
Redakteur
Eine Ehe ist eine schöne Sache. Solange sie funktioniert. Eine Garantie auf ewiges Eheglück gibt es leider nicht. Und so kommt bei manchen Ehepaaren dazu, dass irgendwann die Scheidung eingereicht wird. Spätestens dann stellt sich die Frage:
Wenn es um die Rechtsschutzversicherung geht, kann der Versicherungsnehmer den Leistungsumfang der Versicherung selbst zusammenstellen.
Bei letzterem, dem Privatrecht, könnte man meinen, sind Scheidungen mit eingeschlossen. Und es wäre wünschenswert, denn Scheidungsverfahren sind meist eine kostenintensive Angelegenheit.
Die harte Realität ist, dass in der Privatrechtssschutzversicherung im Bezug auf Scheidungen meist nur die Kosten einer Erstberatung übernommen wird. Alle weiteren Scheidungskosten sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Ein teurer Ausschluss für die Scheidungswilligen, schließ lich sind Anwalt und Gericht nicht gerade billig.
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Ein verheiratetes Paar stellt für die Versicherung im Vergleich zu einer alleinstehenden Person ein größ eres Risiko dar. Doch nicht nur das. Oft ist der Ehepartner im Familientarif der Privatrechtsschutzversicherung zudem kostenlos mitversichert. Kein Wunder, dass Versicherungen hier ein Minusgeschäft wittern und Scheidungen – die bei Ehepaaren durchaus vorkommen können – vom Versicherungsschutz ausschließ en.
Aber es gibt doch auch Privatrechtsschutzversicherungen, in denen Familienrecht enthalten sind!
Achtung: selbst hier ist der Scheidungsfall meist ausgeschlossen. Begründet durch schwer kalkulierbares Risiko.
Doch es gibt eine Versicherungsgesellschaft, die Hilfe im Scheidungsfall in Form von Eherechtsschutz anbietet: die ARAG. Sie bietet den Eherechtsschutz als Zusatzbaustein zur Privatrechtsschutzversicherung an.
Dabei übernimmt der ARAG Eherechtsschutz Kosten für Anwalt und Gericht bis zu 30.000,- Euro.
Pro: Der Schutz besteht für beide Ehepartner
Kontra: Wartezeit 3 Jahre, erst danach leistet die Eherechtsschutzversicherung
Ein Muss ist eine Eherechtsschutzversicherung sicherlich nicht. Aber definitiv hilfreich, wenn es zur Scheidung kommt. Denn ein Scheidungsverfahren ist teuer. Die Kosten von Anwalt und Gericht richten sich nach dem Streitwert. Und der ist bei Scheidungen meist unerfreulich hoch.
Wenn es um die Scheidung geht, trägt jeder Ehepartner die eigenen Kosten selbst. Ist seine wirtschaftliche Situation schwierig, kann er eine staatliche Verfahrenskostenbeihilfe beantragen.
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Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für „Rat und Auskunft“, sind damit bei weitem nicht alle anwaltlichen Rechts- und Beratungskosten im Scheidungsfall gemeint. „Rat und Auskunft“ umfasst hier lediglich die Erstberatung, also ein sogenanntes Erstberatungsgespräch.
Das Erstberatungsgespräch hilft nicht durch das gesamte Scheidungsverfahren. Es dient vielmehr einer ersten Orientierung betreffend die rechtliche Situation und informiert über Rechte und Pflichten sowie über den Ablauf der Scheidung. Persönliche Unterlagen werden hierbei nur äuß erst selten eingesehen. Und auch eine Beratung bis ins kleinste Detail darf hier nicht erwartet werden.
Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt erwähnen, dass er rechtsschutzversichert ist und die Beratung dahingehend unbedingt als Erstberatung abgerechnet werden soll.
Wird der Anwalt hierüber nicht informiert, rechnet er seine Tätigkeit womöglich insgesamt ab.
Die Folge für den Versicherungsnehmer: keine erstattungsfähige Kostenabrechnung für die Rechtsschutzversicherung.
Vor dieser kleinen Falle schützt die Eherechtsschutzversicherung der ARAG. Sie leistet für alle Kosten des Scheidungsverfahrens und nicht nur für die Erstberatung.
Pro-Tipp: Wer sich nicht sicher ist, welche Kosten genau seine Rechtsschutzversicherung im Scheidungsfall übernimmt, kann die Versicherungspolice zum Anwaltstermin mitnehmen und ihm diese vorlegen. Der Anwalt gibt dann genaue Auskunft darüber, welche seiner Leistungen die Rechtsschutzversicherung übernimmt und welche nicht.
Eine Scheidung ist keine schöne Sache. Weder emotional noch für den Geldbeutel. Doch wer vorausschauend handelt und vorsorgt, wie etwa mit dem Eherechtsschutz der Privathaftpflichtversicherung der ARAG, kann hohe finanzielle Belastungen im Scheidungsfall vermeiden. Gerne erstellen wir Ihnen das gewünschte Angebot.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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