Beitrag: Soldaten im Auslandeinsatz – Welche Versicherungen werden gebraucht – Welche Versicherunge sind wichtig?

Uwe

Uwe Redler

Redakteur

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So sind Soldaten im Einsatz gut abgesichert

Reisen ins Ausland gehören zum Berufsalltag eines Soldaten oder einer Soldatin dazu. Wer sich also dazu entscheidet eine Karriere bei der Bundeswehr anzustreben, wird mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit auch als Soldat in den Auslandseinsatz müssen.

Der Schutz von Menschen und Einrichtungen weltweit gehört mittlerweile zu den Hauptaufgaben, die Soldaten während ihrer Bundeswehrzeit leisten müssen. Oft sind diese Auslandseinsätze für Soldaten mit einigen Risiken verbunden. Auch wenn die Bundeswehr offiziell nicht an kriegerischen Maß nahmen teilnimmt, sind Soldaten im Auslandseinsatz grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, sich kämpferisch mit ihrem Umfeld auseinandersetzen zu müssen. Das Risiko als Soldat in einen Unfall verwickelt zu werden, sich schwer zu verletzen oder im schlimmsten Falls zu sterben ist somit wesentlich höher.

Aus diesem Grund wird jedem Soldaten und jeder Soldatin bei Eintritt in ihre Dienstzeit nahegelegt, sich entsprechend hochwertig privat zu versichern.

Denn neben dem Risiko körperlich oder psychisch längerfristig auß er Gefecht gesetzt zu werden, haben Soldaten im Auslandseinsatz auch ein wesentlich höheres Risiko plötzlich vor einem finanziellen Ruin zu stehen.

Auch die Angehörigen von Soldaten brauchen bei Eintritt des familiären Worst Case eine finanzielle Absicherung. Gerade wenn der Soldat im Auslandseinsatz tödlich verunglückt und seinen Angehörigen neben vielen schönen Erinnerungen auch noch eine Hypothek für das gemeinsame Zuhause hinterlässt, ist es wichtig, dass der Soldat im Auslandseinsatz mit den passenden Versicherungen finanziell vorgesorgt hat.

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Das Kriegsrisiko ist für Soldaten im Auslandseinsatz generell bei privaten Versicherern nicht versicherbar. Da dieses Risiko nicht kalkulierbar ist, und trotzdem zum Schutz der Soldaten im Auslandseinsatz abgesichert werden muss, hat die Bundeswehr gemeinsam mit Versicherern eine Kriegsausschlussklausel entwickelt.

Diese ermöglicht es, privaten Versicherungsschutz auch dann für Soldaten gewähren zu können, wenn sich Bundeswehrangehörige in humanitären bzw. friedenssichernden Einsätzen befinden. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Versicherungsgesellschaft keine Leistungen zahlen kann, wenn der Soldat im Auslandseinsatz verunglückt, springt die Soldatenversorgung der Bundeswehr finanziell ein. Im Zweifel kann sich der Bundeswehrangehörige, genauso wie dessen Familie also an den zuständigen Dienstherrn, beziehungsweise an die zuständige Beratungsstelle der Bundeswehr wenden.

So sind Soldaten im Auslandseinsatz grundsätzlich immer abgesichert und versichert.

Trotzdem muss bei Abschluss einer privaten Lebensversicherung, UnfallversicherungDienstunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder anderen relevanten Versicherungen für Soldaten im Auslandseinsatz, auf einige Aspekte geachtet werden.

Denn sowohl die Versicherungsgesellschaften als auch die Bundeswehr können Leistungen verweigern, wenn der Soldat im Auslandseinsatz im Vorfeld bereits Fehler beim Abschluss der Versicherungen gemacht hat.

Deshalb sollte jeder Soldat und jede Soldatin sich für dieses wichtige Thema zur finanziellen Absicherung eines Soldaten im Auslandseinsatz immer einen kompetenten Fachmann für Versicherungen zur Seite nehmen. Der unabhängige Finanzberater verfügt über fundierte Kenntnisse und kennt sich im Fachjargon der Versicherungen für Soldaten aus. Mögliche Stolperfallen der Versicherer, die den Soldaten im Auslandseinsatz dann buchstäblich im Regen stehen lassen, können mit dem unabhängigen Finanzberater souverän umgangen werden.

