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Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung – Vergleiche und Infos!

Ob Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung, ohne geht es nicht

„Aus Schaden wird man klug!“

Aber was ist, wenn der Schaden nicht nur ein blaues Auge oder kaputtes Auto bedeutet? Was, wenn plötzlich die Existenz Ihres Unternehmens gefährdet ist!

 

Gerade Personenschäden können für Sie als Unternehmer teuer werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung schützt Ihre Firma vor finanziellen Schäden. Also auch Sie, als Freiberufler oder Geschäftsführer.

Per Definition befasst sich die Betriebshaftpflichtversicherung o. Berufshaftpflichtversicherung mit Schadenersatzansprüchen Dritter, die im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit geschädigt wurden. Derartige Personen- und Sachschäden lassen sich, auch bei aller Sorgfalt, grundsätzlich nicht vermeiden.

Die beste Schutzmaßnahme für das finanzielle Überleben Ihres Unternehmens in einem solchen Fall, ist immer die Berufshaftpflicht- /Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden die Haftungsgrundlagen klar definiert. Jeder Schadenverursacher haftet immer für die Folgen seiner Unachtsamkeit und zwar lebenslang und in unbegrenzter Höhe.

 

Auch mit seinem gesamten Vermögen, sollte das Geschäftskapital nicht ausreichen, kann auch ihr Privatvermögen für Schadensersatzforderungen herangezogen werden.

Deshalb ist die Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung, die wichtigste Investition für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer in ihren Betrieb.

 

Betriebshaftpflicht für Unternehmen und Freiberuflern

Die Betriebshaftpflicht ist für Unternehmer aus allen Branchen und für Betriebe aller Größen ein Muss! Ob Sie nun Chef eines Handwerksbetriebes sind oder ein IT- Service Büro betreiben ist völlig irrelevant. Alle Betriebsformen haben immer das Risiko Fremdschäden zu verursachen.

 

Für einige Berufsgruppen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Voraussetzung um überhaupt eine Arbeitszulassung zu erhalten. Welche Unternehmensform Sie hierbei wählen, spielt dabei keine Rolle. AGs, Personengesellschaften und GmbHs werden im Schadensfall gleichermaßen in die Pflicht genommen. Genauso wird auf die Größe des Unternehmens in der schadensersatzforderungshöhe keine Rücksichtgenommen.

 

Kleine, mittlere und große Unternehmen sind dem Haftungsrisiko gleichermaßen ausgesetzt, daher ist die Betriebshaftpflichtversicherung sozusagen eine Art „Lebensversicherung“ für ihren Traum der beruflichen Unabhängigkeit.

 

Auch bei Selbstständigen und Freiberuflern spielt das Tätigkeitsfeld keine Rolle.

Gewerbetreibende tragen grundsätzlich das Haftungsrisiko. Kostspielige Personen-und Sachschäden oder Vermögensschäden, treffen auch diese Berufsgruppen in voller Härte, wenn zum Beispiel aus Spargründen keine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, sollte schon aus eigenen existenziellen Gründen immer in der Ausgabenplanung eines Selbstständigen oder Freiberuflers inbegriffen sein.

 

Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung:

Was ist versichert?

Welche Leistungen eine Betriebshaftpflicht in Ihrem Versicherungsvertrag hat, hängt vom Anbieter und der jeweiligen Police ab. Grundsätzlich sollte eine gute Haftpflichtversicherung folgende Leistungen abdecken:

  • 1. Tätigkeitsschäden / Bearbeitungsschäden:

    Das sind Schäden, die durch Ihre gewerbliche Tätigkeit an oder mit Sachen beziehungsweise Materialien verursacht wurden. Beispielsweise beim Transport, Einbau oder Ausbau und dem Verlegen oder auch Anbringen von Materialien oder Gegenständen. Betriebshaftpflichtversicherungsanbieter begrenzen hier oft die Deckungssumme oder es wird ein gewisser Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) vereinbart. Vergleichen Sie gerade in diesem Punkt die Anbieter unterschiedlicher Betriebshaftpflichtversicherungen.

