Anerkennung der Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Die Gründe einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig und reichen von Erkrankungen des Bewegungsapparates über psychische Erkankungen bis hin zu Herzerkrankungen, Gefäßerkrankungen oder auch Krebs. Auch ein Unfall kann zur Berufsunfähigkeit führen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Kernelement der BU-Versicherung: die Berufsunfähigkeitsrente
Der Mittelpunkt der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die BU-Rente. Sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Der Umfang und die Dauer der Berufsunfähigkeit wird durch eine ärztliche Untersuchung regelmäßig ermittelt und in einem Gutachten festgehalten.
Anerkennung der Berufsunfähigkeit – die Voraussetzungen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Nöten während der Berufsunfähigkeit. Aber nur, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit auch anerkennt.
Das Versicherungsvertragsgesetzt, kurz VVG, regelt, ab wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dreh- und Angelpunkt für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist ein medizinisches Gutachten. Dieses muss eine Berufsunfähigkeit von mind. 50 % bestätigen.
Die berufliche Tätigkeit darf also vom Versicherungsnehmer zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeführt werden können. Und das für einen Zeitraum von 6 Monaten oder sogar länger.
Doch es gibt noch weitere Faktoren, an die eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit geknüpft werden kann.
Nach welchen Gesichtspunkten eine Versicherung die Berufsunfähigkeit anerkennt, ist in den Versicherungsbedingungen zu finden.
Der Prognosezeitraum
Neben den bisher erwähnten Leistungsvoraussetzungen ist der Prognosezeitraum von enormer Wichtigkeit.
Damit gemeint ist die Zeitspanne, in der die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Diese muss durch eine ärztliche Diagnose bestätigt werden.
Über welche Zeit sich der Prognosezeitraum erstreckt, ist in den Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt. Die Formulierung sollte hier unbedingt „voraussichtlich 6 Monate“ lauten. Denn: manche Versicherungen leisten nicht rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit erst später festgestellt wird!
Die Versicherungsbedingungen bestimmen, ab wann die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird:
Wichtig dabei: die Unterscheidung von Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit!
Arbeitsunfähigkeit – ein krankheitsbedingter Ausfall von vorübergehendem Ausmaß
Berufsunfähigkeit – ein krankheitsbedingter Ausfall von dauerhaftem Ausmaß (ununterbrochen, mindestens 6 Monate)
Die Anerkennung der BU und die vorvertragliche Anzeigepflicht
Neben all diesen Punkten, die man im Bezug auf die Anerkennung der Berufsunfähigkeit kennen und beachten sollte, gibt es noch einen weiteren: die vorvertragliche Anzeigepflicht.
Sie spielt bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages eine Rolle. Schließlich ist damit die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen sowie der Fragen zum Berufs- und Freizeitrisiko gemeint.
Doch auch, wenn es um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit geht, spielt die vorvertragliche Anzeigepflicht nochmals eine wichtige Rolle.
Denn nur wer diese Pflicht ernst genommen und bei Vertragsabschluss alles wahrheitsgemäß beantwortet hat, wird im Leistungsfall wenig bis gar keine Probleme haben.
Wurde bei den Gesundheits- und Risikofragen hingegen geschummelt, kann dies ernste Folgen haben.
Fazit
Dass der Versicherungsgeber die Berufsunfähigkeit anerkennt, ist entscheidend für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Von der vorvertraglichen Anzeigepflicht bis hin zum Prognosehzeitraum und dem Gutachten ist einiges zu beachten. Gerne steht ihnen ein unabhängiger Finanzberater zur Verfügung.
Eine ausführliche Beratung zu diesem Thema macht Sinn. Und was sind schon ein Beratungstermin und im Leistungsfall Arztbesuche etc., wenn dafür bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit die finanzielle Lage abgesichert ist.
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