Uwe Redler
Redakteur
Eine private Pflegeversicherung ist für Polizeianwärter äuß erst wichtig. Und: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer Dreimonatsfrist nachgewiesen werden.
Mit Beginn deiner Ausbildung haben Sie als Polizeianwärter Anspruch auf freie Heilfürsorge. Lediglich in Hessen sowie im Saarland ist dies nicht der Fall. Dort erhalten Polizeianwärter Beihilfe. Wichtig zu wissen: die Pflegeversicherung ist nicht Bestandteil der freien Heilfürsorge, jedoch seit dem 01.01.1995 Pflicht. Deshalb auch die korrekte Bezeichnung als Pflegepflichtversicherung. Sie muss somit von Ihnen privat abgeschlossen werden.
Die private Pflegeversicherung muss ihre Leistungen betreffend, zusammen mit der Beihilfe, dem Umfang einer gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Haben Sie sich als Polizeianwärter für eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung entschieden, so sind Sie gemäß SGB XI verpflichtet, das Vorhandensein einer privaten Pflegeversicherung innerhalb von 3 Monaten nachzuweisen. Als heilfürsorgeberechtigter Polizist unterliegen Sie dieser Verpflichtung übrigens ebenfalls.
Ob durch einen unerfahrenen Berater oder einen eigenständigen Abschluss online, oft passiert es, dass anstelle der privaten Pflegeversicherung für Beamte eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird.
Was richtig klingt, ist dennoch falsch. Denn als Polizeianwärter benötigen Sie keine Pflegezusatzversicherung, sondern eine Pflegepflichtversicherung. Die finanziellen Folgen einer solchen Verwechslung können erschreckend sein. Schließ lich ist das Vorhandensein einer Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter gesetzlich vorgeschrieben. Die Verwechslung mit der Pflegezusatzversicherung und der Abschluss einer solchen führt somit dazu, dass die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung nicht vorhanden ist. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche ein hohes Buß geld von bis zu 2.500 € nach sich zieht. Zudem müssen Sie dann den Beitrag zur notwendigen Pflegepflichtversicherung für die gesamte Zeit ihres Fehlens nachbezahlen.
Deshalb bitte stets beachten: Eine private Pflegezusatzversicherung ersetzt keinesfalls die nach § 23 Abs. 1 SGB XI vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung.
Doch worin unterscheiden sich diese beiden Versicherungen überhaupt?
Pflichtversicherung
Leistungen bei allen Anbietern deutschlandweit identisch
Leistungen in SGB XI verankert
Anbieter: gesetzliche und private Krankenversicherungen
ergänzende Versicherung
baut auf Pflegepflichtversicherung auf, ersetzt sie aber nicht
Leistungen individuell festlegbar
möglich als Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung, Pflegetagegeldversicherung
Jede deutsche Krankenversicherung bietet eine Pflegepflichtversicherung für Sie als Polizeianwärter an. Beachten Sie bitte jedoch, dass nicht jede Versicherung mit den Besonderheiten Ihres Status bestens vertraut oder sogar darauf spezialisiert ist. Bemühen Sie sich deshalb auf jeden Fall um eine kompetente und umfassende Beratung, wenn es um Beamte, beihilfeberechtigte Personen und die Pflegepflichtversicherung geht.
Bekannte Anbieter für die Pflegepflichtversicherung sind unter anderem:
Allianz
Bayerische Beamtenversicherung
Continentale
DBV – Deutsche Beamtenversicherung
Debeka
Nürnberger
Signal Iduna
In der privaten Pflegepflichtversicherung inkludiert sind Leistungen…
der häuslichen Pflege
der Tagespflege
der Nachtpflege
der vollstationären Pflege
für die Verbesserung des Wohnumfelds
für Pflegekurse
zudem zahlt sie Pflegegeld
Baden-Württemberg
Bayern (als Polizeianwärter)
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen (Polizeibeamte)
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz (Bereitschaftspolizei)
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen (Polizeianwärter)
Bayern (als Polizeibeamter)
Berlin
Hessen (Polizeianwärter)
Rheinland-Pfalz
Saarland
Thüringen (Polizeibeamte)
Extraleistungen, welche über die medizinisch notwendige Versorgung im Krankenhaus hinausgehen, werden als Wahlleistungen bezeichnet. Es gibt Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern in Bezug auf diese Leistungen:
Baden-Württemberg
Bei stationärem Aufenthalt haben Polizisten und Polizeianwärter lediglich dann einen Anspruch auf Beihilfe zu den Wahlleistungskosten, wenn sie dafür 22 Euro pro Monat zahlen. Heilfürsorgeempfänger erhalten lediglich 50 % an Beihilfegewährung zu Wahlleistungskosten. Als Heilfürsorgeberechtigte/r in Baden-Württemberg müssen Sie innerhalb von 5 Monaten dem Landesamt für Besoldung und Versorgung melden, ob Sie Beihilfe für die Aufwendungen für Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Bayern
Als bayerischer Polizist mit Heilfürsorge haben Sie auf Wahlleistungen keinen Anspruch. Als Polizist in Bayern mit Beihilfe jedoch schon.
