Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Die Gründe einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Sie reichen von Erkrankungen des Bewegungsapparates über psychische Erkrankungen bis hin zu Herzerkrankungen, Gefäßerkrankungen oder auch Krebs. Auch ein Unfall kann zur Berufsunfähigkeit führen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Kernelement der BU-Versicherung: die Berufsunfähigkeitsrente

Der Mittelpunkt der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die BU-Rente. Sind die Leistungsvoraussetzungen erfüllt, wird die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Der Umfang und die Dauer der Berufsunfähigkeit ermittelt eine regelmäßige ärztliche Untersuchung und ist in einem Gutachten festgehalten.

Anerkennung der Berufsunfähigkeit – die Voraussetzungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Nöten während der Berufsunfähigkeit. Aber nur, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit auch anerkennt.

Das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, regelt, ab wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dreh- und Angelpunkt für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist ein medizinisches Gutachten. Dieses muss eine Berufsunfähigkeit von mind. 50 % bestätigen.

Die berufliche Tätigkeit darf vom Versicherungsnehmer zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeführt werden können. Und das für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten.

Es gibt noch weitere Faktoren, an die eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit geknüpft werden kann:

Nach welchen Gesichtspunkten eine Versicherung die Berufsunfähigkeit anerkennt, ist in den Versicherungsbedingungen zu finden.

Tipp: Bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen im Versicherungsfall vergleichen! Und dabei auch genau auf die Formulierungen im Vertrag achten. Findet sich dort etwas wie „voraussichtlich auf Dauer“, so sollte diese Formulierung unbedingt durch „voraussichtlich sechs Monate“ ersetzt werden. Denn nur konkrete Formulierungen schützen vor Problemen im Leistungsfall.

Der Prognosezeitraum

Neben den bisher erwähnten Leistungsvoraussetzungen ist der Zeitraum der Prognose von enormer Wichtigkeit.

Damit gemeint ist die Zeitspanne, in der die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Diese muss durch eine ärztliche Diagnose bestätigt werden.

Über welche Zeit sich die Prognose erstreckt, ist in den Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt. Die Formulierung sollte hier unbedingt „voraussichtlich 6 Monate“ lauten. Denn: manche Versicherungen leisten nicht rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit erst später festgestellt wird! Die Versicherungsbedingungen bestimmen, ab wann die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird:

  • ab Eintritt der Erkrankung
  • nach Ablauf des Prognosezeitraums

Wichtig dabei: die Unterscheidung von Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit!

Arbeitsunfähigkeit – ein krankheitsbedingter Ausfall von vorübergehendem Ausmaß

Berufsunfähigkeit – ein krankheitsbedingter Ausfall von dauerhaftem Ausmaß (ununterbrochen, mindestens 6 Monate)

Die Anerkennung der BU und die vorvertragliche Anzeigepflicht

Somit gibt es eine Menge Punkte, die man im Bezug auf die Anerkennung der Berufsunfähigkeit kennen und beachten sollte. Es gibt allerdings noch einen weiteren: die vorvertragliche Anzeigepflicht.

Sie spielt bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages eine Rolle. Schließlich ist damit die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen sowie der Fragen zum Berufs- und Freizeitrisiko gemeint.

Doch wenn es um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit geht, spielt die vorvertragliche Anzeigepflicht nochmals eine wichtige Rolle.

Denn nur wer diese Pflicht ernst nimmt und bei Vertragsabschluss alles wahrheitsgemäß beantwortet hat, wird im Leistungsfall wenig bis gar keine Probleme haben.

Wurde bei den Gesundheits- und Risikofragen hingegen geschummelt, kann dies ernste Folgen haben.

Denn: bei falschen Angaben droht bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit der Leistungsausschluss.

Fazit

Dass der Versicherungsgeber die Berufsunfähigkeit anerkennt, ist entscheidend für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Von der vorvertraglichen Anzeigepflicht bis hin zum Prognosezeitraum und dem Gutachten ist einiges zu beachten.

Dennoch ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Form der Absicherung, die wirklich jeder haben sollte.

Eine ausführliche Beratung zu diesem Thema macht Sinn. Was sind schon ein Beratungstermin und im Leistungsfall ein Arztbesuch – wenn dafür bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit die finanzielle Lage abgesichert ist.

Kontaktiere uns – wir helfen dir gerne, deine ideale Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden und diese erfolgreich abzuschließen.

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