Pflegeversicherung für Polizeianwärter

Pflegeversicherung für Polizeianwärter

Eine private Pflegeversicherung ist für Polizeianwärter äußerst wichtig. Und: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer Dreimonatsfrist nachgewiesen werden.

Die wichtigsten Informationen zu Beginn

Mit Beginn deiner Ausbildung hast du als Polizeianwärter Anspruch auf freie Heilfürsorge. Lediglich in Hessen sowie im Saarland ist dies nicht der Fall. Dort erhalten Polizeianwärter Beihilfe. Wichtig zu wissen: die Pflegeversicherung ist nicht Bestandteil der freien Heilfürsorge, jedoch seit dem 01.01.1995 Pflicht. Deshalb auch die korrekte Bezeichnung als Pflegepflichtversicherung. Sie muss somit von dir privat abgeschlossen werden.

Die private Pflegeversicherung muss ihre Leistungen betreffend, zusammen mit der Beihilfe, dem Umfang einer gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Hast du dich als Polizeianwärter für eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung entschieden, so bist du gemäß SGB XI verpflichtet, das Vorhandensein einer privaten Pflegeversicherung innerhalb von 3 Monaten nachzuweisen. Als heilfürsorgeberechtigter Polizist unterliegst du dieser Verpflichtung übrigens ebenfalls.

 

Pflegeversicherung, privat und gesetzlich – der Unterschied

Die Leistungen der Pflegeversicherungen sind im Sozialgesetzbuch verankert. Unterschiede in den Leistungsstandards der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es kaum. Wichtig zu wissen ist, dass weder die Leistungen der privaten noch der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken.

Leistungen kannst du beantragen, sobald du seit mindestens 6 Monaten pflegebedürftig bist und du Hilfe benötigst. Der Verdacht einer Pflegebedürftigkeit besteht übrigens bereits dann, wenn du Hilfe bei der Erledigung des Haushalts, beim Essen oder beim Waschen benötigst. 90 Minuten muss die benötigte Hilfe mindestens betragen, die Hälfte davon muss dabei auf deine Grundversorgung entfallen.

Die Leistungshöhe orientiert sich an den 5 Pflegegraden, welche die Schwere der Pflegebedürftigkeit definieren.

Die einzigen Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung finden sich in der Leistungsabrechnung sowie im Finanzierungssystem. Während die gesetzliche Pflegeversicherung Sachleistungen gewährt, erstattet die private Pflegeversicherung für Beamte die Kosten.

 

Beamten-Pflegeversicherung vs. Pflegezusatzversicherung – der Unterschied

Ob durch einen unerfahrenen Berater oder einen eigenständigen Abschluss online, oft passiert es, dass anstelle der privaten Pflegeversicherung für Beamte eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird.

Was richtig klingt, ist dennoch falsch. Denn als Polizeianwärter benötigst du keine Pflegezusatzversicherung, sondern eine Pflegepflichtversicherung. Die finanziellen Folgen einer solchen Verwechslung können erschreckend sein. Schließlich ist das Vorhandensein einer Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter gesetzlich vorgeschrieben. Die Verwechslung mit der Pflegezusatzversicherung und der Abschluss einer solchen führt somit dazu, dass die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung nicht vorhanden ist. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche ein hohes Bußgeld von bis zu 2.500 € nach sich zieht. Zudem musst du dann den Beitrag zur notwendigen Pflegepflichtversicherung für die gesamte Zeit ihres Fehlens nachbezahlen.

Deshalb bitte stets beachten: Eine private Pflegezusatzversicherung ersetzt keinesfalls die nach § 23 Abs. 1 SGB XI vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung.

Doch worin unterscheiden sich diese beiden Versicherungen überhaupt?

Pflegepflichtversicherung

  • Pflichtversicherung
  • Leistungen bei allen Anbietern deutschlandweit identisch
  • Leistungen in SGB XI verankert
  • Anbieter: gesetzliche und private Krankenversicherungen

Pflegezusatzversicherung

 

Die Möglichkeiten der Pflegepflichtversicherung

Angeboten wird die Pflegepflichtversicherung von den gesetzlichen wie auch von den privaten Krankenversicherungen. Die Berechnung der Beitragshöhe unterscheidet sich je nach Krankenversicherungsart. Während die Beitragshöhe sich bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung an deinem Einkommen orientiert, ist bei der privaten Pflegepflichtversicherung dein Gesundheitszustand sowie dein Eintrittsalter maßgebend. In der Regel bewegt sich der monatliche Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zwischen 18 und 40 Euro.