  • 2. Produkthaftpflicht:

    Wenn durch die von Ihnen gehandelten oder hergestellten Produkte, ein Personen- oder Sachschaden entsteht. Für Produkte die zur Bearbeitung, Weiterverarbeitung oder dem Einbau verwendet werden sollen, muss es eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  • 3. Subunternehmer:

    Grundsätzlich gelten neben dem Unternehmer selbst alle für sein Unternehmen tätigen Personen in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert! Subunternehmer müssen selbst eine betriebliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, außer die Tätigkeit weicht von der des versicherten Unternehmens nicht ab, dann kann in einzelnen Tarifen auch der Subunternehmer in die Betriebshaftpflicht inkludiert werden. Auch hier gilt vor Vertragsabschluss die Rahmenbedingungen im Vertrag hinterfragen und festlegen.

  • 4. Umwelthaftpflichtversicherung:

    Kostenübernahme von Ansprüchen wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser. Zum Beispiel die Verschmutzung eines Gewässers, durch ausgelaufene Chemikalien.

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Worauf muss beim Abschluss geachtet werden?

Grundsätzlich sollten Sie sich beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung immer Gedanken über die Deckungssumme, den Selbstbehalt und eventuelle Sparmöglichkeiten machen.

 

Die Deckungssumme, sprich Versicherungssumme sollte grundsätzlich bei Personenschäden auf 3.000.000 Euro und bei Sachschäden ebenfalls 3.000.000 Euro festgesetzt werden. So sind Sie auf jeden Fall finanziell gut abgesichert und müssen nicht mit Restkosten rechnen, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.

 

Durch eine Selbstbeteiligung, können Betriebshaftpflichtversicherungsbeiträge vergünstigt werden. In der Regel bieten Anbieter für freiwillige Kostenbeteiligung an Schadensfällen Rabatte von 10 bis 30 Prozent an. Wie viel Sparpotenzial durch eine Selbstbeteiligung erreicht werden kann hängt auch von deren Höhe ab. Fragen Sie beim unabhängigen Finanzberater nach oder vergleichen Sie die das Kleingedruckte zum Thema Selbstbeteiligung in den Betriebshaftpflichtversicherungen um den günstigsten Beitrag zu erhalten.

Haftpflichtversicherungen bieten auch Rabatte für Neugründer oder Existenzgründer an.

 

Wenn Sie ihr Gewerbe in den letzten 6 bis 12 Monaten neu angemeldet haben, erhalten Sie bei vielen Anbietern einer Betriebshaftpflichtversicherung Rabatte von bis 40 Prozent. Auch hier gilt, beim unabhängigen Finanzberater nachfragen oder gut vergleichen.

 

Die Privathaftpflicht, also eine Haftpflichtversicherung für Schäden an dritten oder fremdem Gegenständen, ist für Unternehmer meistens ohne Zuschlag mit eingeschlossen. Oder optional, für einen etwas höheren Beitrag möglich. Grundsätzlich schlagen die eventuellen Mehrkosten aber nicht deutlich spürbar zu Buche, dafür erhalten Sie aber eine umfangreiche Privathaftpflicht innerhalb Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, für die ganze Familie.

 

Was ist bei einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht versicherbar?

Eine Betriebshaftpflicht übernimmt keine Regressansprüche, die durch reine planende, beratende, prüfende oder gutachtlicher Tätigkeiten entstanden sind, also reine Vermögensschäden. Dieses Risiko, kann über eine gesonderte Vermögensschadenshaftpflicht abgesichert werden.

Alle Schäden die aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen und Kostenvoranschlägen entstanden sind, werden ebenfalls von der Betriebshaftpflicht nicht übernommen.

Wer vorsätzlich Schaden verursacht, oder bewusst eine Straftat begeht, kann ebenfalls nicht darauf hoffen, dass die Betriebshaftpflicht es schon richten wird!

Wer hat Schuld?

Die Gretchenfrage: Wer haftet wofür und in welcher Höhe?

Die Frage der Schuld lässt sich im Versicherungswesen generell nicht mit einem Salomonischen Urteil eruieren. Wer wofür und in welcher Höhe für Schäden haftet, ist oft abhängig von der Eindeutigkeit der Situation ab.

