Redakteur
Wichtig zu wissen dabei ist, dass die Meldepflichten meist sogar im Versicherungsvertrag vereinbart sind. Zu finden in den Versicherungsbedingungen. Damit du als unser Kunde solche Änderungsmeldungen nicht vergisst, fragen wir im Rahmen unserer Betreuung einmal jährlich bei Ihnen nach.
Wurde bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dynamik vereinbart, wird Ihnen der Versicherer jährlich ein Schreiben dazu schicken. Darin bietet er Ihnen an, den Versicherungsbeitrag ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen und Ihnen so eine höhere Berufsunfähigkeitsrente zu garantieren. Sinn macht dies auf jeden Fall, schon allein, wenn man die Inflation bedenkt.
Auch hier weisen wir in der Betreuung unsere Kund*innen einmal jährlich auf die Dynamik hin. Dabei informieren wir auch über das Widerspruchsrecht. Selbstverständlich wissen wir auch, wie oft du bereits widersprochen hast. Dies ist wichtig, denn bei zahlreichen Verträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du lediglich zweimal hintereinander in Bezug auf die Dynamik widersprechen. Widersprichst du öfter, kann es passieren, dass ein höherer Versicherungsschutz nur in Verbindung mit einer erneuten Prüfung der Gesundheit möglich ist.
Neben der Dynamik ist in vielen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung die Option der Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung enthalten. Dies ist in den ersten Jahren meist ohne das Vorliegen eines bestimmten Anlasses möglich. Später muss oftmals ein Anlass nachgewiesen werden. So etwa der Start ins Berufsleben, Heirat oder Nachwuchs.
Die Regelungen in Bezug auf die nachträgliche Gleichstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind komplex. Sie betreffen neben der Erhöhung der Mindest- und Maximalsumme diverse Fristen, Höchstgrenzen, die finanzielle Angemessenheit, Kombinationsmöglichkeiten und vieles mehr. Aufgrund dieser Vielfältigkeit und Komplexität arbeiten wir stets mit einer umfangreichen Checkliste zur Nachversicherung. So können wir Ihnen stets die höchste Qualität in puncto Betreuung bieten.
Stellen wir bei unserer jährlichen Prüfung einen Anlass der Gleichstellung fest, machen wir Sie darauf aufmerksam. Selbstverständlich informieren wir dich auch rechtzeitig, bevor die anlassfreie Möglichkeit der Nachversicherung endet. Ein Service, den viele Versicherer nicht anbieten – in unserer Betreuung aber enthalten ist.
Neue BU-Tarife enthalten allerdings oftmals eine Klausel zum Berufswechsel. Diese bestimmt, dass Du die versicherte Berufsgruppe sowie die Beitragshöhe überprüfen lassen kannst, solltest Du deinen Beruf wechseln. Wichtig zu wissen ist hier: Es ist ausschließ lich eine Verbesserung möglich, niemals eine Verschlechterung.
Die Differenzierung der Berufsgruppen wird immer verwirrender. Doch das kann Vorteile haben. Beispielsweise bei einem versicherten Schulkind. Wird dieses in eine höhere Klasse versetzt, kann sich dies durchaus positiv auf den Versicherungsbeitrag auswirken und spürbare Einsparungen mit sich bringen.
Dies ist auch mit der Grund, warum wir Dich einmal pro Jahr nach Veränderungen in deinem Beruf und in deiner Familie fragen.
Es gibt immer noch BU-Verträge, die Berufsklauseln für junge Leute beinhalten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Schülerklausel, Auszubildenden-Klausel oder Studentenklausel.
Dabei musst du als junge*r Versicherte*r der Versicherungsgesellschaft nach einigen Jahren nachweisen, dass du deine Ausbildung bzw. dein Studium abgeschlossen oder eine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Vergisst du dies nachzuweisen, kann das eine niedrigere BU-Rente zur Folge haben. Zudem kann es Auswirkungen auf die Erwerbsunfähigkeitsklausel haben.
Werden bei der Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen festgestellt, kann es sein, dass du die BU-Versicherung lediglich mit Ausschlüssen oder einem Risikozuschlag abschließen kannst.
Wichtig zu wissen ist hier: Nach einer gewissen Zeit kannst du etwaige Ausschlüsse oder Risikozuschläge erneut überprüfen lassen. Hat sich deine Vorerkrankung gebessert oder liegt nicht mehr vor, kann es gut sein, dass auch die Zuschläge oder Ausschlüsse wegfallen.
Oftmals wird die erstmalige Möglichkeit der Überprüfung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Sehr gerne erinnern wir dich als unseren Kunden rechtzeitig daran.
Plötzlich ist er da, der Leistungsfall. Und nun? Als Ihre Betreuung informieren wir Dich im Versicherungsfall über die genaue Vorgehensweise, entwerfen gemeinsam mit Dir eine Strategie, unterstützen Dich beim Ausfüllen und bei der Einreichung Ihres Leistungsantrags und übernehmen zudem die Kommunikation mit der Versicherungs-Leistungsprüfung.
Sollte es einmal schwieriger werden, stehen uns spezialisierte Berater sowie Fachanwälte zur Seite. Egal was kommt: wir sind für dich da.
Nicht nur bei Veränderungen oder im Leistungsfall steht eine gute Beratung an Ihrer Seite, sondern auch bei all Ihren Fragen und Sorgen. Egal, ob es sich um Ihre Elternzeit, ein Umzug ins Ausland, ein Sabbatical oder andere Gründe handelt, als Ihre Betreuung haben wir stets ein offenes Ohr.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht einfach nur abgeschlossen und verstaubt dann im Ordner. Sie muss gepflegt werden. Das bedeutet, jede Änderung muss der Versicherung mitgeteilt werden. Egal, ob es sich um eine Namensänderung aufgrund Heirat, einen Umzug oder einen Wechsel des Berufs handelt. Regelmäß ige Überprüfungen und Aktualisierungen deines Vertrages sind von groß er Wichtigkeit. Denn nur so können Sie unangenehme Überraschungen und Probleme im Leistungsfall vermeiden.
Als unabhängige Versicherungsmakler stehen wir Ihnen nicht nur beim Abschluss der BU-Versicherung zur Seite, sondern wir betreuen Sie kompetent und umfassend während der gesamten Laufzeit der Versicherung.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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