Soldaten-Unfallversicherung

Die wichtigsten Versicherungen für Soldaten

Soldaten im Auslandseinsatz: Was ist ein aktives und ein passives Kriegsrisiko?

In den Vertragsklauseln von Lebensversicherungspolicen für Soldaten im Auslandseinsatz wird immer wieder vom Kriegsrisiko geschrieben.

Dabei differenzieren die Versicherer gern zwischen einem aktiven Kriegsrisiko und einem passiven Kriegsrisiko.

Das passive Kriegsrisiko

Während das passive Kriegsrisiko bei Versicherungen für Soldaten im Auslandseinsatz eventuelle Leistungsansprüche gewährleistet, ist das aktive Kriegsrisiko gern ein K.O Kriterium um überhaupt als Soldat versichert zu werden. Als Versicherungsnehmer ist auch gut zu wissen, dass Anbieter von Lebensversicherungen für Soldaten im Auslandseinsatz Kriegsrisiken teilweise versichern. Unfallversicherungen schließ en das jedoch grundsätzlich aus.

 

Passives Kriegsrisiko

Bei einem passiven Kriegsrisiko sind Situationen gemeint, in denen Soldaten im Auslandseinsatz, in ihrem Einsatzgebiet in Gefahr geraten, ohne aktiv in kriegerische Handlungen eingreifen zu müssen.

Beispielsweise bewachen Soldaten im Auslandseinsatz ein Materialnachschublager, eine Schule oder ein Krankenhaus und werden dabei angegriffen. Das heiß t konkret, grundsätzlich alle Auslandseinsätze, die nicht mit einem direkten Befehl verbunden sind, von Waffen der Bundeswehr Gebrauch zu machen, gehören zu den passiven Kriegsrisiken. Die meisten Soldaten im Auslandseinsatz haben einen passiven Kriegsrisiko-Auftrag.

In diesen Fällen leisten die Versicherer nach entsprechender Einzelfallprüfung die vereinbarte Versicherungssumme an den Soldaten im Auslandseinsatz oder an dessen Angehörige.

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Vorausgesetzt, die Vertragsklausel für das passive Kriegsrisiko eines Soldaten im Auslandseinsatz ist folgendermaß en verfasst:

“Bei Ableben des Versicherten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Rückkaufswertes. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Versicherte in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen er während seines Aufenthalts auß erhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen er nicht aktiv beteiligt war.”

Diese Klausel findet sich in den meisten Lebensversicherungen für Soldaten im Auslandseinsatz.

Das aktive Kriegsrisiko, bedeutet, dass Soldaten im Auslandseinsatz den Auftrag haben „aktiv“ in das Kriegsgeschehen einzugreifen! Für finanzielle Folgen nach einem solchen Einsatz für Soldaten will natürlich kein Versicherer gerade stehen. Deshalb gibt es spezielle Rahmenverträge zwischen Bundeswehr und Versicherungsgesellschaften, sowie die Soldatenversorgung, sodass ein Bundeswehrangehöriger, der aufgrund der Ausübung seines Jobs, auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, immer abgesichert ist.

Diese Rahmenverträge mit Versicherungen regeln, ab wann ein Soldat im Auslandseinsatz einem passiven Kriegsrisiko oder einem aktiven Kriegsrisiko ausgesetzt sind. Dank der Rahmenverträge sind einige Situationen, die ein aktives Kriegsrisiko interpretieren lassen, aber als passives Kriegsrisiko eingestuft.

Auch hier ist es ratsam, vor Abschluss einer Versicherung für Soldaten im Auslandseinsatz den unabhängigen Finanzberater nach dem geeignetsten Versicherer zu fragen, da nicht alle Versicherer die Vorzüge des Rahmenvertrages mit der Bundeswehr anbieten. So könnte es durchaus dazu kommen, dass Sie letztendlich doch keinen geeigneten Versicherungsschutz haben.

