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Es ist so weit, der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung steht bevor. Definitiv ein Grund zur Freude schließ lich bewohnen Sie bald ihre eigenen vier Wände. Doch was, denn das Wunschobjekt noch vermietet ist? Dann hilft nur eine Kündigung wegen Eigenbedarf.
Mit dem Erwerb einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses werden Sie vorerst zum Vermieter. Denn der bestehende Mietvertrag läuft weiter und Sie müssen dem derzeitigen Mieter kündigen. Erst nach dessen Auszug können Sie selbst das Objekt beziehen.
Diese spezielle Kündigung heiß t Kündigung wegen Eigenbedarf. Was einfach klingt, hat seine Tücken. Schließ lich genieß en Mieter im Mietrecht ein hohes Maß an Schutz.
Wohnung bzw. Haus kaufen und dann einfach dem Mieter die Kündigung wegen Eigenbedarf aushändigen. So unkompliziert geht das leider nicht vonstatten. Die §§ 573 Abs. 2 Nr. 2 und 573c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regeln die Kündigung eines Mietverhältnisses im Eigenbedarfsfall genau.
So muss eine Kündigung wegen Eigenbedarf begründet werden. Zusätzlich zu der genauen und ausführlichen Begründung ist zudem ein Nachweis über die Gründe erforderlich. Ebenso die Nennung eines genauen Einzugsdatums.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten. So gehen Sie bezüglich der exakten Formulierung der Eigenbedarfskündigung auf Nummer sicher und ersparen sich im Ernstfall jede Menge Ärger. Denn Ihre Begründung muss im Zweifelsfall auch einer Gerichtsverhandlung standhalten. Nachträglich angeführte Gründe sind nicht zulässig.
Eine Eigenbedarfskündigung können Sie nicht nur aussprechen, wenn Sie selbst das Objekt beziehen möchten. Auch wenn ein naher Familienangehöriger den Wohnraum benötigt, können Sie Ihren Mietern wegen Eigenbedarf kündigen.
Doch nicht nur für Blutsverwandte können Sie Ihren Mietern wegen Eigenbedarf kündigen.
Nicht möglich ist eine Eigenbedarfskündigung hingegen
Kaufen oder Mieten?
Was können Sie sich leisten?
Ist der Vermieter des Objekts keine natürliche Person, sondern eine juristische Person wie beispielsweise ein Unternehmen, kann nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Juristische Personen, die vom Ausschluss der Eigenbedarfskündigung betroffen sind:
Aktiengesellschaft
Kommanditgesellschaft
GmbH
Anders sieht es bei einer GbR aus. Die GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und kann zum Beispiel eine Erbengemeinschaft oder eine Miteigentümergemeinschaft sein. Hier ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht ausgeschlossen, wenn ein Gesellschafter selbst oder seine Angehörigen die Wohnung benötigen.
Möchte der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen und das Objekt anschließ end gewerblich nutzen, gelten strenge Auflagen. Er muss nachweisen, welche gewichtigen Nachteile er ohne die gewerbliche Nutzung des Objektes hätte.
Wie bei jeder Kündigung gibt es auch bei der Kündigung wegen Eigenbedarf Fristen zu beachten. Doch ist bei dieser Kündigungsart zusätzlich auch noch der richtige Kündigungszeitpunkt zu beachten.
Was den Zeitpunkt der Kündigung betrifft, ist folgendes von Wichtigkeit:
Die Kündigungsfrist
Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss spätestens am 3. Werktag des Kalendermonats beim Mieter eintreffen. Zulässig ist die Kündigung nur zum Ablauf des übernächsten Monats.
Die Kündigungsfrist variiert allerdings mit der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses.
Fragen Sie bereits vor dem Kauf genau nach, wie lange das aktuelle Mietverhältnis bereits besteht. Nur so können Sie die Kündigungsfrist kalkulieren und sind vor unangenehmen Überraschungen geschützt.
Nicht immer hat eine Kündigung wegen Eigenbedarf Erfolg. Viele Mieter wehren sich dagegen. Folgende Gründe für eine erfolglose Kündigung gibt es:
Umzug als unzumutbare Härte für den Mieter (aufgrund Alter, Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft)
Wohnung ist für Eigenbedarfs-Grund ungeeignet
Kündigung ist rechtsmissbräuchlich. Zum Beispiel, wenn Sie mehrere Eigentumswohnungen im selben Haus oder der Stadt besitzen und diese gleich gut zur Eigenbedarfsdeckung nutzen könnten
Wenn es um das Kündigungsschreiben geht, ist bei der Eigenbedarfskündigung groß e Genauigkeit gefragt. Schon der kleinste Fehler kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Person, wegen derer Eigenbedarf angemeldet wird
Art des Verwandtschaftsverhältnisses
Bei entfernter Verwandtschaft: Umstände der persönlichen Verbundenheit
genaue Gründe des Eigenbedarfs
Hinweis auf gesetzliches Widerspruchsrecht des Mieters (§ 574 BGB)
falls vorhanden: Hinweis auf Alternativwohnung, die Sie Ihrem Mieter anbieten können. Zusätzlich: Erläuterung, warum Alternativwohnung für Sie nicht geeignet ist
Strategieplan zur Finanzierung
Vollfinanzierung
Bestand das Mietverhältnis bereits vor der Umwandlung, greift eine Sperrfrist von 3 Jahren. Während dieser Zeit ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen.
Handelt es sich bei dem zu kündigenden Mietverhältnis um eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus, in welchem Sie selbst die zweite Wohnung bewohnen, herrscht ein erleichtertes Kündigungsrecht.
Ein Mietverhältnis kann aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden. Allerdings müssen einige Fakten dabei bedacht und zahlreiche Formalitäten eingehalten werden.
Sollten Sie eine Eigenbedarfskündigung aussprechen wollen, legen wir Ihnen eine anwaltliche Beratung ans Herz. Nur so sind Sie bei dieser speziellen Form der Kündigung auf der sicheren Seite.
Als unabhängiger Finanzberater können wir Ihnen in gerne bei der Suche nach passenden Versicherungen helfen.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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