Uwe Redler
Redakteur
Die Bilder von durch Naturgewalten zerstörten Häusern und überschwemmten Gebieten ziehen jährlich wieder durch die Nachrichten. Mitleid mit den Betroffenen macht sich breit, aber auch der Gedanke, die Versicherung wird das schon zahlen.
Sicher? Wird die Versicherung den durch Naturgewalten entstandenen Schaden bezahlen? Und vor allem, welche Versicherung?
Es gibt zahlreiche Arten von Versicherungen. Diejenigen, welche das körperliche Wohl betreffen, wie die Krankenversicherung, kennen wir alle. Aber was ist mit Versicherungen, die unser Hab und Gut absichern?
Die Hausratversicherung. Sie sichert alle in der Wohnung/im Haus befindliche Gegenstände ab. Und kurzfristig auch Dinge, die sich nicht fest verbaut im Auto befinden. Aber Naturgewalten? Dafür leistet sie nicht.
Die Wohngebäudeversicherung. Sie sichert alle Schäden am Wohngebäude ab. Wirklich alle? Nein, die Schäden durch Naturgewalten sind dabei nicht mit eingeschlossen.
Das Zauberwort heißt hier: Elementarschaden. Das Wort umfasst Schäden, welche durch die Natur verursacht werden.
Hochwasser
Unwetter
Überschwemmung
Erdbeben
Erdrutsch
Erdfall
Erdsenkung
Schneedruck
Lawinen
Rückstau
Die Versicherung gegen Elementarschäden ist eine Ergänzung Ihrer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Oft wird sie dabei als Elementarschadenklausel bezeichnet.
Theoretisch kann jeder seine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzen.
Ob wirklich eine Versicherung bereit ist, Sie gegen Elementarschäden zu versichern, kommt auf das Gebiet an, in dem Sie wohnen.
Ob Sie versichert werden und falls ja, wie hoch die Beiträge sind, richtet sich nach den sogenannten Risikozonen bzw. Gefährdungsklassen.
Diese erstrecken sich von Gefährdungsklasse 1 bis 4 und geben an, wie häufig in diesem Gebiet statistisch ein Schaden durch die Naturgewalt Hochwasser eintritt.
Risikozone/Gefährdungsklasse 1 = seltener als 1x alle 200 Jahre
Risikozone/Gefährdungsklasse 2 = 1x in 50 bis 200 Jahren
Risikozone/Gefährdungsklasse 3 = 1 x in 10 bis 50 Jahren
Risikozone/Gefährdungsklasse 4 = 1x in 10 Jahren
Je häufiger in Ihrem Wohngebiet Hochwasser eintritt, desto schwieriger wird es für Sie, eine Elementarschadenversicherung abschließ en zu können.
Doch nicht nur die Möglichkeit, eine Versicherung gegen Naturgewalten abschließ en zu können, richtet sich nach den Risikozonen. Auch die Beitragshöhe hängt davon ab.
Je höher die Gefährdungsklasse, desto höher der Beitrag.
Um sich gegen Naturgewalten und die daraus resultierenden Schäden versichern zu können, benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung. Diese erweitern Sie um eine Elementarschadenklausel.
Drei einfache Schritte und Sie sind gegen Naturgewalten richtig versichert.
Schritt 1
Informieren Sie sich, welche Gefahren in Ihrem Lebensbereich bestehen. Im Flachland kommen beispielsweise Lawinen nicht vor.
Schritt 2
Vergleichen Sie die entsprechenden Angebote und fragen Sie einen unabhängigen Berater.
Schritt 3
Beachten Sie das Kleingedruckte.
Nicht jede Versicherung haftet bei jedem Elementarschaden. Eventuelle Ausschlüsse finden sich im Kleingedruckten. Auch kann eine bestimmte Schadensart nach ihrer Ursache definiert sein. Weicht die Schadensursache von den Angaben im Kleingedruckten ab, leistet die Versicherung nicht. Aus diesem Grund ist es wichtig, das Kleingedruckte immer zu beachten.
Gern helfen wir Ihnen dabei! Sprechen Sie uns einfach an!
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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