Berlin
Als Berliner Polizist haben Sie keinen Anspruch auf Wahlleistungen.
Brandenburg
Als Polizist im Bundesland Brandenburg haben Sie keinen Anspruch auf Wahlleistungen.
Bremen
Als Bremer Polizist haben Sie keinen Anspruch auf Wahlleistungen.
Hamburg
Als Polizist in Hamburg haben Sie keinerlei Anspruch auf Wahlleistungen.
Hessen
Anspruch auf Wahlleistungen haben Sie als Polizist in Hessen nur, wenn Sie als Beihilfeberechtigter monatlich 18,90 € dafür bezahlen.
Mecklenburg-Vorpommern
Als Polizist in Mecklenburg-Vorpommern haben Sie leider keinen Anspruch auf Wahlleistungen.
Niedersachsen
Als niedersächsischer Polizist haben Sie auf Wahlleistungen keinen Anspruch.
Nordrhein-Westfalen
Als Polizist in Nordrhein-Westfalen haben Sie einen Anspruch auf Wahlleistungen in Höhe von 50 bis 70 %, abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder.
Rheinland-Pfalz
Als Polizist in Rheinland-Pfalz haben Sie Anspruch auf Wahlleistungen. Dies jedoch nur dann, wenn Sie als Beihilfeberechtigter monatlich dafür 26,00 € bezahlen.
Saarland
Als saarländischer Polizist haben Sie keinen Anspruch auf Wahlleistungen.
Sachsen-Anhalt
Als Polizist im Bundesland Sachsen-Anhalt haben Sie keinen Anspruch auf Wahlleistungen.
Sachsen
Als Polizist in Sachen haben Sie auf Wahlleistungen keinen Anspruch.
Schleswig-Holstein
Polizisten im Bundesland Schleswig-Holstein haben auf Wahlleistungen keinen Anspruch.
Thüringen
Sind Sie in Thüringen Polizist mit freier Heilfürsorge, haben Sie auf Wahlleistungen keinen Anspruch. Als thüringischer Polizist mit Beihilfe allerdings haben Sie Anspruch auf diese Leistungen.
Als Polizeianwärter bei der Bundespolizei erhalten Sie, abhängig von Ihrer genauen Tätigkeit, entweder Beihilfe oder Heilfürsorge. Später als Polizeibeamter erhalten Sie Heilfürsorge und haben Anspruch auf Wahlleistungen.
Wie bereits erwähnt, wird die private Pflegepflichtversicherung von den gesetzlichen und auch von den privaten Krankenversicherungen (PKV) angeboten. Bei der Auswahl deiner Polizeianwärter PKV sollten Sie auf folgendes achten:
Expertise
Ergänzung
Optionsrecht
Finanzstärke
Seien Sie sich bewusst, dass weder die freie Heilfürsorge noch die Beihilfe all Ihre Kosten im Krankheitsfall übernehmen. Die Leistung entspricht meist nur dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie auf die Möglichkeit von Beihilfe-Ergänzungstarifen achten. Vor allem im Bereich Zahnersatz, Brille und auch Heilpraktiker sind die Ergänzungen bares Geld wert.
Selbstverständlich berücksichtigen wir bei unseren Versicherungsangeboten an Sie Ihre etwaige Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Als unabhängige Versicherungsmakler kennen wir uns bestens mit der Thematik Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter aus und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach der für dich optimalen Pflegepflichtversicherung und unterbreiten Ihnen gerne auch ein unverbindliches Angebot.
Unabhängiger Finanzberater
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Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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