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Betriebshaftpflichtversicherung für die Spielhalle


Autor: unabhaengiger-finanzberater-de

Uwe Redler

Redakteur

4.8 (6)
4.8/5

Nicht nur die Besucher einer Spielhalle benötigen eine groß e Portion Glück. Auch der Spielhallenbesitzer selbst sollte das Glück gepachtet haben, wenn er nicht ausreichend abgesichert ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Spielhalle. Schließ lich ist er als Betreiber zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Ohne eine optimale Absicherung kann ein Schadensfall schnell existenzbedrohend sein. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Spielhalle ist deshalb äuß erst wichtig.

Absicherung als Existenzgrundlage

Spielhallen und Spielhallenbetreiber sind zahlreichen Risiken ausgesetzt. Viel zu schnell kann es zu einem Schaden kommen – das kann kostspielig werden.

Bei den möglichen Schäden wird wie folgt unterschieden:

Nur selten ist der Spielhalleninhaber in der Lage, die oftmals existenzbedrohend hohen Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zu bezahlen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Spielhallen (BHV) bietet im Hinblick auf die finanziellen Folgen eines Schadens ausreichende Sicherheit.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Spielhallen

Völlig unabhängig davon, um welchen Schaden es sich handelt: Der Spielhalleninhaber haftet immer mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das selbst dann, wenn der Schadensverursacher nicht er selbst, sondern einer seiner Mitarbeiter war.

Es ist somit ratsam, mit einer Spielhallen-Betriebshaftpflichtversicherung vorzusorgen. Denn nur diese Versicherung schützt bei Schadensersatzansprüchen aller Art. Und dies unabhängig davon, ob Angestellte oder der Inhaber selbst der Schadensverursacher waren. Einzig vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, welche mit Vorsatz verursacht wurden.

Wichtig ist eine branchenspezifische Absicherung. Das heiß t, eine Betriebshaftpflichtversicherung, die exakt auf die Bedürfnisse einer Spielhalle zugeschnitten ist. Eine umfassende Beratung ist aus diesem Grund empfohlen.

Wichtig zu wissen: Die Leistung der Betriebshaftpflicht ist auf gesetzliche Haftungsfälle beschränkt, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Beispielsweise zwischen Geschäftspartnern sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Eine BHV ist nicht nur relevant für die Schadensregulierung. Auch bei der Aufnahme von Krediten ist sie ein wichtiger Bestandteil, denn für viele Banken ist die Kreditvergabe an das Vorhandensein einer solchen Versicherung gebunden.

Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung

Leistungen einer Betriebshaftpflicht-Versicherung

Einzig die Betriebshaftpflichtversicherung für Spielhallen sichert den Inhaber gegen Forderungen von Dritten ab.

Versichert sind:

Die Betriebshaftpflichtversicherung klärt dabei die Haftungsfrage und prüft zudem die Rechtmäß igkeit der gestellten Forderungen. Sie leistet bei rechtmäß igen Ansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Zudem übernimmt die Versicherung entstehende Kosten von Anwalt und Gericht.

Bei Personenschäden zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung Schmerzensgeld und übernimmt zudem Behandlungskosten und weitere Leistungen. Im Bereich von Sachschäden leistet die Versicherung für eine Vielzahl von Schäden. Auch für Sachschäden, welche durch einen Mitarbeiter verursacht wurden. Ebenso für sogenannte Unachtsamkeitsschäden, wie sie zum Beispiel durch Stolperfallen entstehen können. Bei Vermögensschäden leistet die Betriebshaftpflichtversicherung, wenn diese aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren.

Spielhallen-Betriebshaftpflicht – die Kosten

Was die Höhe der Versicherungsbeiträge betrifft, so sind diese abhängig von mehreren Faktoren:
Zum einen von der Umsatzhöhe und der Anzahl an Mitarbeiter. Des Weiteren von der gewählten Deckungssumme, von etwaigen Deckungserweiterungen sowie von der gewählten Selbstbeteiligung.

Die Beitragshöhe sollte definitiv kein Entscheidungskriterium in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung sein. Es müssen die Qualität der Absicherung sowie der Versicherungsbedarf ausschlaggebend, für die Versicherungswahl sein. Wichtig ist hier eine umfassende Risikobewertung, damit der exakte Versicherungsbedarf festgestellt werden kann.

