Berufsunfähigkeit bei Pflegekräften

Berufsunfähigkeit bei Pflegekräften

Pflegekraft, ein wichtiger, aber ebenso psychisch wie auch körperlich belastender Beruf. Hoher Zeitdruck, harte Arbeitsbedingungen und eine schwere Arbeit. Der Beruf der Pflegekraft führt nicht selten zum Burn-out. Auch andere Krankheiten können aus dieser Tätigkeit heraus entstehen und so zur Berufsunfähigkeit führen. Umso wichtiger ist es vorzusorgen. Mit einer Versicherung für Berufsunfähigkeit bei Pflegekräften.

Berufsunfähigkeit in der Pflege

In der Pflege tätige Menschen üben ihre Tätigkeit meist aus Überzeugung aus. Trotz des niedrigen Lohnniveaus. Nicht selten gehen Pflegekräfte bis an ihre körperlichen und psychischen Grenzen. Und schaffen es aus diesem Grund oftmals nicht, ihren Beruf bis zur Regelaltersgrenze auszuüben. Doch was dann?

Frührente

Aufgrund der geringen Bezahlung im Pflegebereich fällt die Altersrente überwiegend schon recht niedrig aus. Ist die Pflegekraft aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nun gezwungen, in Frührente zu gehen, fällt diese aufgrund der Abschläge noch niedriger aus. Frührente ist somit keine Option, denn diese reicht oftmals nicht zum Leben aus.

Erwerbsminderungsrente

Dauert der Grund für die Berufsunfähigkeit länger an und ist die Pflegekraft nachweislich nur noch stark eingeschränkt arbeitsfähig, hilft der Staat durch Erwerbsminderungsrente. Allerdings nur dann, wenn die Person in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig vom bisherigen Bruttoeinkommen und von den Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Maximal ausgezahlt werden jedoch nur 36 % des letzten Bruttoeinkommens. Ein Betrag, der größtenteils nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

  • volle Erwerbsminderungsrente

  • teilweise Erwerbsminderungsrente

  • oder aufgrund Kräfteverfalls

Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente haben Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können. Egal, ob in ihrem Beruf oder einem anderen.

Teilweise Erwerbsminderungsrente kommt für Personen infrage, die nur noch 3 bis maximal 6 Stunden am Tag arbeiten können.

Reha oder Umschulung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist allerdings mehr daran interessiert, den Versicherten wieder vollumfänglich in das Berufsleben zu integrieren. Deshalb werden berufliche oder auch medizinische Rehaleistungen angeboten. Dazu gehören Umschulungen, welche von der Agentur für Arbeit oder von dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger finanziert werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Kann eine Pflegekraft ihre Arbeit aus

  • gesundheitlichen Gründen

  • aufgrund eines Unfalls

  • oder aufgrund Kräfteverfalls

nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben, schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Risiken und Folgen der Berufsunfähigkeit.

Allerdings muss der Versicherungsnehmer ärztlich nachweisen, dass seine Berufsunfähigkeit mindestens 50 % beträgt. Nur dann ist die vertraglich vereinbarte Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert.

Gut zu wissen: Sofern im Versicherungsvertrag keine abstrakte Verweisung enthalten ist, darf die versicherte Pflegekraft nicht auf einen anderen oder ähnlichen Beruf verwiesen werden.

Das Problem für Pflegekräfte, wenn es um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht: Dieser Berufszweig wird von den Versicherungsunternehmen als besonders risikoreich eingestuft. Der Abschluss einer BU-Versicherung gestaltet sich deshalb oft schwierig. Auch kommt es oft zu hohen Versicherungsbeiträgen oder Leistungseinschränkungen.

Geht es um die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit, so gilt: je risikobehafteter der Beruf, desto höher die Versicherungskosten. Fatal für Pflegekräfte, deren Einkommen gering ist.

Doch es sollte sich niemand von den hohen Versicherungsprämien abschrecken lassen. Denn der Verlust der Arbeitskraft führt zu großen finanziellen Einbußen sowie Problemen und macht den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem absoluten Muss.

Je früher die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, also je jünger der Versicherungsnehmer ist und je weniger Vorerkrankungen vorliegen, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag.

Eine andere Möglichkeit, den Monatsbeitrag der BU-Versicherung zu senken, ist die Vereinbarung einer kürzeren Vertragslaufzeit oder der Ausschluss gewisser Leistungen.

Von Vorteil ist beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung die Beratung durch Experten. Als unabhängige Versicherungsmakler stehen wir Ihnen gerne jederzeit beratend zur Seite und klären Sie über alle Belange dieser wichtigen Versicherung ausführlich auf.

Achtung bei Gesundheitsfragen

Beim Abschluss von fast allen Berufsunfähigkeitsversicherungen unumgänglich ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Diese wahrheitsgetreu zu beantworten ist von großer Wichtigkeit. Andernfalls kann es dazu kommen, dass die Versicherung im Falle der Berufsunfähigkeit nur teilweise oder sogar gar nicht leisten muss.

BU-Versicherung: abgelehnt! Was nun?

Aufgrund des hohen Risikos der Berufsunfähigkeit kann es neben Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen dazu kommen, dass Pflegekräfte von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt und ihnen so eine Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt bleibt.

Solltest du in einer solchen Situation sein und Schwierigkeiten beim Abschluss einer BU-Versicherung haben, stehen wir dir gerne zur Seite und helfen dir, einen geeigneten BU-Schutz zu finden.

Fazit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit einer der wichtigsten Versicherungen für Pflegekräfte. Schließlich ist dieser Berufszweig aufgrund der sowohl körperlichen als auch psychischen Belastung durch ihre Tätigkeit besonders von Berufsunfähigkeit bedroht.

Auch wenn die Beiträge hoch erscheinen, macht die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung definitiv Sinn. Denn nur mit einer solchen Versicherung ist die Pflegekraft gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit rundum abgesichert.

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