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Der Betrieb einer Arztpraxis lebt von der Arbeitskraft des Arztes. Doch auch lebt der Betrieb von den in der Praxis enthaltenen Geräten und Einrichtung. Umso wichtiger ist es, den Praxisinhalt zu versichern. Mit einer Praxisinhaltsversicherung Arzt.
Jede Arztpraxis enthält zahlreiche Geräte. Seien es Eigentum, gemietet oder geleast. Doch was, wenn Schäden an den Vermögensgegenständen auftreten?
Leitungswasser
Feuer
Blitz
Explosion
Einbruchdiebstahl
Vandalismus
Raub
Sturm
Hagel
All dies kann zu Beschädigungen an den Geräten führen. Und somit den Praxisbetrieb einschränken oder zum Erliegen bringen. Umso wichtiger ist es, für solche Fälle vorzusorgen. Mit einer Praxisinhaltsversicherung.
Die Praxisinhaltsversicherung (auch Praxisinventarversicherung genannt) schützt den Arzt vor den finanziellen Folgen von Schäden am Praxisinventar. Im Regelfall handelt es sich um eine sogenannte Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass der beschädigte bzw. zerstörte Praxisinhalt zum Neuwert wiederbeschafft wird. Zumindest, wenn die Deckungssumme ausreichend hoch bemessen wird. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, wird der Schaden von der Versicherung nur anteilig ersetzt.
Die Praxisinhaltsversicherung Arzt versichert den gesamten Inhalt der Praxis. So zum Beispiel
die Praxisausstattung
alle medizinischen Geräte der Praxis
sowie alle Geräte des in der Praxis befindlichen Labors
angemietete sowie geleaste Geräte
Lagerbestände
Bargeld
sowie hochwertige Dekorationsgegenstände
In den Versicherungsbedingungen wird der genaue Umfang der versicherten Gegenstände aufgeführt. Unter Umständen sind auch
fremdes Eigentum
und Kommissionswaren
…mitversichert. Dies ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die Versicherungsbedingungen genau zu lesen, ist von groß er Wichtigkeit.
Ebenso wichtig ist es, die Versicherung anzupassen, sollten neue teure Geräte gekauft werden.
Wird die Bedingung übersehen, besteht eine Unterversicherung und der Versicherungsschutz ist im Schadensfall womöglich nicht ausreichend.
Gut zu wissen: geht es um die Versicherung von hochwertiger Dekoration wie beispielsweise Gemälden, bedarf es einer Expertise. Nur sie belegt den Wert des Gegenstands und dient im Schadensfall als Nachweis darüber.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind meist Schäden durch:
Reinigungswasser
Sturmflut
innere Unruhen
Krieg
Die Höhe der Versicherungssumme ist ausschlaggebend dafür, wie viel die Versicherung im Schadensfall leistet. Sie bestimmt sich nach
der Betriebseinrichtung (Neuwert)
dem Wert der Lagerbestände
Eine Unterversicherung kann schwerwiegende Folgen haben, sodass die Neuanschaffung von Geräten nicht möglich ist. Es muss definitiv darauf geachtet werden, eine Unterversicherung zu vermeiden.
Möglich ist dies durch eine regelmäß ige Überprüfung des tatsächlichen Neuwerts, des versicherten Praxisinhalts und der Versicherungssumme. Zudem ist eine dynamische Summenanpassung möglich.
Du wünschst mehr Informationen zum Thema Versicherungssumme? Wir beraten dich gerne.
Für einen reibungslosen Ablauf des Praxisalltags ist das Inventar der Praxis wichtig. Werden die Geräte und Lagerbestände beschädigt oder gestohlen, ist der Betrieb der Praxis meist stark eingeschränkt. Im schlimmsten Fall ist der Betrieb sogar unmöglich.
Im Schadensfall hat der Ersatz oder auch die Wiederbeschaffung des beschädigten Inventars höchste Priorität. Und verursacht dementsprechend hohe Kosten. Kein Problem, wenn eine Praxisinventarversicherung vorhanden ist. Sie leistet im Schadensfall und ermöglicht so eine zeitnahe Reparatur oder einen raschen Ersatz.
Als unabhängige Versicherungsmakler beraten wir dich gerne zum Thema Praxisinhaltsversicherung. Wir informieren, unterbreiten dir ein Angebot und sind selbstverständlich auch nach Abschluss eines Versicherungsvertrages jederzeit für dich da.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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