Wie überall ergeben sich auch in Spielhallen im Laufe der Zeit Veränderungen. Der Versicherungsbedarf sowie der Versicherungsvertrag müssen deshalb stetig überprüft werden. Der Versicherungsschutz ist an eventuelle neue Haftungsbedingungen und Haftungsrisiken anzupassen. Damit im Schadensfall bestmöglicher Schutz gegeben ist.

Als unabhängige Versicherungsmakler stehen wir bei allen Fragen zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Spielhallen gern zur Verfügung. Wir übernehmen die Risikobewertung und unterbreiten gern ein unverbindliches Angebot.

Kontaktieren Sie uns

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.

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Wie gut ist deine Berufsunfähigkeitsversicherung? Das kommt auf die Betreuung an!

Beitrag: Wie gut ist Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung? Das kommt auf die Betreuung an!

Beitrag: Wie gut ist Ihre Berufsunfähigkeits-versicherung? Das kommt auf die Betreuung an!

Uwe Redler

Redakteur

4.6 (12)
4.2/5

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre „Wartung“

Es kann schon eine Herausforderung sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, überhaupt zu bekommen. Kein Wunder also, dass so manche Versicherte das Thema ad acta legen, sobald die BU-Versicherung unter Dach und Fach ist. Dabei gilt auch beim laufenden BU-Versicherungsvertrag so einiges zu beachten.

Was Sie der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt melden sollten

So manche Änderungen, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung betreffen, müssen der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden. So zum Beispiel:

Wichtig dabei zu wissen ist, dass die Meldepflichten meist sogar im BU-Versicherungsvertrag vereinbart sind. Zu finden in den Versicherungsbedingungen. Damit Sie als unser Kunde solche Änderungsmeldungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergessen, fragen wir im Rahmen unserer Betreuung einmal jährlich bei Ihnen nach.

Die Sache mit der Dynamik

Wurde bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dynamik vereinbart, wird der BU-Versicherer jährlich ein Schreiben dazu schicken. Darin bietet er Ihnen an, den Versicherungsbeitrag ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen, um so eine höhere Berufsunfähigkeitsrente zu garantieren. Sinn ergibt dies auf jeden Fall, schon allein, wenn man die Inflation bedenkt.

Auch hier weisen wir in der Betreuung unsere Kund*innen einmal jährlich auf die Dynamik hin. Dabei informieren wir auch über das Widerspruchsrecht. Selbstverständlich wissen wir auch, wie oft Sie bereits widersprochen haben. Dies ist wichtig, denn bei zahlreichen Verträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie lediglich zweimal hintereinander in Bezug auf die Dynamik widersprechen. Widersprechen Sie öfter, kann es passieren, dass ein höherer Versicherungsschutz nur in Verbindung mit einer erneuten Prüfung der Gesundheit möglich ist.

Die BU-Nachversicherung

Neben der Dynamik ist in vielen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung die Option der Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung enthalten. Dies ist in den ersten Jahren meist ohne das Vorliegen eines bestimmten Anlasses möglich. Später muss oftmals ein Anlass nachgewiesen werden. So etwa der Start ins Berufsleben, Heirat oder Nachwuchs.

Die Regelungen in Bezug auf die nachträgliche Gleichstellung in der  Berufsunfähigkeitsversicherung sind komplex. Sie betreffen neben der Erhöhung der Mindest- und Maximalsumme diverse Fristen, Höchstgrenzen, die finanzielle Angemessenheit, Kombinationsmöglichkeiten und vieles mehr. Aufgrund dieser Vielfältigkeit und Komplexität arbeiten wir stets mit einer umfangreichen Checkliste zur Nachversicherung. So können wir Ihnen stets die höchste Qualität in puncto Betreuung bieten.

Stellen wir bei unserer jährlichen Prüfung einen Anlass der Gleichstellung fest, machen wir Sie darauf aufmerksam. Selbstverständlich informieren wir Sie auch rechtzeitig, bevor die anlassfreie Möglichkeit der Nachversicherung endet. Ein Service, den viele Versicherer nicht anbieten – in unserer Betreuung aber enthalten ist.

Achtung Berufsgruppenwechsel

Das Grundprinzip der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung eingefroren wird. Allein dieser Status über die Vertragskonditionen und die Annahme Ihres Antrags entscheidet. Auf den laufenden Vertrag wirken sich später auftauchende gesundheitliche Diagnosen, neue Hobbys oder auch ein Wechsel Ihres Berufs nicht aus.

