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Gesetzliche Rentenversicherung – Grundwissen

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Eigenschaften

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung in die jeder Arbeitnehmer einbezahlen muss. Der Deutsche Rentenversicherung Bund wurde im Jahr 1992 gegründet und soll Informationen über die Rentenansprüche und die Gesetzliche Rentenversicherung vermitteln. Die Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, die sich dem Solidar- und Äquivalenzprinzip verschrieben hat. Die Leistungen die ein gesetzlicher Versicherungsnehmer im Rentenalter erhält, hängen von der Höhe der einbezahlten Beiträge ab. Grundsätzlich sind alle gesetzlich Versicherten gleichgestellt, solidarische Unterschiede ergeben sich nur durch die Anerkennung von Kindererziehung und ähnlichen Vorgängen, bei welchen keine Beitragszahlungen geleistet, aber dennoch angerechnet werden.
Mindestrente

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Geschichte

Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung begann in der Kaiserzeit, in welcher sie im Jahr 1889 durch Otto von Bismarck eingeführt wurde. Damals wurde die Rente ab dem 70. Lebensjahr ausgezahlt und umfasste nur einen geringen Beitragssatz, da von einer hohen Finanzierung durch die Familie ausgegangen wurde. Der erste Weltkrieg stürzte die Rentenversicherung in eine Krise, die finanziellen Reserven waren durch die Inflation und den Krieg nahezu erschöpft. Die zurückgegangenen Beitragseinnehmen und die Ausgaben für Invaliden- und Witwenrenten belasteten die Rentenversicherung. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die gesetzliche Rentenversicherung dahingehend modifiziert, dass der Beitrag vom Lohn einbehalten wurde. Die Höhe der Rente wurde ab dem Jahr 1957 der Lohnentwicklung angepasst, sodass der Lebensstandard im Alter gleich bleibend hoch ausfiel. Im Jahr 1968 wurde das heutige Finanzierungsverfahren eingeführt: Die arbeitende Bevölkerung zahlt Beiträge, die direkt an die Rentner ausgezahlt werden. Im Jahr 1992 wurden aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland neue Reformen durchgesetzt. Um die Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentensystems zu gewährleisten, wurde das Renteneintrittsalter von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Im Jahr 2001 wurde die staatlich geförderte, private Riester-Rente eingeführt, um die angestrengte finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherungen zu entlasten. Im Jahr 2006 wurde das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Seit dem Jahr 1992 können Informationen über die Gesetzliche Rentenversicherung beim Deutsche Rentenversicherung Bund angefordert werden.

Rentenarten

Generell unterscheidet der Deutsche Rentenversicherung Bund zwischen der gesetzlichen Rente wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes. Die Altersrente kann erhalten werden wenn das Renteneintrittsalter erreicht und eine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren erreicht wird. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen an Personen ausgezahlt, die vor dem Jahr 1952 geboren wurden. Die Rente wegen Todes wird auch als Hinterbliebenenrente oder Witwenrente bezeichnet. Falls ein Versicherungsnehmer stirbt, können dessen Hinterbliebene unter bestimmten Umständen eigene Rentenansprüche aus der Versicherung des Verstorbenen beziehen. Recht unbekannt ist die Erziehungsrente, die anfällt wenn ein geschiedener Partner rentenversichert ist und dessen geschiedener Partner verstorben ist. Falls das Kind behindert oder unter 18 Jahre alt ist, können Rentenansprüche aus der Rentenversicherung des Verstorbenen anfallen.

Wer muss einzahlen

Grundsätzlich muss jeder Beschäftigte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Versicherungspflichtig sind auch Studenten und Wehr- sowie Zivildienstleistende. Selbstständige und Freiberufler können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten, die Versicherungspflicht ist nach einem gestellten Antrag unwiderruflich. Personen mit einer beamtenähnlichen Versorgung und Mitglieder einer beruflichen Versorgungseinrichtung wie Ärzte, Rechtsanwälte und Apotheker müssen sich nicht versichern lassen. Beamte unterliegen einem eigenen Versorgungssystem.

Wartezeiten

In der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen Mindestversicherungszeiten, welche auch als Wartezeiten bezeichnet werden. Wartezeiten umfassen die Zeit, in der ein Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied war.