Die „Auslandseinsatz-Police“, renommierter Versicherer für Soldaten im Auslandseinsatz, ist ein hervorragendes Versicherungsangebot, das sowohl das passive als auch das aktive Kriegsrisiko im Todesfall einschließ t. So wird die Risiko-Lebensversicherung zum aktiven Schutz für Familie und Soldat. Der Einschluss des aktiven und passiven Kriegsrisikos, sowie eine Versicherungssumme von max. 150.000 Euro. Bei einer Laufzeit von einem Jahr bietet weltweit einen soliden Versicherungsschutz.

Soldat im Auslandseinsatz: Rahmenvertrag der Bundeswehr mit Versicherern auf einen Blick

Der Rahmenvertrag mit Versicherungen bietet Soldaten im Auslandseinsatz quasi ein rundum sorgloses Paket an. Es gibt keine bösen Überraschungen, wenn die Versicherung leisten soll.

Der Rahmenvertrag garantiert dem Soldaten im Auslandseinsatz:
  • volle Versorgungszusage bei Vertragsschluss

  • sofortige Beitragsbefreiung bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit

  • Zahlung einer vereinbarten monatlichen Rente bei Dienstunfähigkeit des Soldaten

  • Einmalzahlung bei Todesfall

  • bei vereinbarter Altersrente, die Zahlung einer Kapitalleistung oder Rente bei Ablauf der Versicherung

Soldat im Auslandseinsatz: Regelungen der Unfallversicherung für Soldaten im Auslandseinsatz

Im Gegensatz zur Lebensversicherung kann in einer privaten Unfallversicherung das Kriegsrisiko für Soldaten generell nicht versichert werden. Dennoch ist die Unfallversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für Soldaten im Auslandseinsatz überhaupt. Soldaten im Auslandseinsatz können auch ohne ein passives Kriegsrisiko von Leistungen der Unfallversicherung abhängig sein.

Sollte die Unfallversicherung dem Soldaten im Auslandseinsatz Leistungen verweigern, weil nach Prüfung des Leistungsanspruchs kein Versicherungsfall vorliegt, kann sich der Soldat oder die Soldatin im Auslandseinsatz darauf verlassen, dass die Soldatenversorgung der Bundeswehr, im angemessenen Umfang, für ausgefallene Leistungen aufkommen wird.

Für alle anderen Unfälle, die nicht mit dem Auslandseinsatz zu tun haben, besteht aber auf jeden Fall Versicherungsschutz für Soldaten.

 

Aber! Ältere Unfallversicherungsverträge, die 1994, 1988 oder früher abgeschlossen wurden, können vom Versicherer für Soldaten im Auslandseinsatz einseitig zum Ruhen gebracht werden. Das heiß t, der Soldat muss keine Beiträge für die Zeit des Auslandseinsatzes zahlen, der Versicherungsschutz besteht in diesem Zeitraum aber auch nicht. Eine finanzielle Absicherung ist dann über die Soldatenversorgung gewährleistet.

Wenn das Versicherungsunternehmen dem Soldaten im Auslandseinsatz anbietet, auf das Ruhen des Versicherungsverhältnisses während der Auslandsverwendung zu verzichten und gleichzeitig den Versicherungsschutz auf Unfälle während der Freizeit zu beschränken, sollte das Angebot des Versicherungsunternehmens angenommen werden.

Völlig unabhängig davon, ob die Versicherungsbeiträge für den Soldaten im Auslandseinsatz steigen. Ansonsten kann zum Beispiel bei Unfällen im Einsatzgebiet, die nicht unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische Ereignisse verursacht worden sind, kein angemessener Schadensausgleich gewährleistet werden.

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Soldaten im Auslandseinsatz: Schadensausgleich nur wenn der Soldat oder die Soldatin Versicherungsnehmer ist

Grundsätzlich leisten Versicherungen nur dann, wenn der Soldat im Auslandseinsatz direkter Versicherungsnehmer ist, beziehungsweise die geforderten Beiträge an den Versicherungsnehmer bezahlt.

Es muss also nachweisbar sein, dass die Versicherung für den Soldaten im Auslandseinsatz abgeschlossen wurde.

Das ist immer dann gewährleistet, wenn der Soldat selbst Versicherungsnehmer ist.

