Scheidungsrechtsschutz – Rechtsschutz für Trennungen
Eine Ehe ist eine schöne Sache. Solange sie funktioniert. Eine Garantie auf ewiges Eheglück gibt es leider nicht. Und so kommt bei manchen Ehepaaren dazu, dass irgendwann die Scheidung eingereicht wird. Spätestens dann stellt sich die Frage:
Scheidungsrechtsschutz – gibt es so etwas?
Scheidung – leider ausgeschlossen
Wenn es um die Rechtsschutzversicherung geht, kann der Versicherungsnehmer den Leistungsumfang der Versicherung selbst zusammenstellen.
Hier hat er die Wahl zwischen:
Bei letzterem, dem Privatrecht, könnte man meinen, sind Scheidungen mit eingeschlossen. Und es wäre wünschenswert, denn Scheidungsverfahren sind meist eine kostenintensive Angelegenheit.
Die harte Realität ist, dass in der Privatrechtssschutzversicherung im Bezug auf Scheidungen meist nur die Kosten einer Erstberatung übernommen wird. Alle weiteren Scheidungskosten sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Ein verheiratetes Paar stellt für die Versicherung im Vergleich zu einer alleinstehenden Person ein größeres Risiko dar. Doch nicht nur das. Oft ist der Ehepartner im Familientarif der Privatrechtsschutzversicherung zudem kostenlos mitversichert. Kein Wunder, dass Versicherungen hier ein Minusgeschäft wittern und Scheidungen – die bei Ehepaaren durchaus vorkommen können – vom Versicherungsschutz ausschließen.
Aber es gibt doch auch Privatrechtsschutzversicherungen, in denen Familienrecht enthalten sind! Achtung: selbst hier ist der Scheidungsfall meist ausgeschlossen. Begründet durch schwer kalkulierbares Risiko.
Der Retter in der Scheidungsnot?
Doch es gibt eine Versicherungsgesellschaft, die Hilfe im Scheidungsfall in Form von Eherechtsschutz anbietet: die ARAG. Sie bietet den Eherechtsschutz als Zusatzbaustein zur Privatrechtsschutzversicherung an.
Und deckt das Familienrecht betreffende Angelegeneheiten wie:
Eine Rechtsschutzversicherung für de Scheidungsfall – muss das wirklich sein?
Ein Muss ist eine Eherechtsschutzversicherung sicherlich nicht. Aber definitiv hilfreich, wenn es zur Scheidung kommt. Denn ein Scheidungsverfahren ist teuer. Die Kosten von Anwalt und Gericht richten sich nach dem Streitwert. Und der ist bei Scheidungen meist unerfreulich hoch.
Wenn es um die Scheidung geht, trägt jeder Ehepartner die eigenen Kosten selbst. Ist seine wirtschaftliche Situation schwierig, kann er eine staatliche Verfahrenskostenbeihilfe beantragen.
Kosten für Rat und Auskunft
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für „Rat und Auskunft“, sind damit bei weitem nicht alle anwaltlichen Rechts- und Beratungskosten im Scheidungsfall gemeint. „Rat und Auskunft“ umfasst hier lediglich die Erstberatung, also ein sogenanntes Erstberatungsgespräch.
Das Erstberatungsgespräch hilft nicht durch das gesamte Scheidungsverfahren. Es dient vielmehr einer ersten Orientierung betreffend der rechtlichen Situation und informiert über Rechte und Pflichten sowie über den Ablauf der Scheidung. Persönliche Unterlagen werden hierbei nur äußerst selten eingesehen. Und auch eine Beratung bis ins kleinste Detail darf hier nicht erwartet werden.
Vor dieser kleinen Falle schützt die Eherechtsschutzversicherung der ARAG. Sie leistet für alle Kosten des Scheidungsverfahrens und nicht nur für die Erstberatung.
Pro-Tipp: Wer sich nicht sicher ist, welche Kosten genau seine Rechtsschutzversicherung im Scheidungsfall übernimmt, kann die Versicherungspolice zum Anwaltstermin mitnehmen und ihm diese vorlegen. Der Anwalt gibt dann genaue Auskunft darüber, welche seiner Leistungen die Rechtsschutzversicherung übernimmt und welche nicht.
Fazit
Eine Scheidung ist keine schöne Sache. Weder emotional noch für den Geldbeutel. Doch wer vorausschauend handelt und vorsorgt, wie etwa mit dem Eherechtsschutz der Privathaftpflichtversicherung der ARAG, kann hohe finanzielle Belastungen im Scheidungsfall vermeiden. Gerne erstellen wir Ihnen das gewünschte Angebot.