Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit und die Anerkennung

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Die Gründe einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig und reichen von Erkrankungen des Bewegungsapparates über psychische Erkankungen bis hin zu Herzerkrankungen, Gefäßerkrankungen oder auch Krebs. Auch ein Unfall kann zur Berufsunfähigkeit führen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Das Kernelement der BU-Versicherung: die Berufsunfähigkeitsrente

Der Mittelpunkt der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die BU-Rente. Sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Der Umfang und die Dauer der Berufsunfähigkeit wird durch eine ärztliche Untersuchung regelmäßig ermittelt und in einem Gutachten festgehalten.

 

Anerkennung der Berufsunfähigkeit – die Voraussetzungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Nöten während der Berufsunfähigkeit. Aber nur, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit auch anerkennt.

 

Das Versicherungsvertragsgesetzt, kurz VVG, regelt, ab wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dreh- und Angelpunkt für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist ein medizinisches Gutachten. Dieses muss eine Berufsunfähigkeit von mind. 50 % bestätigen.

 

Die berufliche Tätigkeit darf also vom Versicherungsnehmer zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeführt werden können. Und das für einen Zeitraum von 6 Monaten oder sogar länger.

 

Doch es gibt noch weitere Faktoren, an die eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit geknüpft werden kann.

  • Zuordnung einer Pflegestufe

  • Vorliegen einer Erwerbsminderung (gesetzliche Rentenversicherung)

  • bei Beamten: Dienstunfähigkeit

  • bei Studenten und Schülern: Verlust von Studier- bzw. Schulfähigkeit

 

Nach welchen Gesichtspunkten eine Versicherung die Berufsunfähigkeit anerkennt, ist in den Versicherungsbedingungen zu finden.

 

TIPP:

Bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen im Versicherungsfall vergleichen! Und dabei auch genau auf die Formulierungen im Vertrag achten. Findet sich dort etwas wie „voraussichtlich auf Dauer“, so sollte diese Formulierung unbedingt durch „voraussichtlich sechs Monate“ ersetzt werden. Denn nur konkrete Formulierungen schützen vor Problemen im Leistungsfall.

 

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Der Prognosezeitraum

Neben den bisher erwähnten Leistungsvoraussetzungen ist der Prognosezeitraum von enormer Wichtigkeit.

 

Damit gemeint ist die Zeitspanne, in der die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Diese muss durch eine ärztliche Diagnose bestätigt werden.

 

Über welche Zeit sich der Prognosezeitraum erstreckt, ist in den Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt. Die Formulierung sollte hier unbedingt „voraussichtlich 6 Monate“ lauten. Denn: manche Versicherungen leisten nicht rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit erst später festgestellt wird!

Die Versicherungsbedingungen bestimmen, ab wann die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird:

  • ab Eintritt der Erkrankung

  • nach Ablauf des Prognosezeitraums

Wichtig dabei: die Unterscheidung von Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit!

 

Arbeitsunfähigkeit – ein krankheitsbedingter Ausfall von vorübergehendem Ausmaß

 

Berufsunfähigkeit – ein krankheitsbedingter Ausfall von dauerhaftem Ausmaß (ununterbrochen, mindestens 6 Monate)

 

Entbindung von der Schweigepflicht
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Die Anerkennung der BU und die vorvertragliche Anzeigepflicht

Neben all diesen Punkten, die man im Bezug auf die Anerkennung der Berufsunfähigkeit kennen und beachten sollte, gibt es noch einen weiteren: die vorvertragliche Anzeigepflicht.

 

Sie spielt bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages eine Rolle. Schließlich ist damit die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen sowie der Fragen zum Berufs- und Freizeitrisiko gemeint.

 

Doch auch, wenn es um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit geht, spielt die vorvertragliche Anzeigepflicht nochmals eine wichtige Rolle.

 

Denn nur wer diese Pflicht ernst genommen und bei Vertragsabschluss alles wahrheitsgemäß beantwortet hat, wird im Leistungsfall wenig bis gar keine Probleme haben.

 

Wurde bei den Gesundheits- und Risikofragen hingegen geschummelt, kann dies ernste Folgen haben.

 

Bei falschen Angaben droht bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit der Leistungsausschluss.

 

Fazit

Dass der Versicherungsgeber die Berufsunfähigkeit anerkennt, ist entscheidend für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Von der vorvertraglichen Anzeigepflicht bis hin zum Prognosezeitraum und dem Gutachten ist einiges zu beachten. Gerne steht ihnen ein unabhängiger Finanzberater zur Verfügung.

 

Nichtsdestotrotz ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Form der Absicherung, die wirklich jeder haben sollte.

 

Eine ausführliche Beratung zu diesem Thema macht Sinn. Und was sind schon ein Beratungstermin und im Leistungsfall Arztbesuche etc., wenn dafür bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit die finanzielle Lage abgesichert ist.

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