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Jetzt ist es offiziell: Riester-Rente ist reiner Fake

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Riester-Rente ist reiner Fake?!

In vielen Bereichen müssen Verbraucher vor Risiken gewarnt werden – das dient dem Schutz der Kunden vor Fehlinformationen und Betrug. Offensichtlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass dies in der Versicherungsbranche nicht notwendig ist – denn hier wird ja „bekanntermaßen“ ehrlich, transparent und fair gearbeitet …

So, wenn Sie fertig mit Lachen sind, können Sie ja weiterlesen.

Leider wird’s jetzt alles andere als lustig. Denn sollten Sie „Riestern“, wurden Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft höchstwahrscheinlich ganz schön gelinkt – und zwar völlig legal.

#101033907 | © freshidea - Fotolia.com

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Keine Aufklärungspflicht für Lebensversicherer

Die Riester-Rente wurde ursprünglich als zusätzliche Altersvorsorge entwickelt. Die staatlichen Zuschüsse sowie garantierte Auszahlungen machten diese Sparmethode besonders attraktiv. So steht noch heute auf der Website der „Deutschen Rentenversicherung“ zu lesen: „Die Auszahlung muss als eine lebenslange gleich bleibende oder steigende monatliche Leibrente erfolgen.“ Weiter unten wird betont: „Der Anbieter muss dem Anleger bei Vertragsabschluss zusichern, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlung der Rente zur Verfügung steht.“

Ich habe ja schon länger Zweifel am Nutzen und an den optimistischen Aussagen im Hinblick auf die Riester-Rente geäußert. Auch Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zweifelten vor einiger Zeit das Ganze an und stellten am 2. Dezember 2015 folgende Anfrage an die Bundesregierung:  „Welche gesetzlichen Pflichten haben Lebensversicherungen, ihre Kunden vor Vertragsschluss über die Möglichkeit der Kürzung von Ansprüchen zu informieren, und wie sieht die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellte Praxis der Lebensversicherungen aus?“

Ob man diese Partei nun mag oder nicht, muss man zugeben: Die Fragen sind gut und stecken den Finger mitten in die Wunde. Die Antwort der Bundesregierung ist ebenso lapidar wie erschreckend und für Verbraucher geradezu ein Hohn: „Eine ausdrückliche Pflicht für Lebensversicherer, ihre Kunden vor Vertragsschluss über die Möglichkeit der Kürzung von Ansprüchen zu informieren, besteht nicht.“

In der „Drucksache 18/7221“  heißt es außerdem: „Nach Auffassung der Bundesregierung ist es zweckmäßig, der Aufsichtsbehörde für den Fall der drohenden Insolvenz eines Versicherungsunternehmens den größtmöglichen Handlungsspielraum zu geben, um das für die Versicherten in der konkreten Situation bestmögliche  Ergebnis erzielen zu können.“

No Limits für die Minderung der Auszahlungssummen

Diese „wunderbare“ Juristendeutsch sagt nichts anderes aus, als dass der Gesetzgeber sowohl den Versicherungsunternehmen ein Hintertürchen, was sag ich – ein riesiges Scheunentor – offen lässt, sollte es zu Problemen bei den Konzernen kommen. Die garantierten Leistungen können massiv eingeschränkt werden, wenn es den Versicherungskonzernen schlecht geht. Dann hat die Aufsichtsbehörde alle Entscheidungsfreiheit der Welt, Ihr Geld zu kürzen.

Das gilt natürlich auch für die klassische Riester-Rente. Dabei haben sich die Kunden ja genau wegen der garantierten Auszahlungen dafür entschieden, statt auf mehr Rendite zu setzen, die andere Geldinvestitionen bieten. Doch kommt es zum Ernstfall, ist diese Garantie reine Makulatur. Sie als Kunde werden also aufs Glatteis geführt und in die Irre geleitet.

Jetzt, wo die Bundesregierung sich offen zur Rechtslage äußern musste, ist meines Erachtens eines völlig klar: Das Ganze wird absichtlich undurchsichtig und schwammig gehalten, damit im „Ernstfall“ so gehandelt werden kann, wie es für die Versicherungskonzerne am besten ist. Kommt es dazu, kann die BaFin „eigentlich“ nur maximal 5 Prozent der garantiert auszuzahlenden Beträge verringern. Gleichzeitig kann die Versicherungssumme im Notfall von der Aufsichtsbehörde auch völlig ohne Limit herabgesetzt werden. Es ist also alles möglich und Sie können nichts dagegen tun – außer sich maßlos zu ärgern.

