Berufshaftpflichtversicherung Arzt

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Der Beruf des Arztes ist geprägt von hoher Verantwortung. Kein Wunder, dass eine berufliche Haftpflichtversicherung für Ärzte berufsrechtlich vorgeschrieben ist. Der Druck, welcher auf Ärzten lastet, ist enorm. Sie müssen oft schnell Entscheidungen treffen, die das Leben ihrer Patienten stark beeinflussen. Medizinische Behandlungsfehler sind schlimm, können leider passieren. Die Folgen daraus: für den Patienten, wie auch für den Arzt, oftmals verheerend. Umso wichtiger ist eine Berufshaftpflichtversicherung Arzt.

Berufliche Haftpflichtversicherung für Ärzte

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist mit die wichtigste Absicherung für Ärzte. Sie schützt den Mediziner vor Schadensersatzansprüchen in Fällen von

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

  • prüft die Rechtmäßigkeit der Forderung
  • wehrt unberechtigte Forderungen ab
  • leistet in berechtigten Fällen Schadensersatz
  • sichert den Arzt bei außerdienstlichem Risiko (z. B. Erste Hilfe) ab
  • reguliert auch Schäden, die Praxisangestellte verursacht haben

Kurz gesagt: Die Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner schützt den Arzt vor den finanziellen Folgen eines Schadens. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden, welche durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

Berufshaftpflichtversicherung – ein Muss für jeden Arzt?

Gleichsam im Studium, wie auch als angestellter Assistenzarzt, ist der Mediziner erst mal über das Krankenhaus versichert bzw. abgesichert. Geht es um die Frage, ob eine Berufshaftpflichtversicherung ein Muss für jeden Arzt ist, gibt Unterschiede zwischen den Ärzten. So wird unterschieden zwischen

  • Medizinstudenten
  • niedergelassenen Ärzten
  • freiberuflichen Ärzten
  • angestellten Ärzten

Medizinstudenten

Studenten der Medizin empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Schließlich kommen sie im Laufe ihrer Ausbildung mit Patienten in Kontakt. Woraus im schlimmsten Fall eine unerlaubte Handlung mit entsprechender Haftungspflicht hervorgehen kann.

Niedergelassener Arzt / freiberuflicher Arzt

Es ist gesetzlich geregelt, dass ein niedergelassener/freiberuflicher Arzt seinen Patienten gegenüber haftbar ist. Und das auch in Fällen, bei denen nicht er selbst, sondern sein Praxispersonal den Schaden verschuldet. Eine Absicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung ist dringend empfohlen.

Angestellter Arzt

Für angestellte Ärzte stellt eine Berufshaftpflichtversicherung einen wichtigen Zusatz dar. Zwar sind sie über ihren Arbeitgeber abgesichert, doch kann es jederzeit auch außerhalb der Arbeitgeberpraxis zum Haftungsfall kommen. Beispielsweise bei einer Erste-Hilfe-Leistung oder während eines nebenberuflichen Notdienstes.

 

Berufshaftpflichtversicherung Arzt – was ist zu beachten?

Angestellte Ärzte sollten im ersten Schritt prüfen, wie weit die Absicherung durch ihren Arbeitgeber reicht. Deckungslücken sollten über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung geschlossen werden. Ein besonderes Augenmerk muss auf die Absicherung etwaiger medizinischer Nebentätigkeiten gelegt werden.

Niedergelassene Ärzte, sowie Ärzte ohne eigene Praxis (Honorarärzte), sollten bei Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung auf einen vollumfänglichen Schutz achten, der alle ihre Tätigkeiten sowie ihre Angestellten einschließt. Auch etwaige Tätigkeiten in Krankenhäusern sowie kosmetische Eingriffe sollten im Versicherungsvertrag enthalten sein. Die vertraglich abgesicherten Risiken sollten genau geprüft werden, um eine etwaige unzureichende Absicherung im Schadensfall zu vermeiden.

Auch nicht aktive Ärzte sollten sich über eine Berufshaftpflicht Arzt absichern. Denn eine unerwartete medizinische Notfallhilfe kann jederzeit auf den Arzt zukommen.

Abgesehen davon gilt zu beachten:

  • ausreichende Deckungssummen
  • regelmäßige Anpassung der Versicherungsbedingungen
  • regelmäßige Anpassung der Versicherung an die aktuelle ärztliche Tätigkeit

Fazit

Die Berufsordnung der Landesärztekammern (genauer gesagt § 21 MBO-Ä) legt fest, dass Ärzte verpflichtet sind, sich abzusichern. Und zwar gegen Haftpflichtansprüche, welche im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit entstehen.

Der Umfang der Absicherung durch die Berufshaftpflichtversicherung sowie die jeweiligen Besonderheiten richten sich nach der Tätigkeit des Arztes. Ist er angestellt tätig? Ist er Freiberufler oder noch Medizinstudent?

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist kein Wunderwerk und es sollte einiges beachtet werden. Als unabhängige Versicherungsmakler unterstützen wir dich gerne und beraten dich zu allen Themen rund um die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte.

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