Campingversicherung – Versicherung für Wohnwagen und Mobilhome
Camping mit dem Wohnwagen ist für viele Menschen Erholung pur. Es bedeutet Unabhängigkeit und Freiheit und bietet zugleich ein hohes Maß an Komfort. Doch wie schützt man Wohnwagen, Mobilhome und Co.? Mit einer Campingversicherung!
Campingversicherung – was ist das?
Geht es um das Campen mit dem Wohnwagen, ist eine leistungsstarke Versicherung vonnöten. Besonders, wenn es um das Thema Dauercamping geht.
Jeder Campingplatz beinhaltet neben schöner Campingzeit auch Risiken. Wie beispielsweise:
Gut, wenn man dagegen versichert ist. Mit einer Campingversicherung, die Risiken und Schäden am Campingmobil und seinem Inventar abdeckt.
Durch die Campingversicherung geschützt sind:
Campingversicherung – welche Gefahren sind versichert?
Folgende Risiken sind durch die Campingversicherung abgesichert:
- Einbruch
- Feuer
- Glasbruch
- Sturm
- Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
- Photovoltaikanlagen
Einbruch – Einbruch, Raub, Vandalismusschäden durch Einbruch, Schäden durch unbefugten Gebrauch, Unterschlagung
Feuer – Blitzschlag, Brand, Explosion
Glasbruch – Fensterverglasungen, Möbelverglasungen, Türverglasungen
Sturm – Erdrutsch, Felssturz, Hagel, Schneedruck, Sturm sowie Erdbeben, Lawinen, Überschwemmung etc.
Haus- und Grundbesitzhaftpflicht – übernimmt (berechtigte!) Schadensersatzansprüche, Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen. Stets im Zusammenhang mit Wohnwagen bzw. Standplatz.
Photovoltaik – auf Wunsch
Vom Camping-Versicherungsschutz ausgeschlossen
Sogenannte nicht kalkulierbare Risiken sind vom Versicherungsschutz der Campingversicherung ausgeschlossen. Und das aus gutem Grund. Denn wären diese Risiken mit versichert, würden die Beiträge der Campingversicherung äußerst hoch ausfallen.
Vom Camping-Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
Sachschäden durch bzw. an:
- Vorzelt mit verschiebbarem Gestänge
- Vorzelt ohne Wintertauglichkeit
- Inhalt der o. g. Vorzelte
- Sonnenwegel
- Schäden durch terroristische Organisationen
- grob fahrlässig, vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführte Schäden
- Eigenschäden
- Schäden von Angehörigen
- Benutzungsschäden
- Schäden durch allmähliche Einwirkung
Geltungsbereich der Campingversicherung für Dauercamper
Durch die Campingversicherung geschützt sind fest bzw. ständig auf dem Campingplatz abgestellte Wohnwägen und Mobilhomes, sofern sie nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen sind. Mitversichert sind das dazugehörige Dauerstandzelt, das Schutzdach sowie der Boden zum Neuwert.
Campingversicherung – die Leistungen
Die Campingversicherung leistet für Schäden am Mobilhome bzw. Wohnwagen und deren Reparatur bzw. Wiederbeschaffungskosten. Auch Kosten der Entsorgung und andere Nebenkosten werden durch die Campingversicherung übernommen. Die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten des Campingmobil-Inhalts werden ebenfalls erstattet.
Lediglich begrenzte Versicherungsleistungen gewährt die Campingversicherung bei:
Für Stand- und Reisefahrzeuge besteht nur Versicherungsschutz während des Aufenthalts auf ständig genutzten, offiziellen Campingplätzen und im umzäunten oder verschlossenen Winterlager. Auch während der Überführung vom Winterlager zum Campingplatz und zurück besteht Versicherungsschutz, sofern das Wohnmobil nicht auf eigener Achse bewegt wird und es sich innerhalb des EU-Geltungsbereichs oder anderer in den Versicherungsbedingungen genannten Ländern befindet.
Versicherungsschutz – das ist zu beachten
Damit im Schadensfall keine bösen Überraschungen entstehen, gibt es im Schadensfall sowie während der gesamten Vertragslaufzeit einiges zu beachten. Denn als Versicherungsnehmer haben sie nicht nur Vorteile durch die Versicherungen, sondern auch einige Obliegenheiten zu erfüllen.
Während der gesamten Laufzeit der Campingversicherung:
Im Schadensfall:
Campingversicherung – Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Eine explizite Versicherungssumme zu bestimmen, ist bei einer Campingversicherung meist nicht notwendig. Die meisten Anbieter haben feste Summen für Wohnwagen, Mobilheim und deren Inhalt festgelegt.
Die Selbstbeteiligung bei Campingversicherungen beläuft sich auf 150 € pro Schadensfall. Eine Besonderheit besteht bei Schäden an versicherten Gegenständen, die durch unbefugten Gebrauch oder Diebstahl entstehen. Hierbei beträgt die Selbstbeteiligung 20 % des Schadensbetrags, mindestens jedoch 150 €.
Fazit
Eine Campingversicherung ist eine lohnenswerte Investition. Denn nur allzu schnell entsteht ein Schaden, den man noch nicht einmal selbst verschulden muss. Ob Einbruch, Naturgewalt oder unberechtigte Benutzung, eine Campingversicherung hilft im Schadensfall und erleichtert die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Wert- und Gebrauchsgegenständen und dem Wohnmobil. So steht dem entspannten Camping nicht mehr im Weg.
Wir versichern Ihren Wohnwagen oder Mobilheim!