Sind die deutschen Versicherer wirklich stabil?

Eine Kürzung der „garantierten“ Leistungen kommt dann infrage, wenn mehrere Lebensversicherer zum gleichen Zeitpunkt in eine extreme Schieflage kommen. Zwar gibt es für „notleidende Gesellschaften“ eine Absicherung in Form der Protektor Lebensversicherungs-AG. Doch diese kann eben auch eines Tages überfordert sein. Und dann sind mal wieder Sie – Kunden und Verbraucher ohne Lobby – dran und müssen verzichten.

Wie wahrscheinlich ein solches Worst-Case-Szenario ist, darüber streiten sich die Geister. Einerseits haben die Wächter des EU-Finanzmarktes im Sommer 2015 davor gewarnt. Ursachen könnten der ewige Niedrigzins oder eine große Kündigungswelle sein. Auch die zahlreichen ruhig gestellten Versicherungen bereiten in dem Zusammenhang einige Sorge. Dabei handelt es sich um nicht gekündigte Verträge, für die keine Beiträge mehr gezahlt werden. Bei Lebensversicherungen waren dies im Jahr 2014 knapp 27 % und bei Betriebsrenten sogar fast 44 %.

Dennoch heißt es laut Branchenstudien, dass die deutschen Versicherer stabil seien. Ob Sie das glauben oder nicht, sei Ihnen überlassen. Doch bedenken Sie dabei auch, was uns in den vergangenen Jahren nicht schon alles als „völlig unmöglich“ hingestellt wurde – bis es dann doch dazu gekommen ist. Ich erinnere nur an die Pleite der „Lehman Brothers“, bei der sich die US-Regierung übrigens geweigert hat, in die Bresche zu springen.

Faire Beratung statt Vortäuschung falscher Tatsachen

So ist es denn auch kein Wunder, dass Gesetze eben nicht für alle gelten. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), warnt davor, dass es bei den Riester-Renten zur Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistung kommen kann. „Die Riester-Garantie auf die eingezahlten Beiträge ist dann faktisch Makulatur“, erklärt er und warnt: „Der Verbraucher wiegt sich in der falschen Sicherheit, dass das Versicherungsunternehmen keine Leistungskürzungen vornehmen würde.“

Kleinlein erwähnt auch, dass es zwar bisher keine Leistungsminderung von garantierten Auszahlungen gegeben habe. Doch dass einige vermeintlich schwächelnde Versicherungen handeln, wie ihnen gerade der Sinn steht, betont er ebenfalls – und zwar in Bezug auf die Bewertungsreserven. Hier müssen Versicherungskunden Leistungskürzungen hinnehmen, obwohl es den Konzernen gut geht: „Flächendeckend müssen Verbraucher auf diese Überschüsse verzichten, obgleich das Verfassungsgericht eine angemessene Beteiligung festgeschrieben hat“. Den Verbrauchern würden die Erträge zusammengestrichen, trotz „Rekorddividenden für Aktionäre“.

Für Sie als Versicherungskunde sollte hier endgültig klar sein, dass Sie weder vom Gesetzgeber mit Unterstützung noch mit einem fairen und verbraucherfreundlichen Verhalten von Seiten der Versicherungen rechnen können. Die Riester-Rente ist reiner Fake, was gleichbedeutend mit „Vortäuschung falscher Tatsachen“ ist. Lassen Sie „Riester“ in Frieden ruhen und schauen Sie sich nach echten Alternativen für Ihre Altersversorgung um.

Wichtig

Ein unabhängiger Honorarberater kann Ihnen hier besonders hilfreich zur Seite stehen. Denn wie der Name schon sagt, werden Sie unabhängig beraten und Ihnen werden transparent die Vor- und Nachteile zahlreicher Investitionsmöglichkeiten aufgezeigt. Der Honorarberater wird zusammen mit Ihnen einen perfekt auf Sie zugeschnittenen Finanzplan erarbeiten. Gleichzeitig werden Sie dauerhaft beraten und betreut, wenn möglicherweise Änderungen in Ihrer Lebensplanung auftauchen und Korrekturen notwendig werden. Und weil der Honorarberater von keiner Gesellschaft Provisionen erhalten darf, handelt dieser nur in Ihrem Auftrag.