Neue BU-Tarife enthalten allerdings oftmals eine Klausel zum Berufswechsel. Diese bestimmt, dass Sie die versicherte Berufsgruppe sowie die Beitragshöhe überprüfen lassen können, sollten Sie den Beruf wechseln. Wichtig zu wissen ist hier: Es ist ausschließ lich eine Verbesserung möglich, niemals eine Verschlechterung.

Eine gute Betreuung ist wichtig – vor allem bei jungen Versicherten

Die Differenzierung der Berufsgruppen wird immer verwirrender. Doch das kann Vorteile haben. Beispielsweise bei einem versicherten Schulkind. Wird dieses in eine höhere Klasse versetzt, kann sich dies durchaus positiv auf den Versicherungsbeitrag auswirken und spürbare Einsparungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit sich bringen.

Dies ist auch mit der Grund, warum wir Sie einmal pro Jahr nach Veränderungen in Ihrem Beruf und in der Familie fragen.

Achtung Berufsklausel

Es gibt immer noch BU-Verträge, die Berufsklauseln für junge Leute beinhalten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Schülerklausel, Auszubildenden-Klausel oder Studentenklausel.

Dabei müssen Sie als junge*r Versicherte*r der Versicherungsgesellschaft nach einigen Jahren nachweisen, dass Sie eine Ausbildung bzw. Ihr Studium abgeschlossen oder eine berufliche Tätigkeit aufgenommen haben. Vergessen Sie dies nachzuweisen, kann das eine niedrigere BU-Rente zur Folge haben. Zudem kann es Auswirkungen auf die Erwerbsunfähigkeitsklausel haben.

Eine gute Betreuung umfasst deshalb auch die Erfragung bzw. Kontrolle solcher Nachweise

Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse

Werden bei der Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen festgestellt, kann es sein, dass Sie die BU-Versicherung lediglich mit Ausschlüssen oder einem Risikozuschlag abschließ en können.

Wichtig zu wissen ist hier: Nach einer gewissen Zeit können Sie etwaige Ausschlüsse oder Risikozuschläge erneut überprüfen lassen. Hat sich Ihre Vorerkrankung gebessert oder liegt nicht mehr vor, kann es gut sein, dass auch die Zuschläge oder Ausschlüsse wegfallen.

Oftmals wird die erstmalige Möglichkeit der Überprüfung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Sehr gerne erinnern wir Sie als unseren Kunden rechtzeitig daran.

Leistungsfall! Gute Betreuung heiß t hier: Unterstützung

Plötzlich ist er da, der Leistungsfall. Und nun? Als Ihre Betreuung informieren wir Sie im Versicherungsfall über die genaue Vorgehensweise, entwerfen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, unterstützen Sie beim Ausfüllen und bei der Einreichung Ihres Leistungsantrags und übernehmen zudem die Kommunikation mit der Versicherungs-Leistungsprüfung.

Sollte es einmal schwieriger werden, stehen uns spezialisierte Berater sowie Fachanwälte zur Seite. Egal, was kommt: Wir sind für Sie da.

Gute Betreuung bedeutet stets ein offenes Ohr

Nicht nur bei Veränderungen oder im Leistungsfall steht eine gute Beratung an Ihrer Seite, sondern auch bei all Ihren Fragen und Sorgen. Egal, ob es sich um Ihre Elternzeit, ein Umzug ins Ausland, ein Sabbatical oder andere Gründe handelt, als Ihre Betreuung haben wir stets ein offenes Ohr.

Fazit: Die BU-Betreuung als Rundum-Sorglos-Paket

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht einfach nur abgeschlossen und verstaubt dann im Ordner. Sie muss gepflegt werden. Das bedeutet, jede Änderung muss der Versicherung mitgeteilt werden. Egal, ob es sich um eine Namensänderung aufgrund Heirat, einen Umzug oder einen Wechsel des Berufs handelt. Regelmäß ige Überprüfungen und Aktualisierungen Ihres Vertrages sind von groß er Wichtigkeit. Denn nur so können Sie unangenehme Überraschungen und Probleme im Leistungsfall vermeiden.

Als unabhängige Versicherungsmakler stehen wir Ihnen nicht nur beim Abschluss der BU-Versicherung zur Seite, sondern wir betreuen Sie kompetent und umfassend während der gesamten Laufzeit der Versicherung.

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