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Mehr Geld für Versicherungskunden bei „Falschberatung“

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Endlich mal eine gute Nachricht: Tausende Versicherte können laut Bundesgerichtshof (BGH) Geld von ihren Lebensversicherungen zurückfordern, wenn sie beim Abschluss falsch belehrt wurden. Und wer möchte, kann sich dabei von Spezialisten helfen lassen – und dabei einfach einige hundert bis mehrere tausend Euro einstreichen, die Ihnen von Rechts wegen zustehen.

BGH

Von wegen „entreichert“ – BGH entscheidet pro Kunden

Zwei Grundsatzurteile des BGH haben für die Verbraucher und Kunden entschieden. Dabei ging es darum, was genau an Zinsen und Prämien die Versicherungskonzerne an ihre Kunden zurückzahlen müssen, wenn diese zuvor falsch belehrt wurden. Das Gericht war der Meinung, dass die Versicherungen für die Falschberatung selbst verantwortlich seien und deshalb Verwaltungskosten und Abschlussprovisionen nicht einbehalten dürfen (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14).

Die richterliche Entscheidung betrifft Lebensversicherungen, die in der Zeit zwischen 1994 und Ende 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden. In dieser Zeit war es nämlich meistens so, dass der Kunde alle Unterlagen erst zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten hat – und dazu gehörte häufig auch die Widerrufsbelehrung. Da Sie als Kunde aber schon bei Vertragsabschluss über Ihr Widerspruchsrecht hätten aufgeklärt werden müssen, können Sie dem Vertrag auch noch nach Jahren innerhalb einer entsprechenden Frist widersprechen.

So klagten Kunden gegen die Aachen-Münchener Lebensversicherung. Sie waren mit der zurückgezahlten Summe aufgrund ihres Jahre später eingelegten Widerspruchs nicht einverstanden. Beispielsweise hatte einer der Kläger im Jahr 2010 widersprochen, da er beim Abschluss des Vertrages im Jahr 1999 nicht korrekt belehrt worden war. Bei der Auszahlung wollte die Aachen-Münchener allerdings Verwaltungskosten und Zinsgewinne von über 2000 Euro sowie die Abschlussprovision von ca. 1000 Euro einbehalten. Den Auszahlungsbetrag belief sich auf etwa 8600 Euro. Allerdings hatte der Kläger rund 10.800 Euro Prämien eingezahlt.

Das BGH entschied zugunsten des Versicherungskunden und die Versicherung muss nun weitere rund 3400 Euro auszahlen. Deren Argument, dass sie „entreichert“ werden würde, zog beim höchsten Gericht nicht.

Warmer Geldregen – bei Bedarf mit Unterstützung 

Tausende von ehemaligen Lebensversicherungskunden haben nun die Möglichkeit, ihnen zustehendes Geld zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass Sie gegen den Abschluss der Lebensversicherung erfolgreich widersprochen haben – dann können Sie mit einer höheren Rückzahlung rechnen.

Sie müssen sich dabei allerdings den Versicherungsschutz anrechnen lassen, den Sie bis zum Zeitpunkt des Widerspruchs in Anspruch genommen haben. Flossen beispielsweise Prämienanteile in eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, müssen Sie diese selbst tragen. Auch Soli-Zuschläge und Kapitalertragssteuern, welche die Versicherung bei der Auszahlung des Rückkaufwertes abgeführt hat, erhalten Sie nicht erstattet.

Eine weitere Einschränkung ist, dass Sie tatsächlich nicht über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Das war zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie keinen schriftlichen Hinweis erhalten hatten, bis wann Sie widersprechen konnten. Die Belehrung musste in den Versicherungsunterlagen in irgendeiner Form hervorgehoben sein – beispielsweise gefettet. Nach ersten Stichproben gehen Verbraucherschützer davon aus, dass etwa 40 Prozent der Verträge aus dieser Zeit nicht korrekt abgewickelt wurden.

Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen die Kosten für Verwaltung und Provision zu – und das ist teilweise ein hübscher Batzen. Es kann sich also echt lohnen, wenn Sie sich Ihren Vertrag genau anschauen.

Wichtig

Sie haben keine Zeit dazu? Sie wollen sich nicht mit dem „rechtlichen Kram“ beschäftigen? Das Ganze ist Ihnen zu undurchsichtig? Dann holen Sie sich Expertenhilfe!


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