Uwe Redler
Redakteur
Ein Unfall oder Krankheitsfall kann schnell dazu führen, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Anspruch genommen werden muss. Doch diese reicht im Fall einer Dienstunfähigkeit meist nicht zum Leben aus.
Umso wichtiger ist eine private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit. Auch für Soldaten. Denn Soldaten sind weit mehr gefährdet, als so manch andere Berufsgruppe.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit wiegen schwer. Gut, wenn man für diesen Fall gerüstet ist. Abgesichert durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU.
Diese spezielle Versicherung bietet auch Soldaten umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit. So gewährt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit. Die Tarife der BU sehen entweder eine monatliche Rentenzahlung bis zum vereinbarten Ablauf des Versicherungsvertrages vor oder im besseren Fall sogar Rentenzahlungen lebenslang.
Gewährt wird die Berufsunfähigkeitsrente meist schon ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 %.
Wichtig ist die Nachversicherungsgarantie im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung. So ist gewährleistet, dass der Versicherungsvertrag in bestimmten Fällen wie zum Beispiel Heirat, Nachwuchs oder Scheidung auf die neuen Verhältnisse angepasst werden kann.
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Kann ein Soldat seine Dienstpflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, gilt er als dienstunfähig. Die Folge der Dienstunfähigkeit des Soldaten ist die Entlassung aus der Bundeswehr.
In Bezug auf die Leistungsansprüche gegenüber seinem Dienstherrn wird zwischen Dienstunfähigkeit aufgrund von Krankheit und Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls unterschieden.
Die Dienstunfähigkeit eines Soldaten bedeutet nicht, dass er seinen erlernten Zivilberuf oder einer anderen zivilen Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Denn in den meisten Fällen von Soldaten-Dienstunfähigkeit liegt nicht gleichzeitig eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vor.
Eine Dienstunfähigkeit gemäß Soldatengesetz ist nicht mit einer Erwerbsminderung gemäß Sozialgesetzbuch oder einer Berufsunfähigkeit entsprechend der Versicherungsbedingungen der Versicherungswirtschaft gleichzusetzen.
Wie es weitergeht, wenn ein Soldat dienstunfähig wird, kommt auf seinen Status an.
Der Soldat auf Zeit (SaZ) wird im Falle einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst der Bundeswehr entlassen. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Anschließend wird geprüft, ob die fünfjährige Wartezeit sowie die anderen rechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.
Ist die Dienstunfähigkeit des Soldaten in einer Wehrdienstbeschädigung begründet, gilt die Wartezeit als erfüllt. In jedem Fall sind erhebliche finanzielle Einbuß en die Folge. Davor schützt eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten.
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Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Soldaten nicht geeignet. Hier bedarf es einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). Wichtig hierbei ist, dass die DU den Soldaten auch im Ausland im Falle einer Dienstunfähigkeit schützt.
Der Zeitsoldat wird im Falle einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. So erhält er, sofern er alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, eine Erwerbsminderungsrente. Doch was, wenn der Soldat noch zivile Tätigkeiten ausüben kann? In einem solchen Fall erhält er keine Erwerbsminderungsrente.
Da die Erwerbsminderungsrente zudem in ihrer Höhe meist sehr niedrig ausfällt, ist eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten auf Zeit von groß er Wichtigkeit. Nur so ist der Soldat vor finanziellen Problemen geschützt.
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Diese Klausel ist einfach erklärt. Sie bedeutet schlichtweg, dass der Versicherungsschutz auch für Beamte besteht.
Vorsicht ist jedoch bei der Formulierung dieser Klausel angebracht. So gibt es:
Verwirrend? Nicht mit uns. Als unabhängige Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne zu allen Punkten der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten und sorgen zusammen mit Ihnen für Ihre ideale Absicherung.
Eine umfassende Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit ist für Soldaten unverzichtbar.
Durch einen bereits in den 1960er Jahren geschlossenen Rahmenvertrag zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und renommierten DU-Verischerungen erhalten Soldaten einige Vorteile in Sachen Dienstunfähigkeitsversicherung
Und nicht nur das. Auch die Angehörigen sind im Erstfall finanziell versorgt.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten, unerlässlich, wenn es um die Vorsorge geht. Umso wichtiger ist eine ausführliche Beratung, die alle Fragen behandelt und letztendlich zur idealen Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten führt. Wir, als unabhängiger Finanzberater stehen Ihnen gerne zur Seite.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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