Uwe Redler
Redakteur
Der Beruf des Soldaten ist anspruchsvoll und birgt zahlreiche Risiken. Dabei ist die körperliche Unversehrtheit das kostbarste Gut. Eine Krankheit oder ein Unfall kann schnell dazu führen, dass der Berufssoldat den Dienst nicht mehr ausüben kann. Was er in diesem Fall braucht, ist eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel (Dienstunfähigkeitsversicherung) für Berufssoldaten.
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Der Beruf des Soldaten fordert aufgrund seiner hohen körperlichen und auch psychischen Anforderungen seinen Tribut. Unfälle oder Erkrankungen sind die Folge und können schnell zur Berufsunfähigkeit führen. Diese wird bei Soldaten als Dienstunfähigkeit bezeichnet.
Die Dienstunfähigkeit wird durch einen Arzt der Bundeswehr festgestellt. Kommt dieser zum Ergebnis „Dienstunfähig“, wird der Berufssoldat in den Ruhestand versetzt und erhält anstelle seiner Besoldung dann ein Ruhegehalt.
Die Höhe des Ruhegehalts im Falle einer Dienstunfähigkeit bemisst sich unter anderem an der bis zur BU geleisteten Dienstzeit. Je kürzer die Dienstzeit, desto niedriger das Ruhegehalt. Das Ruhegehalt kann somit niedriger ausfallen, als die bisherigen Bezüge. So kann es passieren, dass der dienstunfähige Berufssoldat finanzielle Einbuß en hinnehmen und seinen Lebensstandard dahingehend anpassen muss.
Vermieden werden kann dies durch private Vorsorge mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung inkl. Dienstunfähigkeitsklausel für Berufssoldaten.
Soldaten, die ihren Dienst unbefristet ausüben, gelten als Berufssoldaten. Sie sind verbeamtet. Dem entsprechend ist es wichtig, dass die BU-Versicherung auch für verbeamtete Soldaten leistet. Stichwort „echte Dienstunfähigkeitsklausel“. Nur wenn eine echte Dienstunfähigkeitsklausel im BU-Versicherungsvertrag enthalten ist, leistet die Versicherung bei Dienstunfähigkeit.
Die Wichtigkeit dieser Klausel liegt im Beamtenstatus des Berufssoldaten begründet. Die Berufsunfähigkeit des Soldaten kann nur schwer über die ausgeübte Tätigkeit definiert werden, da der Einsatzbereich des Berufssoldaten allein vom Dienstherrn bestimmt wird. Prüft nach Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst nochmals die Berufsunfähigkeit des Soldaten, kann schnell ein Problem auftauchen.
Denn durch den Beamtenstatus des Berufssoldaten können unter umständen andere Beamtentätigkeiten als Grundlage für eine abstrakte Verweisung herangezogen werden. Das bedeutet, der BU-Versicherer kann den Beamten zur Ausübung einer anderen Beamtentätigkeit auffordern und die Leistung verweigern.
Vor diesem Szenario schützt die echte Dienstunfähigkeitsklausel. Denn sie legt die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn als ausreichend für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung fest.
Fragen zur Dienstunfähigkeitsklausel oder zur abstrakten Verweisung? Wir beraten Sie gerne und beantworten alle Fragen.
Übrigens: während ein Zivilist erst ab einer Dauer von 6 Monaten als berufsunfähig gilt, wird ein Berufssoldat bereits dann als dienstunfähig eingestuft, wenn er innerhalb von 1 Jahr 3 Monate oder länger seinen Dienst aufgrund einer Krankheit nicht ausüben kann. Wichtig dabei ist jedoch die Einschätzung, dass der Soldat seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wieder vollumfänglich erreichen wird.
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Unfallversicherung für Berufssoldaten
Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht erst bei voller, sondern bereits bei teilweiser Dienstunfähigkeit. Die BU-Versicherung wird als monatliche Rente ausbezahlt und hilft dem Berufssoldaten so dabei, Minderungen des Einkommens aufgrund Dienstunfähigkeit zu verkraften.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung/Dienstunfähigkeitsversicherung für Berufssoldaten. Kein leichtes Thema. Es gibt einiges, das zu beachten ist und viele Stolperfallen. Wichtig für den Soldaten ist, die verschiedenen Angebote zu vergleichen, zu hinterfragen und so den für sich idealen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu finden.
Als unabhängige Versicherungsmakler und Finanzberater kennen wir uns bestens mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung/Dienstunfähigkeit aus und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ob bei Fragen, Angebotsanforderungen oder anderen Themen, wir sind jederzeit gerne für Sie da.
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