Berufsunfähigkeitsversicherung mit „Geld zurück Garantie – Beitragsrückgewähr“
Die Anzahl der Versicherungsanbieter im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist groß. Schwer, da den Überblick zu behalten und den richtigen Versicherungsgeber auszuwählen. Um aus dem großen Pool der Versicherer herauszustechen, bieten manche Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Teilrückerstattung am Laufzeitende an. Doch ist dieses Versprechen wirklich so vorteilhaft, wie es anfangs klingt?
Verlockendes Angebot – die Beitragsrückgewähr
Es klingt schon sehr verlockend, einen Teil der gezahlten Beiträge am Ende der Vertragslaufzeit zurückzubekommen. Viele denken dann wohl mehr an eine Art Sparvertrag, als an eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung.
Warum „Geld zurück“ überhaupt möglich ist
Die Versicherungen kalkulieren mit hohen Brutto-Beiträgen, benötigen netto aber weniger Geld, um die Berufsunfähigkeitsrenten auszuzahlen. Die Folge: es entstehen Überschüsse.
Mit diesen Überschüssen können die Versicherungen allerdings nicht einfach so machen, was sie wollen. Denn es gibt die Mindestzuführungsverordnung. Diese regelt, dass die entstandenen Überschüsse von den Versicherungen zumindest zum Teil an die Versicherungsnehmer ausbezahlt werden müssen.
Dafür haben die Versicherungsgeber drei Möglichkeiten:
Für welche dieser drei Formen sich die Versicherungsanbieter entscheiden, steht ihnen frei.
Beitragsverrechnung – die Überschüsse werden mit den Beiträgen verrechnet.
Bonusrente – die Überschüsse werden in einer Bonusrente angespart.
Der Versicherungsnehmer zahlt immer den vollen Beitrag, hat aber im Falle der Berufsunfähigkeit einen erhöhten Rentenanspruch.
Geld zurück – die Überschüsse werden verzinslich angespart.
Die Auszahlung erfolgt inklusive Zinsen in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit.
Manche Versicherungsgeber bieten zudem an, die erwirtschafteten Überschüsse in einem Fond anzulegen. Der Vorteil hier sind die möglichen höheren Zinsen sowie die Tatsache, dass Auszahlungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeltungssteuerfrei sind.
Risikoschutz und Geldanlage
Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung dem Risikoschutz dient, ist klar. Als Geld-zurück-Variante allerdings wird aus ihr auch eine Art Sparvorgang. Allerdings eines, das mit anderen Sparvarianten in Sachen Rendite Laufzeit-Flexibilität nicht mithalten kann.
Ein weiterer Nachteil sind die konstant hohen Beiträge. Während die Zahlungen im Falle der Beitragsverrechnung von Überschüssen sinken, bleiben die Beitragszahlungen bei den Geld-zurück-Modellen stets gleich hoch. Dabei könnte man die eingesparten Beiträge sehr gut selbst anlegen.
Zudem bleiben im Falle der Beitragsverrrechnung die Überschüsse beim Versicherungsnehmer. Bei der Geld Geld-zurück-Variante oder auch der Bonusrente wirtschaftet die Versicherung weiterhin mit den Überschüssen. Macht sie dabei Verlust, mindert dies den Überschuss und somit das, was der Versicherungsnehmer am Ende erhält.
Fazit
Berufsunfähigkeitsversicherungen, die am Ende der Vertragslaufzeit Beiträge an die Versicherten zurückbezahlen? Ja, die gibt es wirklich.
Denn die Berufsunfähigkeitsversicheurng mit Beitragsrückgewähr funkioniert nur bei einer langen Vertragslaufzeit. Im Hinblick auf die durchschnittliche Verzinsung wäre die Beitragsrückgewähr erst ab einer Laufzeit von rund 50 Jahren wirklich rentabel für den Versicherten. Und das auch nur in Abhängigkeit von Tarif und – im Hinblick auf die lange Laufzeit – das Eintrittsalter.
Und dann sind da ja noch Inflation und Steuer. Beides wirkt sich nicht gerade positiv auf die Kapitalauszahlung der Geld-zurück-Berufsunfähigkeitsversicherung aus.
Für den Versicherungsgeber sieht die Angelegenheit schon ganz anders aus. Schließlich ist er mit einem nicht gerade geringen Prozentsatz an den Kapitalerträgen beteiligt. Kein Wunder also, dass er großes Interesse daran hat, seine Kapitalanlagen durch die Überschussanteile zu erhöhen. Und dementsprechend positiv für seine Geld-zurück-Versicherunsverträge wirbt. Fragen Sie einfach einen unabhängigen Finanzberater.
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