Anwartschaft als GdP-Mitglied

GdP Anwartschaft macht keinen Sinn

 

GdP-Mitglied? Ist eine Anwartschaft darüber ausreichend?

Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP, hat für Polizeianwärter einige Vorteile.

 

  • Doch sind wirklich alle Angebote der GdP gut und ausreichend für die Anwärter?

  • Was ist mit der Anwartschaftsversicherung?

 

Sie ist im Mitgliedsbeitrag der Polizeigewerkschaft enthalten.

  • Aber reicht diese Anwartschaftsversicherung auch wirklich aus?

 


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Die Gewerkschaft der Polizei

Bereits zu Beginn der Polizeiausbildung kann sich der Anwärter für eine Gewerkschaft entscheiden. Das macht auch durchaus Sinn, schließlich vertreten die Gewerkschaften die Interessen der Beschäftigten der Polizei und bieten den Polizeibeamten somit einige Vorteile.

 

So manche Polizeigewerkschaft kooperiert zudem mit verschiedenen Versicherungen, sodass attraktive Angebote möglich sind.

So zum Beispiel auch im Bereich der privaten Krankenversicherung. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Gewerkschaft der Polizei, welche über einen Rahmenvertrag eine starke Kooperation mit einer privaten Krankenversicherung hat.

 


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Anwartschaftsversicherung über die GdP

Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft der Polizei abschließen und damit gleichzeitig eine Anwartschaftsversicherung erhalten. Zugegeben, ein verlockendes Angebot. Schließlich muss sich der Anwärter dann nur noch um die Pflegeversicherung kümmern. Oder?

 

Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn meist reicht die Anwartschaftsversicherung über die GdP nicht aus!

 

Bei der Anwartschaftsversicherung über die Gewerkschaft der Polizei handelt es sich um eine kleine Anwartschaftsversicherung, welche lediglich stationäre und ambulante Regelleistungen umfasst.

 

Achtung! Nach Ihrer Ausbildung, also mit der Übernahme in den aktiven Polizeidienst müssen Sie sich selbst um die Anwartschaftsversicherung kümmern, weil die GdP die Beitragszahlung für Sie einstellt.

 


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Die GdP-Mitgliedschaft bietet keine vollständige Anwartschaftsversicherung!

Fakt ist, die GdP-Anwartschaftsversicherung sichert dem Polizeianwärter während seiner Ausbildung eine kleine Anwartschaftsversicherung auf stationäre und ambulante Regelleistungen. Und das beitragsfrei.

Aber: die Regelleistungen orientieren sich dabei exakt an Vorgaben der Beihilfe. Und genau hier liegt die Krux.

 

Denn die Beihilfe-Vorgaben enthalten zahlreiche Leistungseinschnitte und auch Eigenbeteiligungen. Und eben diese muss der Polizeianwärter alleine stemmen, wenn er nur über die Anwartschaft der GdP verfügt.

 


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Was in der GdP-Anwartschaftsversicherung fehlt

Es gibt einige Punkte, welche in der Anwartschaftsversicherung der Gewerkschaft der Polizei nicht enthalten sind, aber von großer Wichtigkeit wären.

So zum Beispiel:

  • Beihilfeergänzungstarife

  • Krankenhaustagegeld

 

Die Beihilfeergänzungstarife:

übernehmen die Restkosten von ambulanten, stationären wie auch zahnärztlichen Behandlungen und bieten Mehrleistungen unter anderem für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Aber auch die Chefarztbehandlung sowie eine Unterbringung im Zweibett- oder sogar Einzelzimmer sind als Wahlleistungen in den Beihilfeergänzungstarifen enthalten.

 

Krankenhaustagegeld – wofür?

Ist ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig, stehen gemäß Beihilfevorschriften Eigenbeteiligungen für den Polizeianwärter an. Diese könnten durch einen Baustein Krankenhaustagegeld abgefangen werden.

 

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Achtung bei Ausbildungsende oder anderen Veränderungen

Mit dem Ende der Ausbildungszeit endet für den Polizeianwärter auch die beitragsfreie Anwartschaftsversicherung über die Gewerkschaft der Polizei. Die künftigen Beitragszahlungen müssen somit vom Polizeianwärter übernommen werden.

 

Aber dieser wird von der SIGNAL IDUNA nicht über das Ende der Anwartschaftsversicherung informiert. Der Grund dafür: nicht der Polizeianwärter, sondern die GdP ist Vertragspartner der SIGNAL IDUNA. Der Polizeianwärter ist lediglich als Person über die GdP im Bezug auf die Anwartschaftsversicherung beim Versicherungsgeber angemeldet.

 

Als Nicht-Vertragspartner erhält er somit auch keine Information über Veränderungen im Vertrag.

 

Der Polizeianwärter muss somit selbst daran denken, die Beitragszahlungen innerhalb einer bestimmten Frist zu übernehmen. Verstreicht diese Frist, endet die kleine Anwartschaftsversicherung der GdP für ihn und er hat keinerlei Möglichkeit mehr, sich erneut in den bisherigen Tarifen abzusichern.

 

Die Folge ist dann eine neue Beantragung der Anwartschaft inklusive Gesundheitsprüfung und mit den teureren Unisex-Tarifen.

 

Der Versicherungsverkäufer sollte den Polizeianwärter zwar rechtzeitig an den Ablauf der GdP-Anwartschaftsversicherung zum Ausbildungsende informieren, doch kann es aus den verschiedensten Gründen vorkommen, dass der Kontakt zum ihm abreißt.

Sei es aufgrund veränderter Kontaktdaten des Polizeianwärters oder Ausscheiden des Versicherungsmitarbeiters aus dem aktuellen Job. Es ist deshalb wichtig, regen Kontakt zum unabhängigen Versicherungsmakler und Finanzberater zu halten und jede Änderung an den Kontaktdaten sofort zu melden.


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Fazit

Eine Anwartschaftsversicherung über die GdP mag verlockend klingen. Jedoch reicht sie aufgrund einiger fehlender Bausteine für eine vollkommene Absicherung bei weitem nicht aus. Dennoch kann sie eine gute Wahl sein, denn nur über sie ist eine spätere Versicherung zu den günstigen Bisex-Tarifen möglich.

 

Um umfassend abgesichert zu sein, bedarf es einer zusätzlichen Pflegeversicherung sowie wichtiger Beihilfeergänzungstarife. Und genau hier kommen wir ins Spiel.

 

Als unabhängige Versicherungsmakler haben wir Zugriff auf alle Versicherungen auf dem Markt und können Ihnen so die Pflegeversicherung und die Beihilfeergänzungstarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis vermitteln.

 

Sehr gerne stehen wir Ihnen auch jederzeit beratend zur Seite und beantworten all Ihre Fragen zu den Themen:

  • Anwartschaftsversicherung über die Gewerkschaft der Polizei

  • Anwartschaftsversicherung allgemein

  • Pflegeversicherung

  • Beihilfeergänzungstarife

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