5 „Garantie“-Fallen für Ihre Geldanlagen

5-garantie-fallen-für-ihre-geldanlagen

Sie glauben, Ihr Geld ist sicher angelegt?

Wenn Sie sich da mal nicht täuschen.

Wichtig

Selbst, wenn Ihnen die Banken, Sparkassen oder Versicherungen eine Garantie dafür geben, gibt es keine absolute Sicherheit.


Denn die Geldinstitute finden trotz „garantierter“ Leistungen immer wieder Schlupflöcher. Dafür werden ihnen aber auch mithilfe gesetzlicher Regelungen, politischer RechtsUNsicherheit und anderen Bedingungen die Möglichkeiten gegeben.

Senioren bei Beratung haben Angst vor Altersarmut

Zwei Experten – der Versicherungsmathematiker Peter A. Schramm und der Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala – haben das mal genauer recherchiert. Aus ihren Ergebnissen einige typische Beispiele dafür, dass es garantiert keine Garantien gibt:

1) Sicher ist sicher

Wer sein Geld zur Bank bringt, braucht sich keine Sorgen zu machen? Zwar gibt es eine gesetzliche Einlagensicherung und der Gesetzgeber hat mittlerweile die Auszahlung auf 30 Tage befristet. Dennoch zeigt sich im Fall des „Phoenix Kapitaldienst GmbH“, dass sich das Ganze sehr lange hinziehen kann. Hier warteten die Betroffenen jahrelang auf ihr Geld – von den angekündigten Scheingewinnen, entgangenen Zinsen und außergerichtlichen Kosten einmal ganz abgesehen. Für weitere Unsicherheit sorgt ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az 10 A 360/09), in dem es heißt:

Wichtig

„Für Bankkunden besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken“.


Im Ernstfall kann ich Ihnen also nur viel Spaß bei der Suche nach den sogenannten Garantiefonds wünschen.

2) Lebens-/Rentenversicherung

Bei Lebensversicherungen können Sie gleich aus vielerlei Gründen in die Röhre gucken und mit herabgesetzten Leistungen rechnen. So können die „garantierten“ Rückkaufswerte für ein Jahr herabgesetzt oder die Versicherungsbestände ganz oder teilweise auf einen anderen Versicherer übertragen werden.

Die Aufsichtsbehörde kann auch ein vorläufiges Zahlungsverbot anordnen oder die „garantierten“ Versicherungsleistungen herabsetzen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Falls zufällig viele Menschen auf einmal die nicht ganz so schlechte Idee haben, ihre Lebensversicherung zu kündigen, kann auch hier ein legaler Riegel vorgeschoben werden. Denn die Lebensversicherer können die Rückkaufswerte beliebig und jeweils befristet für ein Jahr ganz einfach per Beschluss vom Vorstand herabsetzen. Das klingt für mich so: Wenn Sie in diesem einem Fall kündigen, kostet Sie das so viel Geld, dass die Versicherungen sogar dabei immer noch Gewinn machen.

3) Garantiezertifikate

Immer wieder heißt es, dass Sie mit Garantiezertifikaten auf Nummer Sicher gehen. Fragen Sie einmal Ihren Geldberater, ob er alle 40 bis 800 Seiten der Emissionsbedingungen gelesen und auch verstanden hat. Oder haben Sie das selber getan? Leider passiert es oft genug, dass die Anleger sich zum Ende der Laufzeit verwundert auf den Hosenboden setzen. Denn häufig fällt neben den teilweise 8 % und darüber liegenden Vertriebs- und Verwaltungskosten auch noch Einkommenssteuer auf die Rückzahlung an. Nicht selten stellt sich das Investment bereits von Anfang an als sicherer Verlust dar. Unter „Garantie“ verstehe ich etwas anderes.

4) betriebliche Altersvorsorge

„Denn eines ist sicher – die Rente“ – diesen Spruch aus dem Jahr 1986 mit Norbert Blüm auf dem Wahlplakat glaubt schon lange kaum noch jemand. Dass auch die betriebliche Altersversorgung über den sogenannten Pensionssicherungsverein (PSVaG) keine Sicherheit bietet, wissen vermutlich weniger Menschen. Falls Sie davon betroffen sind, schauen Sie sich einmal das Kleingedruckte an und Sie werden erschrocken folgendes feststellen: Kommt es zum Fall des Falles und Ihr Arbeitgeber muss in die Insolvenz, dann werden Sie nicht mehr an Wertsteigerungen bzw. Überschüssen beteiligt und können bis zu 50 % der Leistungen einbüßen. Und wenn der Träger der Altersversorgung insolvent werden sollte, gehen Sie vollkommen leer aus.

5) Banksicherheiten

Finden Sie nicht auch, dass eine Bank ausreichend Solvabilität besitzen sollte? Das bedeutet „Eigenmittelausstattung“ und besagt nichts anderes, als dass die Geldinstitute mit angemessen freiem und unbelastetem Vermögen ausgestattet sind. Diese Eigenmittel sollen Sie als Kunden vor Risiken schützen. Der Gesetzgeber ist allerdings der Meinung, dass dies nicht unbedingt notwendig ist oder zumindest hält er Wettbewerbsgründe für wesentlich wichtiger als Ihre risikofreie Geldanlage. Und so gibt es seit Mitte 2002 ein Gesetz mit einem ellenlangen Namen, das die Vorschriften für genau diese Solvabilität lockert. Nun tragen Sie als Kunde das Risiko, wenn Ihre Bank mögliche Spekulationsverluste nicht selber ausgleichen kann.

Zu guter Letzt noch einige traurige Wahrheiten dazu, was wirklich garantiert eintreffen wird:

Es wird unter Garantie zur weiteren Staatsverschuldung kommen. Und für diese Schulden und die entsprechenden Zinsen kommen garantiert Sie und alle Steuerzahler auf.

Ebenso sicher ist es, dass die großen Finanzhäuser mit Ihrem Geld herumjonglieren. Das meiste Kapital stammt nämlich von Kleinsparern und heute wissen die Geldinstitute immer weniger, wie sie die Ihnen zustehenden Erträge erwirtschaften sollen. Glauben Sie bitte nicht der Propaganda, dass einige wenige „Superreiche“ die ganze Welt retten können. Damit wälzen Staat, Banken und Versicherungen nur die Verantwortung auf andere ab, die in Wirklichkeit bei ihnen selber liegt.

Den Geldinstituten wurde zu lange zu viel Freiheit gelassen – und dem Ganzen wird nach wie vor kein Ende gesetzt. Kommt eines der Finanzhäuser ins Strudeln, kann der Gesetzgeber ganz einfach eine „Sondersteuer auf Einlagen“ beschließen und schon sind die Garantien für die angeblich sicher angelegten Gelder quasi ausgehebelt.

Wichtig

Die Geldinstitute haben also in der Regel nichts zu befürchten, wenn ihre Geschäfte schieflaufen. Demzufolge könnte deren Motto gut und gerne lauten: No risk, no fun – nur leider läuft dieser „Spaß“ auf Ihre Kosten – wenigsten dafür gibt es eine sichere Garantie.

CB-Sticker TF eckig CALLBACK SERVICE