 

Die Anbieter für Pflegepflichtversicherungen

Jede deutsche Krankenversicherung bietet eine Pflegepflichtversicherung für dich als Polizeianwärter an. Beachte bitte jedoch, dass nicht jede Versicherung mit den Besonderheiten deines Status bestens vertraut oder sogar darauf spezialisiert ist. Bemühe dich deshalb auf jeden Fall um eine kompetente und umfassende Beratung, wenn es um Beamte, beihilfeberechtigte Personen und die Pflegepflichtversicherung geht.

Bekannte Anbieter für die Pflegepflichtversicherung sind unter anderem

  • Allianz
  • Bayerische Beamtenversicherung
  • Continentale
  • DBV – Deutsche Beamtenversicherung
  • Debeka
  • Nürnberger
  • Signal Iduna

Manche Versicherungsanbieter wie beispielsweise die DBV oder auch die Signal Iduna bieten zudem spezielle Tarife an, in welchen du als Polizeianwärter besonders berücksichtigt wirst.

Als unabhängige Versicherungsmakler kennen wir uns mit den Besonderheiten von Versicherungen für Polizeianwärter bestens aus. Sehr gerne beraten wir dich zu dieser Thematik und unterstützen dich dabei, die optimale Pflegepflichtversicherung für dich zu finden.

 

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung

In der privaten Pflegepflichtversicherung inkludiert sind Leistungen

  • der häuslichen Pflege

  • der Tagespflege

  • der Nachtpflege

  • der vollstationären Pflege

  • für die Verbesserung des Wohnumfelds

  • für Pflegekurse

  • zudem zahlt sie Pflegegeld

Die Leistungen müssen jedoch in ihrer Höhe sowie ihrem Grund nach zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein.

Werden Pflegehilfsmittel benötigt, so werden sie in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Im Pflegefall übernimmt die private Pflegepflichtversicherung zudem die Beiträge deiner Pflegepersonen für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auch Zuschüsse zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der pflegenden Person werden geleistet.

Die Leistung, die du im Pflegefall erwarten kannst, wird durch die Pflegeweise (zu Hause, ambulant oder stationär) sowie durch den Grad der Pflegebedürftigkeit festgelegt. Hier gilt: je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungen der Versicherung.

Dabei wird bei der Pflegepflichtversicherung zwischen ambulanter Pflege und stationärer Pflege unterschieden. Während die gesetzliche Pflegeversicherung bei der Pflege zu Hause ein Pflegegeld sowie Sachleistungen gewährt, erstattet die private Pflegepflichtversicherung die Kosten dafür in gleicher Höhe. Sachleistungen wirst du von der privaten Pflegepflichtversicherung somit nicht erhalten, sondern sie wird dir dafür die Kosten erstatten.

Genauso sieht es bei den Kosten des Pflegeheims aus. Die private Pflegepflichtversicherung erstattet die Pflegeheimkosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze.

 

Achtung: Unterschiedliche Leistungen je Bundesland!

Als Polizeianwärter erhältst du entweder freie Heilfürsorge oder bist beihilfeberechtigt. Was von beiden zutrifft, kommt auf das Bundesland an, in welchem du wohnst bzw. arbeitest.

Freie Heilfürsorge (Krankenversorgung) erhältst du in:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern (als Polizeianwärter)
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen (Polizeibeamte)
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz (Bereitschaftspolizei)
  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen (Polizeianwärter)

Beihilfe (Krankenversorgung) erhältst du in:

  • Bayern (als Polizeibeamter)
  • Berlin
  • Hessen (Polizeianwärter)
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen (Polizeibeamte)

Extraleistungen, welche über die medizinisch notwendige Versorgung im Krankenhaus hinausgehen, werden als Wahlleistungen bezeichnet. Es gibt Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern in Bezug auf diese Leistungen:

Baden-Württemberg: Bei stationärem Aufenthalt haben Polizisten und Polizeianwärter lediglich dann einen Anspruch auf Beihilfe zu den Wahlleistungskosten, wenn sie dafür 22 Euro pro Monat zahlen. Heilfürsorgeempfänger erhalten lediglich 50 % an Beihilfegewährung zu Wahlleistungskosten. Als Heilfürsorgeberechtigte/r in Baden-Württemberg musst du innerhalb von 5 Monaten dem Landesamt für Besoldung und Versorgung melden, ob du Beihilfe für die Aufwendungen für Wahlleistungen in Anspruch nehmen willst oder nicht.