Die Rentenhöhenberechnung

Die Höhe der Rente wird nach der Höhe der lebenslänglich einbezahlten Beiträge berechnet. Die Berechnung der gesetzlichen Rente ist im Sozialgesetzbuch VI, § 64 geregelt. Die Berechnung erfolgt durch Entgeltpunkt, der Art der Rente und dem Zugangsfaktor. Bei der Altersrente erhält der Versicherungsnehmer 50 Prozent seines Bruttoeinkommens als Rente. Bei einem Bruttoverdienst von 2.500 Euro, 45 Jahren Beitragszahlung und dem Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern erhält der Versicherungsnehmer ca. 1.150 Euro.

Erläuterung Eckrentner

Unter einem Eckrentner wird eine fiktive Person verstanden, die gerne für die Verdeutlichung des allgemeinen Rentenniveaus herangezogen wird. Ein Eckrentner ist eine Person die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt hat, ein Durchschnittseinkommen besitzt und mit 65 seine Rente geltend macht. Der Eckrentner soll lediglich den theoretischen Rentner darstellen, er ist keineswegs mit dem realen Durchschnittsrentner vergleichbar. Die Rentenhöhe des realen Durchschnittsrentners wurde durch viele Faktoren wie beispielsweise Kriege beeinflusst.

Wie liest man einen Bescheid

Am Ende des Rentenverfahrens steht der Rentenbescheid. Dieser wird per Post zugestellt und dokumentiert wann die Rente beginnt, wie hoch diese ausfällt und welche Zeiten für die Rentenberechnung überhaupt wichtig sind. Der Rentenbescheid sollte genau überprüft werden, bei Fehlern kann Widerspruch eingelegt werden. Dies muss in schriftlicher Form innerhalb von vier Wochen erfolgen. Beim Rentenversicherungsträger wird die Bearbeitung durch eine Widerspruchsstelle übernommen. Kosten fallen bei der Klage und gegebenenfalls Berufung nicht an.

Reserven

Die Reserven der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit der Gründung der Bundesrepublik so hoch wie noch nie. Die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage liegt derzeit bei ca. 23,2 Milliarden Euro.

Funktionsweise

Die Gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich durch den so genannten Generationenvertrag. Die arbeitende Bevölkerung bezahlt die Rente der Versicherungsnehmer im Ruhestand. Rücklagen oder Kapital wird nicht gebildet, ebenso wird nicht versucht die einbezahlte Rente durch wirtschaftliche Aktivitäten zu erhöhen. Vielmehr sieht der Generationenvertrag vor, dass die Höhe der Beiträge an die Zahl der Rentenempfänger und deren Rentenhöhe angepasst wird.

Kritik am System

Die Gesetzliche Rentenversicherung steht immer wieder in der Kritik. Da die Gesetzliche Rentenversicherung sich eines Generationenvertrages bedient, müssen junge Personen eine immer größer werdende Last übernehmen. Die demographische Entwicklung in Deutschland sorgt dafür, dass immer weniger Menschen für eine immer größer werdende, ältere Bevölkerung aufkommen müssen. Da die demographische Entwicklung in der Jugend der Rentner noch nicht gegeben war, erhalten diese also insgesamt mehr Rente als diese einbezahlt haben. Die Gesetzliche Rentenversicherung wird auch wegen der Höhe ihrer Beiträge kritisiert. Es wird bemängelt, dass die Rente im Alter nicht für einen normalen Lebensstandard ausreicht, sondern zu niedrig ist. Deshalb müssen gesetzlich Versicherte neben der gesetzlich verpflichtenden Rente oftmals zusätzlich eine private Rente abschließen.

Der Deutsche Rentenversicherung Bund und die Gesetzliche Rentenversicherung

Der Deutsche Rentenversicherung Bund ist der direkte Ansprechpartner für mehr als 24 Millionen Versicherte und neun Millionen Rentner sowie für 3,5 Millionen Arbeitgeber.

Seit dem Jahr 2005 ist der Deutsche Rentenversicherung Bund existent. Der Deutsche Rentenversicherung Bund ist als Spitzenorganisation der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zu verstehen, die offiziell als Kontaktträger für alle Rentenversicherungsträger fungiert. Primäre Aufgabe vom Deutsche Rentenversicherung Bund ist die Berechnung der Renten und die Bearbeitung von Aufträgen. Der Deutsche Rentenversicherung Bund hat mehr als 25.000 Mitarbeiter, welche in Berlin, Brandenburg, Würzburg und Stralsund beschäftigt sind. Der Deutsche Rentenversicherung Bund betreibt 22 Rehabilitationszentren und 975 Beratungsstellen. Da der Deutsche Rentenversicherung Bund über ein Gesamtvermögen von 137 Milliarden Euro verfügt, besitzt dieser nach dem Bundeshaushalt den größten öffentlichen Haushalt.

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