Uwe Redler
Redakteur
Camping mit dem Wohnwagen ist für viele Menschen Erholung pur. Es bedeutet Unabhängigkeit und Freiheit und bietet zugleich ein hohes Maß an Komfort. Doch wie schützt man Wohnwagen, Mobilhome und Co.? Mit einer Campingversicherung!
Geht es um das Campen mit dem Wohnwagen, ist eine leistungsstarke Versicherung vonnöten. Besonders, wenn es um das Thema Dauercamping geht. Jeder Campingplatz beinhaltet neben schöner Campingzeit auch Risiken, wie beispielsweise:
Feuer
Leitungswasser
Naturgewalten
Diebstahl
Vandalismus
Gut, wenn man dagegen versichert ist. Mit einer Campingversicherung, die Risiken und Schäden am Campingmobil und seinem Inventar abdeckt.
nicht zugelassene Wohnwägen und Mobilhomes
zugelassene Reisefahrzeuge, welche nicht vermietet oder gewerblich genutzt werden
bewegliches Inventar und Unterhaltungselektronik
Vorzelte und deren Inhalte
Sonnendächer und Markisen
Solaranlagen
Achtung: eine zusätzliche KFZ-Haftpflichtversicherung ist für Reisefahrzeuge zwingend vorgeschrieben.
Folgende Risiken sind durch die Campingversicherung abgesichert:
Einbruch – Einbruch, Raub, Vandalismusschäden durch Einbruch, Schäden durch unbefugten Gebrauch, Unterschlagung
Feuer – Blitzschlag, Brand, Explosion
Glasbruch – Fensterverglasungen, Möbelverglasungen, Türverglasungen
Sturm – Erdrutsch, Felssturz, Hagel, Schneedruck, Sturm sowie Erdbeben, Lawinen, Überschwemmung
Haus- und Grundbesitzhaftpflicht – übernimmt (berechtigte!) Schadensersatzansprüche, Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen. Stets im Zusammenhang mit Wohnwagen bzw. Standplatz.
Photovoltaik – auf Wunsch
Sogenannte nicht kalkulierbare Risiken sind vom Versicherungsschutz der Campingversicherung ausgeschlossen. Und das aus gutem Grund. Denn wären diese Risiken mit versichert, würden die Beiträge der Campingversicherung äuß erst hoch ausfallen.
Vorzelt mit verschiebbarem Gestänge
Vorzelt ohne Wintertauglichkeit
Inhalt der o. g. Vorzelte
Schäden durch terroristische Organisationen
grob fahrlässig, vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführte Schäden
Eigenschäden
Schäden von Angehörigen
Benutzungsschäden
Schäden durch allmähliche Einwirkung
Durch die Campingversicherung geschützt sind fest bzw. ständig auf dem Campingplatz abgestellte Wohnwägen und Mobilhomes, sofern sie nicht zur Teilnahme am Straß enverkehr zugelassen sind. Mitversichert sind das dazugehörige Dauerstandzelt, das Schutzdach sowie der Boden zum Neuwert.
Ebenfalls durch die Campingversicherung abgesichert ist der Inhalt des Wohnwagens sowie alle darin befindlichen Gegenstände des persönlichen Gebrauchs. Ebenso versichert sind im Dauerstandzelt befindliche Gegenstände.
Die Campingversicherung leistet für Schäden am Mobilhome bzw. Wohnwagen und deren Reparatur bzw. Wiederbeschaffungskosten. Auch Kosten der Entsorgung und andere Nebenkosten werden durch die Campingversicherung übernommen. Die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten des Campingmobil-Inhalts werden ebenfalls erstattet.
Voraussetzung für eine Entschädigung zum Neuwert: Zeitwert der versicherten Dinge von mind. 40 %.
Lediglich begrenzte Versicherungsleistungen gewährt die Campingversicherung bei:
Diebstahl von Briefmarkensammlungen, Edelsteinen, Geld, Münzsammlungen, Schmuck und Sparbüchern
Einbruch in die versicherten Räumlichkeiten
auß ergewöhnlichen Naturereignissen
Für Stand- und Reisefahrzeuge besteht nur Versicherungsschutz während des Aufenthalts auf ständig genutzten, offiziellen Campingplätzen und im umzäunten oder verschlossenen Winterlager. Auch während der Überführung vom Winterlager zum Campingplatz und zurück besteht Versicherungsschutz, sofern das Wohnmobil nicht auf eigener Achse bewegt wird und es sich innerhalb des EU-Geltungsbereichs oder anderer in den Versicherungsbedingungen genannten Ländern befindet.
Damit im Schadensfall keine bösen Überraschungen entstehen, gibt es im Schadensfall sowie während der gesamten Vertragslaufzeit einiges zu beachten. Denn als Versicherungsnehmer haben sie nicht nur Vorteile durch die Versicherungen, sondern auch einige Obliegenheiten zu erfüllen.
Während der gesamten Laufzeit der Campingversicherung:
Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften (behördlich, feuerpolizeilich, gesetzlich, vertraglich)
geschlossen halten von Türen und Fenstern bei Abwesenheit
abschließ en von Geld- und Schmuckbehältnissen
absperren der Wasserleitungen bei einer Abwesenheit von über 72 Stunden
absperren und Frostschutz der Wasserleitungen im Winter
Auflistung der im Wohnmobil befindlichen Wertgegenstände
Im Schadensfall:
unverzügliche Meldung des Schadens an die Versicherung
unmittelbare Meldung von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Explosion, Feuer, Raub an die Polizei
unverzügliche Meldung des Schadens an die Versicherung
Eine explizite Versicherungssumme zu bestimmen, ist bei einer Campingversicherung meist nicht notwendig. Die meisten Anbieter haben feste Summen für Wohnwagen, Mobilheim und deren Inhalt festgelegt.
Die Selbstbeteiligung bei Campingversicherungen beläuft sich auf 150 € pro Schadensfall. Eine Besonderheit besteht bei Schäden an versicherten Gegenständen, die durch unbefugten Gebrauch oder Diebstahl entstehen. Hierbei beträgt die Selbstbeteiligung 20 % des Schadensbetrags, mindestens jedoch 150 €.
Eine Campingversicherung ist eine lohnenswerte Investition. Denn nur allzu schnell entsteht ein Schaden, den man noch nicht einmal selbst verschulden muss. Ob Einbruch, Naturgewalt oder unberechtigte Benutzung, eine Campingversicherung hilft im Schadensfall und erleichtert die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Wert- und Gebrauchsgegenständen und dem Wohnmobil. So steht dem entspannten Camping nicht mehr im Weg.
Fragen zur Campingversicherung? Wir beraten Sie gerne zu Versicherungsanbietern, Leistungen und mehr. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Dauercamper (Wohnwagen)
Versicherungsschutz 60.000€
Inhalt (Wohnwagen)
Versicherungsschutz 9.000€
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Versicherungsschutz 9.000€
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