Bayern: Als bayerischer Polizist mit Heilfürsorge hast du auf Wahlleistungen keinen Anspruch. Als Polizist in Bayern mit Beihilfe jedoch schon.

Berlin: Als Berliner Polizist hast du keinen Anspruch auf Wahlleistungen.

Brandenburg: Als Polizist im Bundesland Brandenburg hast du keinen Anspruch auf Wahlleistungen.

Bremen: Als Bremer Polizist hast du keinen Anspruch auf Wahlleistungen.

Hamburg: Als Polizist in Hamburg hast du keinerlei Anspruch auf Wahlleistungen.

Hessen: Anspruch auf Wahlleistungen hast du als Polizist in Hessen nur, wenn du als Beihilfeberechtigter monatlich 18,90 € dafür bezahlst.

Mecklenburg-Vorpommern: Als Polizist in Mecklenburg-Vorpommern hast du leider keinen Anspruch auf Wahlleistungen.

Niedersachsen: Als niedersächsischer Polizist hast du auf Wahlleistungen keinen Anspruch.

Nordrhein-Westfalen: Als Polizist in Nordrhein-Westfalen hast du einen Anspruch auf Wahlleistungen in Höhe von 50 bis 70 %, abhängig von der Anzahl deiner Kinder.

Rheinland-Pfalz: Als Polizist in Rheinland-Pfalz hast du Anspruch auf Wahlleistungen. Dies jedoch nur dann, wenn du als Beihilfeberechtigter monatlich dafür 26,00 € bezahlst.

Saarland: Als saarländischer Polizist hast du keinen Anspruch auf Wahlleistungen.

Sachsen-Anhalt: Als Polizist im Bundesland Sachsen-Anhalt hast du keinen Anspruch auf Wahlleistungen.

Sachsen: Als Polizist in Sachen hast du auf Wahlleistungen keinen Anspruch.

Schleswig-Holstein: Polizisten im Bundesland Schleswig-Holstein haben auf Wahlleistungen keinen Anspruch.

Thüringen: Bist du in Thüringen Polizist mit freier Heilfürsorge, hast du auf Wahlleistungen keinen Anspruch. Als thüringischer Polizist mit Beihilfe allerdings hast du Anspruch auf diese Leistungen.

 

Und bei der Bundespolizei?

Als Polizeianwärter bei der Bundespolizei erhältst du, abhängig von deiner genauen Tätigkeit, entweder Beihilfe oder Heilfürsorge. Später als Polizeibeamter erhältst du Heilfürsorge und hast Anspruch auf Wahlleistungen.

 

Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung

Hast du als Polizeianwärter Anspruch auf freie Heilfürsorge, so solltest du nicht nur eine private Pflegepflichtversicherung abschließend, sondern zugleich auch eine Anwartschaftsversicherung. Denn die freie Heilfürsorge endet spätestens mit dem Ende deiner Dienstzeit und es folgt ein Übergang zur Beihilfe.

Bei der Anwartschaft wird zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft unterschieden.

Die kleine Anwartschaft

Hier hast du am Ende der Heilfürsorge Anspruch auf Umstellung in den Tarif „Beihilfe“.

Dein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der kleinen Anwartschaftsversicherung wird eingefroren. Alle während des Bestehens der Anwartschaftsversicherung erfolgte Unfälle und Krankheiten sind somit versichert. Nicht eingefroren wird hingegen dein Alter. Das heißt, die Umstellung in den Tarif „Beihilfe“ wird mit deinem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Alter erfolgen. Es wird somit teurer. Die Versicherungsdauer der Anwartschaft wird auf Wartezeiten angerechnet.

Die große Anwartschaft

Auch hier hast du am Ende der Heilfürsorge Anspruch auf die Umstellung in den Tarif „Beihilfe“. Dein Gesundheitszustand wird auch bei der großen Anwartschaft eingefroren und während der Anwartschaft erfolgte Unfälle und Krankheiten sind versichert. Im Gegensatz zur kleinen wird bei der großen Anwartschaft jedoch auch dein Alter eingefroren. Das heißt, der Beitrag für deinen Tarif „Beihilfe“ wird mit dem Alter berechnet, welches du bei Abschluss der großen Anwartschaft hattest. Es wird somit günstiger. Die Versicherungsdauer wird auf Wartezeiten angerechnet. Plus: vorhandene Alterungsrückstände wirken sich beitragsmindernd aus.