 

Eine eigene Beitragszahlung der Soldatin oder des Soldaten im Auslandseinsatz im Rahmen einer Familienversicherung vorliegen. Der Soldat im Auslandseinsatz muss nachweisbar die Versicherungsbeiträge leisten, auß erdem sollte der Soldat vertraglich bestimmen dürfen, wem die Versicherungsleistung im Todesfall gezahlt werden soll. In diesen Fällen kommt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ebenfalls ein Schadensausgleich in angemessenem Umfang in Betracht.

Bei Ausfall von Versicherungen, die von anderen Personen, zum Beispiel den Eltern, abgeschlossen und ohne Erstattung durch die Soldatin/den Soldaten bezahlt werden, kommt ein Schadenausgleich nicht in Betracht!

In diesem Fall ist nicht der Soldat der Versicherungsnehmer. In einem solchen Fall wird auch die Soldatenversorgung nicht für Leistungen aufkommen!

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Soldaten im Auslandseinsatz: Gruppenversicherungsschutz zur Absicherung der Familie und eigenen Person meiden

Vorsicht ist geboten, wenn von einer Bausparkasse zur Sicherung eines Bauspardarlehens dem Soldaten im Auslandseinsatz, ein sogenannter „Gruppenversicherungsschutz“ angeboten wird, und die Bausparkasse Versicherungsnehmerin ist.

 

Grundsätzlich muss bei solchen Kombi-Paketen sichergestellt werden, ob das passive Kriegsrisiko mitversichert ist und, dass gegebenenfalls mit der Versicherung verbundene Obliegenheiten oder Mitteilungspflichten erfüllt werden. Nur so kann ein umfassender Schutz für den Soldaten im Auslandseinsatz, beziehungsweise seine Angehörigen sichergestellt sein. Geprüft werden sollte auch, ob die Möglichkeit besteht, Lebensversicherungen einzeln abzuschließ en oder von anderen Anbietern genutzt werden können.

Soldaten im Auslandseinsatz: Versicherungspolicen wollen gepflegt werden

Wurde ein geeignetes Versicherungsportfolio für den Soldaten im Auslandseinsatz gefunden und die Verträge mit den Versicherern abgeschlossen, muss der Soldat oder die Soldatin zwingend darauf achten, vertragsrelevante Veränderungen den Versicherern sofort mitzuteilen. So ist es mitunter Pflicht, Auslandseinsätze rechtzeitig mitzuteilen. Auch wenn sich die Lebensverhältnisse ändern durch Heirat, die Geburt eines Kindes oder Scheidung beziehungsweise Todesfall, müssen die Änderungen fristgerecht der Versicherung mitgeteilt werden.

 

Nur so kann sich der Soldat im Auslandseinsatz sicher sein, dass der Versicherungsschutz gilt.

Verweigert eine Versicherung ihre Leistungen, weil der Soldat im Auslandseinsatz seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist, können auch keine Ansprüche bei der Soldatenversorgung geltend gemacht werden.

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Soldat im Auslandseinsatz: Bezugsberechtigung und Schadensausgleich bei Todesfall

Alle Versicherungen dienen dazu, den Soldaten im Auslandseinsatz und seine Hinterbliebene zu schützen.

Grundsätzlich können alle Familienmitglieder, Ehepartner und Lebensgefährten von Soldaten als bezugsberechtigt eingesetzt werden. Vereine, Stiftungen und Banken sind nicht bezugsberechtigt.

Eine Ausnahme bildet nur die Situation, wenn die Versicherungssumme zur Deckung der Finanzierung eines Eigentums genutzt werden soll. Dann können juristische Personen, wie Banken, bezugsberechtigt sein.

Sollte ein Versicherer sich auf die Kriegsklausel beziehen und Leistungen verweigern, wird Schadenausgleich vom Bund bezahlt, vorausgesetzt der Betrag dient dazu, einem Hinterbliebenen des Soldaten zu helfen, Kredite zurückzuzahlen, und diese Person dann von der Restschuld befreit ist.

Als unabhängige Finanzberater helfen wir Ihnen als Soldat oder Soldatin gern bei der Auswahl der richtigen und passenden Versicherung. Sprechen Sie uns einfach an!

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