Elektronikversicherung – Die Technik anders versichern

Elektronikversicherung: Wenn der Computer spinnt oder das Handy streikt …

Nicht auszudenken, welchen finanziellen Schaden ein Handwerksbetrieb erleidet, wenn der Sägecomputer plötzlich seinen Dienst einstellt oder wie teuer es wird, wenn Sie als selbstständiger Kaufmann oder Kauffrau ihr Tablet verlieren.

 

Aus der heutigen Zeit sind elektronische Helfer in Form von Computern, Handys & Co nicht mehr aus dem täglichen Leben wegzudenken. Die portablen Computer im Handtaschenformat sind Tagebuch, Kontoverwalter oder auch wichtiges Kommunikationsmittel. Fällt eines der Geräte aus, sind gerade im Berufsalltag die finanziellen Folgen meist unangenehm.

 

Mit einer Elektronikversicherung können Sie sich zwar nicht generell vor Schäden schützen, sind aber zumindest vor den finanziellen Folgen abgesichert. Schäden an der Elektronik stellen ein echtes Risiko für Unternehmen dar.

Eine gute Elektronikversicherung leistet bei unvorhersehbaren Sachschäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter sowie bei weiteren unvorhersehbaren Schadenereignissen, wie zum Beispiel Brand, Blitzschlag, Kurzschluss oder Überspannung.

Auch wenn die teuren Geräte ungewollt Kontakt mit Wasser oder anderen nassen Substanzen hatten, ersetzt eine Elektronikversicherung den Schaden.

 

Außerdem sind alle in der Elektronikversicherung abgesicherten Geräte gegen Abhandenkommen durch Dieb­stahl, Einbruchdiebstahl oder Raub abgesichert.

 

Für wen macht eine Elektronikversicherung / Absicherung Sinn?

Die Elektronikversicherung ist zurzeit die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Innerhalb einer Elektronikversicherung lassen sich Anlagen und Geräte der Kommunikation -, – Informations- und Medizintechnik versichern.

Außerdem können alle anderen elektronischen Anlagen und Geräte versichert werden. Dabei ist es völlig irrelevant ob es das private Smartphone ist oder eine Computeranlage, die das Herzstück eines Handwerksbetriebs darstellt.

Die Elektronikversicherung schützt von der Privatperson bis zum Geschäftsmann jeden vor finanziellen Schäden.

 

Mitversichert sind außerdem Datenträger, insofern sie vom Eigentümer des Gerätes nicht auswechselbar sind. Auch Daten, die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, zum Beispiel Betriebssysteme sind in einer Elektronikversicherung mitversichert.

Somit ist eine Elektronikversicherung für jeden der seine elektrischen Helferlein gut versichert wissen will eine sinnvolle Investition. Je nach Vertrag und Anbieter, sind Elektronikversicherungen schon ab fünf Euro im Monat erhältlich. Lassen Sie sich vom unabhängigen Finanzberater über die besten Anbieter von Elektronikversicherungen informieren.

 

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Welche Schäden übernehmen die Anbieter einer Elektronikversicherung generell nicht?

Grundsätzlich sind alle austauschbaren Teile eines elektronischen Betriebssystems nicht mitversichert. Die Elektronikversicherung stellt keine Reparaturversicherung dar. Eine Elektronikversicherung übernimmt bei einem Totalausfall des Gerätes die dadurch entstehenden finanziellen Kosten.

Nicht versichert sind deshalb:

  • Hilfs- und Betriebsstoffe

  • Toner und Farbbänder

  • Kühl- oder Löschmittel

  • Bild- und Tonträger,

  • sowie Werkzeuge die für die Wartung und den Betrieb elektronischer Geräte notwendig sind.

 

Auch Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Geräte, erfahrungsgemäß ausgewechselt werden müssen wie unter anderem Sicherungen, Lichtquellen oder Trommeleinheiten von Kopiergeräten sind grundsätzlich nicht versichert.

 

Elektronikversicherung: Was ist versichert?

Innerhalb einer Elektronikversicherung sind alle Beschädigungen und Zerstörungen der von Ihnen genutzten Computer, Smartphone, Bürogeräte, Telefonanlagen usw., die Sie innerhalb der Elektronikversicherung abgesichert haben.