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer für die von ihm verursachten Schäden selbst haftbar!

 

In welchem geschäftlichen Verhältnis Geschädigter und Schädiger zueinander stehen ist dabei uninteressant. Beauftragte Subunternehmer, sind in den meisten Fällen ebenfalls nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung ihres Auftraggebers eingeschlossen und müssen eine eigen Betriebshaftpflicht haben.

 

Wer ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

Grundsätzlich gilt, dass jede Person, die für das Unternehmen oder im Auftrag des versicherten Unternehmens handelt, durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert ist.

Ausschlaggebend für eine Mitversicherung in der Betriebshaftpflicht ist, dass der Unternehmenssitz in Deutschland ist und dass die beauftragte Person Arbeiten erledigt, welche der Geschäftstätigkeit des beauftragten Gewerbes dienen.

 

Das heißt, holen Sie sich zum Beispiel als Maler Unterstützung indem Sie einen selbstständigen anderen Maler für einen Auftrag kurzfristig mit ins Boot nehmen, und dieser verursacht einen Schaden, übernimmt das Ihre Betriebshaftpflicht.

Anders sieht es aus, wenn Sie zum Beispiel einen Gerüstbauer engagieren, der ein Gerüst aufbauen soll. Verletzt dieser dabei die Fassade, muss die Betriebshaftpflicht des Gerüstbauers den Schaden regulieren.

 

Eine örtliche Begrenzung für den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht gibt es nicht. Es ist irrelevant, ob ein Schaden im Betrieb, auf dem Betriebsgelände in einem öffentlichen Raum oder beim Kunden entsteht. Die Betriebshaftpflicht muss leisten, wenn iIhr Unternehmen als Verursacher eines Schadens eindeutig definiert werden kann. Der Versicherungsschutz greift überall.

Allerdings haben die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen standartmäßig nur eine EU- Weite Leistungspflicht. Arbeiten Sie oft in Nicht-EU-Ländern, sollten Sie zur lückenlosen Absicherung innerhalb der Betriebshaftpflicht auf entsprechende Klauseln achten.

 

Betriebshaftpflichtversicherung: Was beeinflusst die Prämie?

Wie teuer eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Unternehmer ist, hängt von diversen Faktoren ab und kann stark variieren. Deshalb sollten Sie vor Abschluss einer Versicherung sich immer die Zeitnehmen alle für ihr Unternehmen relevanten Fakten genau zu vergleichen.

Auch die Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Finanzberater macht bei „Der“ Hauptversicherung für Ihren Betrieb Sinn.

Folgende Faktoren beeinflussen die Versicherungsprämie ihrer Betriebshaftpflicht immer:

  • 1. Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

  • Versicherungsumfang, auch hier

    gibt es von Versicherer zu Versicherer prägnante Unterschiede. Normalerweise bieten die Versicherer einen ähnlichen Leistungsumfang an, den der Versicherungsnehmer dann noch optional erweitern kann. Je nach gewünschtem Leistungsumfang, kann sich der Versicherungsbeitrag erhöhen.

  • Unternehmenszahlen,

    Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl sowie der Höhe der Lohn- und Gehaltskosten beeinflussen den Beitrag der Betriebshaftpflicht ebenfalls. Auch sich eventuelle Vorschäden haben ebenfalls auf die Höhe des Beitrags Auswirkung.

  • Laufzeit,

    üblicherweise beträgt die Vertragslaufzeit zwischen einem und drei Jahren. Die Versicherungsprämie sinkt bei längeren Laufzeiten.

 

 

Für einen auf Ihren Betrieb abgestimmten Versicherungsschutz innerhalb einer Betriebshaftpflicht sollten Sie sich grundsätzlich mehrere Verträge anschauen und diese genau vergleichen. Insbesondere das Kleingedruckte birgt den einen oder anderen Stolperstrick, der im Schadensfall für Sie als Unternehmer unnötige Komplikationen in der Schadensregulierung bedeuten können. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Finanzberater bei der Suche nach einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung grundsätzlich der sicherste Weg. Ein Kollege von uns hilft Ihnen ebenfalls gerne weiter – https://www.firmeno.de

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