Und was passiert ohne Anwartschaft?

Schließt du keine Anwartschaftsversicherung für die am Ende deiner Dienstzeit benötigten Beihilfetarife ab, bleibt dir nur die Aufnahme in den Beihilfe-Basistarif. Die Folge: geringere Leistungen bei höheren Beiträgen.

 

Worauf du bei einer privaten Pflegepflichtversicherung achten musst

Wie bereits erwähnt, wird die private Pflegepflichtversicherung von den gesetzlichen und auch von den privaten Krankenversicherungen (PKV) angeboten. Bei der Auswahl deiner Polizeianwärter PKV solltest du auf folgendes achten:

  • Expertise

  • Ergänzung

  • Optionsrecht

  • Finanzstärke

Ein sehr wichtiger Punkt, auf den du ein großes Augenmerk legen solltest, ist die Expertise der Versicherungsgesellschaft in Bezug auf PKV für Polizeianwärter. Denn viele Versicherer bieten diese an, doch nur wenige haben sich wirklich darauf spezialisiert und tiefgründiges Wissen darüber.

Sei dir bewusst, dass weder die freie Heilfürsorge noch die Beihilfe all deine Kosten im Krankheitsfall übernehmen. Die Leistung entspricht meist nur dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist deshalb wichtig, dass du auf die Möglichkeit von Beihilfe-Ergänzungstarifen achtest. Vor allem im Bereich Zahnersatz, Brille und auch Heilpraktiker sind die Ergänzungen bares Geld wert.

Ein umfangreiches Optionsrecht ist deshalb wichtig, da du zu Beginn deiner Karriere andere Anforderungen im Hinblick auf einen Versicherungsschutz hast, als in einem späteren Stadium deines Berufslebens. Nur ein vorhandenes Optionsrecht ermöglicht dir den Wechsel in andere PKV-Tarife.

Auch auf die Finanzstärke der Versicherungsgesellschaft solltest du achten. Hier gilt: je finanzstärker, desto besser für dich. Vergleiche hierzu findest du bei einschlägigen Fachmagazinen. Auch wir helfen dir gerne bei dieser Recherche.

 

Vorteil Polizeigewerkschaft

Als Polizeianwärter bist du vielleicht bereits einer Polizeigewerkschaft beigetreten. Sei es der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) oder dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Deine Mitgliedschaft in einer der Polizeigewerkschaften kann auch Vorteile auf deine private Pflegepflichtversicherung haben. Denn die Gewerkschaften haben verschiedene Versicherungen bzw. Versicherungsleistungen und Rabatte kostenfrei beinhaltet.

Selbstverständlich berücksichtigen wir bei unseren Versicherungsangeboten an dich deine etwaige Gewerkschaftsmitgliedschaft.

 

Fazit zur Pflegeversicherung für Polizeianwärter

Für dich als Polizeianwärter ist das vorhanden sein einer Pflegepflichtversicherung per Gesetz vorgeschrieben. Du bist zudem verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nachzuweisen, dass du diese wichtige Versicherung abgeschlossen hast. Wichtig ist, dass du darauf achtest, wirklich eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen und nicht versehentlich nur eine Pflegezusatzversicherung. Denn dies ist keinesfalls das gleiche und dir droht bei diesem Versehen ein Ordnungswidrigkeiten-Bußgeld bis zu 2.500 Euro. Angebote für die private Pflegepflichtversicherung findest du bei den gesetzlichen und auch bei den privaten Krankenversicherungen. Achte bei der Wahl des Anbieters allerdings unbedingt auf dessen Erfahrung im Bereich Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter. Denn nicht jeder Anbieter dieser wichtigen Absicherung verfügt auch die notwendige Expertise.

 

Als unabhängige Versicherungsmakler kennen wir uns bestens mit der Thematik Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter aus und stehen dir jederzeit beratend zur Verfügung. Gerne unterstützen wir dich bei der Suche nach der für dich optimalen Pflegepflichtversicherung und unterbreiten dir gerne auch ein unverbindliches Angebot.

Unabhängiger Finanzberater
... mehr erfahren
Unabhängiger Versicherungsmakler
... weitere Informationen