Das heißt, generell haben Sie einen umfassenden Schutz bei:

  • einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl

  • Raub, Plünderung

  • Brand, Blitzschlag, Explosion

  • Implosion

  • Leitungswasser, sonstiges Wasser , Überschwemmung , Feuchtigkeit

  • Bedienungsfehler

  • Ungeschicklichkeit, Sturz, Fahrlässigkeit

  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss

  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus

  • höhere Gewalt , Flugzeugabsturz

  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler

Achtung! Elektronische Bauelemente werden nur ersetzt, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Nicht versichert sind außerdem Vorsatz des Versicherungsnehmers, Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie

 

 

Als Versicherungswert wird grundsätzlich der aktuelle Listenpreis des versicherten Gerätes in seinem Neuzustand, sprich der Neuwert verwendet.

 

Bei Teilschäden ersetzt die Elektronikversicherung die Kosten für die Wiederherstellung Ihres beschädigten Gerätes. Außer den Kosten für die Ersatzteile und notwendigen Reparaturstoffe sind das im Regelfall Lohnkosten einschließlich der Mehrkosten für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeiten. Ersetzt werden normalerweise auch De- und Remontagekosten, Transportkosten und Mehrkosten für eventuelle Expressfrachten. Bei Totalschaden wird immer der Neuwert ersetzt.

 

Sollte eine Neubeschaffung nicht mehr möglich sein, , was z.B. bei Festplatten wegen der ständig steigenden Taktfrequenz und Speicherkapazität häufiger der Fall ist, bezahlt die Elektronikversicherung auch Neuteile, die besser und schneller als die zerstörten Teile sein können.

 

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Wie setzt sich bei der Elektronikversicherung der Versicherungsbeitrag zusammen?

Die Beiträge setzen sich, wie bei allen anderen Versicherungen immer aus der Versicherungssumme, den Beitragszahlungen zusammen. Außerdem ist es empfehlenswert keine Einzeldeklaration der versicherten elektronischen Geräte zu vereinbaren, sondern eine Pauschalsumme für gleichartige Geräte, wie zum Beispiel Bürokommunikationsgeräte, zu vereinbaren. So lässt sich die Elektronikversicherung variabler einsetzen.

Welche Deckungssumme für Sie die richtige ist, hängt von der zu versichernden Anlage, sowie deren Neuwert ab. Der unabhängige Finanzberater hilft Ihnen dabei die richtige Versicherungssumme festzusetzen.

 

Ist eine Elektronikversicherung günstiger als die Betriebsversicherung?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert einen Betrieb mit einer Inhaltsversicherung finanziell ab zu sichern. Eine Inhaltsversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Gewerbebetriebe. Wenn Sie als gewerbetreibender innerhalb Ihres Betriebes über viele elektronische Betriebe verfügen, kann es sein dass eine Elektronikversicherung für Sie die günstigere Variante ist.

Wenn Sie für Ihre gesamte Inhaltsversicherung einen Beitragssatz von mehr als vier bis fünf Prozent bezahlen, sollten Sie für ihre Büroelektronik eine Elektronikversicherung abschließen. Und in den Klauseln der Inhaltsversicherung darauf achten, dass Ihr Betrieb nicht unterversichert ist, beziehungsweise die Elektronikversicherung, die Betriebsversicherung entsprechend ergänzt.

 

 

Wenn eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen wurde, muss darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme um die Deckungssumme der Elektronikversicherung erhöht wird. ansonsten droht eine Unterversicherung.

 

Doppelversicherungen vermeiden!

Gerade Selbstständige und Unternehmer sollten darauf achten Kosten sparen zu können indem Doppelversicherungen vermieden werden. Gerade wenn eine Inhaltsversicherung und eine Elektronikversicherung Sinn machen, sollten Sie darauf achten, dass im Kleingedruckten eine Klausel mit dem Wortlaut, “ Sachen, für die eine Spezialversicherung besteht, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“, vorhanden ist. So können Sie unnötige Doppelversicherungen vermeiden.

 

Elektronikversicherung: Was ist mit beweglichen Geräten?

Innerhalb einer Elektronikversicherung sind grundsätzlich alle Geräte versichert, die im Geltungsbereich der Versicherung sind. Also, der Versicherungsort, wie zum Beispiel das Büro oder die Werkstatt. Sollen Messgeräte, Laptops oder andere mobile elektronische Geräte mitversichert werden, müssen Sie darauf achten dass der Versicherungsvertrag um die Klausel „008“ erweitert wird. Der unabhängige Finanzberater prüft Verträge einzelner Elektronikversicherungsanbieter auf die Tauglichkeit für ihren Betrieb.

 

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