Betriebshaftpflichtversicherung für die Spielhalle
Nicht nur die Besucher einer Spielhalle benötigen eine große Portion Glück. Auch der Spielhallenbesitzer selbst sollte das Glück gepachtet haben, wenn er nicht ausreichend abgesichert ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Spielhalle. Schließlich ist er zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Ohne eine optimale Absicherung kann ein Schadensfall schnell existenzbedrohend sein. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Spielhalle ist deshalb äußerst wichtig.
Absicherung als Existenzgrundlage
Spielhallen sind zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Viel zu schnell kann es zu einem Schaden kommen – das kann kostspielig werden.
Bei den möglichen Schäden wird wie folgt unterschieden:
- Schäden, verursacht durch Inhaber oder dessen Angestellte
- Schäden an den Gästen selbst
Nur selten ist der Spielhalleninhaber in der Lage die oftmals existenzbedrohend hohen Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zu bezahlen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) bietet im Hinblick auf die finanziellen Folgen eines Schadens ausreichende Sicherheit.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Spielhallen
Völlig unabhängig davon, um welchen Schaden es sich handelt: Der Spielhalleninhaber haftet immer mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das selbst dann, wenn der Schadensverursacher nicht er selbst, sondern einer seiner Mitarbeiter war.
Es ist somit ratsam, mit einer Spielhallen-Betriebshaftpflichtversicherung vorzusorgen. Denn nur diese Versicherung schützt bei Schadensersatzansprüchen aller Art. Und dies unabhängig davon, ob Angestellte oder der Inhaber selbst der Schadensverursacher waren. Einzig vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, welche mit Vorsatz verursacht wurden.
Wichtig ist eine branchenspezifische Absicherung. Das heißt, eine Betriebshaftpflichtversicherung, die exakt auf die Bedürfnisse einer Spielhalle zugeschnitten ist. Eine umfassende Beratung ist aus diesem Grund empfohlen.
Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Einzig die Betriebshaftpflichtversicherung für Spielhallen sichert den Inhaber gegen Forderungen von Dritten ab. Versichert sind
- Personenschäden
- Sachschäden
- sowie daraus entstehende Vermögensschäden
Die Betriebshaftpflichtversicherung klärt dabei die Haftungsfrage und prüft zudem die Rechtmäßigkeit der gestellten Forderungen. Sie leistet bei rechtmäßigen Ansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Zudem übernimmt die Versicherung entstehende Kosten von Anwalt und Gericht.
Bei Personenschäden zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung Schmerzensgeld und übernimmt zudem Behandlungskosten und weiteres. Im Bereich von Sachschäden leistet sie für eine Vielzahl von Schäden. Auch für Sachschäden, welche durch einen Mitarbeiter verursacht wurden. Ebenso für sogenannte Unachtsamkeitsschäden, wie sie zum Beispiel durch Stolperfallen entstehen können. Bei Vermögensschäden leistet die Betriebshaftpflichtversicherung, wenn diese aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren.
Spielhallen-Betriebshaftpflicht – die Kosten
Was die Höhe der Versicherungsbeiträge betrifft, so sind diese abhängig von mehreren Faktoren:
Zum einen von der Umsatzhöhe und der Anzahl an Mitarbeitern. Des Weiteren von der gewählten Deckungssumme, von etwaigen Deckungserweiterungen sowie von der gewählten Selbstbeteiligung.
Die Beitragshöhe sollte definitiv kein Entscheidungskriterium in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung sein. Es müssen die Qualität der Absicherung sowie der Versicherungsbedarf ausschlaggebend für die Versicherungswahl sein. Wichtig ist hier eine umfassende Risikobewertung, damit der exakte Versicherungsbedarf festgestellt werden kann.
Wie überall ergeben sich auch in Spielhallen im Laufe der Zeit Veränderungen. Der Versicherungsbedarf sowie der Versicherungsvertrag müssen deshalb stetig überprüft werden. Der Versicherungsschutz muss an eventuelle neue Haftungsbedingungen und Haftungsrisiken anzupassen. Damit im Schadensfall bestmöglicher Schutz gegeben ist.
Als unabhängige Versicherungsmakler stehen wir bei allen Fragen zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Spielhallen gerne zur Verfügung. Wir übernehmen die Risikobewertung und unterbreiten gerne ein unverbindliches Angebot.