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Beitrag: Grad der Berufsunfähigkeit – eine kurze Erklärung

Uwe Redler

Redakteur

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Grad der Berufsunfähigkeit – was ist das?

Eine Grad-Angabe in Prozent? Nicht gerade üblich. Aber beim Grad der Berufsunfähigkeit ist dies so vorgegeben. Hier wird beispielsweise von einem BU-Grad von 50% gesprochen. Erst wenn Sie diesen Prozentsatz erreichen, also zu mindestens 50% berufsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen.

Worauf bezieht sich der Grad der Berufsunfähigkeit?

Sobald Sie nur noch zur Hälfte arbeitsfähig sind, gelten Sie als berufsunfähig. Diese Berufsunfähigkeit muss aus gesundheitlichen Gründen bestehen und mindestens 6 Monate andauern. Doch wie lassen sich die 50% Berufsunfähigkeit ermitteln? Dafür gibt es 3 Faktoren:

1. Zeit

Der Faktor Zeit lässt sich in Bezug auf die Berufsunfähigkeit am einfachsten prüfen. Schließlich ist Ihnen bekannt, wie viel Sie vor der BU gearbeitet haben und wie viel Sie aktuell noch in der Lage sind zu arbeiten. Konnten Sie bisher 8 Stunden pro Tag arbeiten, aber es sind Ihnen jetzt nur noch 4 Stunden möglich, sind Sie berufsunfähig. Der Faktor Zeit ist somit simpel.

2. Ergebnis

Was das Ergebnis betrifft, so muss geklärt werden, ob sie Ihre Arbeitszeit noch sinnvoll nutzen können. Hier ein Beispiel: Sie arbeiten mit Bienen. Ihre Produkte sind Honig und zahlreiche Dinge aus Bienenwachs. Täglich versorgen und pflegen Sie die Bienen, stellen Produkte her und verkaufen diese anschließ end über den restlichen Tag.

Nach einem Unfall, bei welchem Sie von einem Insekt gestochen wurden, haben Sie eine Angststörung entwickelt und trauen sich nicht mehr, bei den Bienen zu arbeiten. Die hergestellten Produkte hingegen könnten Sie noch verkaufen. Da der Verkauf den zeitlich größ.ten Anteil Ihrer Arbeitszeit beansprucht, wären Sie weniger als 50% berufsunfähig. Und würden somit keinerlei Versicherungsleistungen erhalten.

Aber: ohne die Pflege und Versorgung der Bienen und das Abernten von Honig und Wachs können Sie keine Produkte herstellen. Und infolgedessen nichts verkaufen. Das Erzielen eines sinnvollen Arbeitsergebnisses ist somit nicht möglich. Die Berufsunfähigkeit beträgt demnach 100%.
Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen angestellt und selbstständig. Sind Sie Angestellte*r, wird Ihr BU-Grad nicht weiter geprüft, denn die Versicherungsgesellschaft darf von Ihnen dann nicht verlangen, eine andere Arbeit auszuüben. Schlichtweg deshalb, da Sie als Angestellte*r keinerlei Einfluss darauf haben.
Sind Sie allerdings selbstständig tätig, kann der Versicherer eine Umorganisation vorschlagen. So könnte die Dame im o. g. Beispiel dann jemanden anstellen, der/die Arbeit mit den Bienen übernimmt.

3. Geld

Beim Faktor Geld wird bei Ihnen als Angestellter geprüft, ob Sie ein geringeres Einkommen haben werden als zuvor. Allerdings erfolgt hier keine BU-Grad-Prüfung. Eine Berufsunfähigkeit allein aufgrund der Tatsache, dass Sie weniger verdienen, ist somit nicht möglich. Die Prüfung des Grades der Berufsunfähigkeit erfolgt lediglich bei den Faktoren Ergebnis und Zeit.

Doch warum prüft der Versicherer dann Ihren Verdienst? Ganz einfach: erzielen Sie nach dem BU-Ereignis mindestens 80% Ihres alten Gehalts, kann eine konkrete Verweisung durch den Versicherer erfolgen. Dies geschieht spätestens bei der Nachprüfung. Aber weshalb? Die Versicherungsgesellschaft möchte so vermeiden, dass Sie eine Umschulung machen und so über kurz oder lang wieder ein Leben wie vorher führen, aber dennoch BU-Rente erhalten.
Ein Wort sollten Sie definitiv kennen: Überobligation. Was so viel bedeutet wie: Sie betreiben Raubbau an ihrem Körper. Dieses Wort wird Ihnen unterkommen, wenn Sie entgegen ärztlichem Rat weiterarbeiten. Und das selbst dann, wenn Sie dadurch Schmerzen haben und Ihre Gesundheit gefährden. In einem solchen Fall erhalten Sie weiterhin Ihre BU-Rente. Schlichtweg, weil die Versicherung dieses schädigende Verhalten nicht von Ihnen verlangen dürfte. Deshalb werden Sie es einfach ignorieren und weiter leisten.

Die Ermittlung des BU-Grades

Bei der Ermittlung Ihres Berufsunfähigkeitsgrades geht es vor allem darum, was Sie tagtäglich auf der Arbeit machen. Sie müssen somit der Versicherung äuß erst genau Ihren Arbeitsalltag beschreiben. Dabei müssen Sie die Dauer Ihrer verschiedenen Tätigkeiten angeben und deren Abhängigkeiten untereinander.

Klingt kompliziert? Ist es jedoch nur, wenn man nicht weiß , was der Leistungsprüfer der Versicherung genau wissen muss. Wir kennen uns bestens damit aus und stehen Ihnen gern mit Rat und Tat im Leistungsfall zur Seite.

Allgemeine BU-Grad-Tabelle – gibt es so etwas überhaupt?

Die Antwort hier lautet ganz klar: Nein. Schließ lich ist kein Beruf absolut gleich und keine Krankheit in ihrer Ausprägung identisch. Eine allgemeingültige Tabelle der BU-Grade zu erstellen, ist somit schlichtweg nicht möglich.

Fazit Grad der Berufsunfähigkeit

Der Grad der Berufsunfähigkeit gibt an, zu wie viel Prozent Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Arbeit zu erledigen. Geprüft wird hierbei nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch das Arbeitsergebnis. Natürlich muss aber die Erkrankung nachgewiesen werden.

Sie haben noch Fragen zum Thema BU-Grad? Wir beantworten Ihnen diese gern. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei allen weiteren Anliegen in Bezug auf das Thema Berufsunfähigkeit.

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