Die LV1871 Berufsunfähigkeitsversicherung, wie gut ist sie wirklich?

LV1871 Berufsunfähigkeitsversicherung - wie gut ist sie wirklich?

Das Thema Berufsunfähigkeit ist ein notwendiges. Ein guter Grund, sich diese wichtige Versicherung einmal genauer anzusehen. Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt, darunter auch die LV1871. Nun stellt sich die Frage: Die LV1871 Berufsunfähigkeitsversicherung, wie gut ist sie wirklich?

LV1871 – langjährige Erfahrung und Qualität

Als unabhängige Versicherungsmakler kennen wir zahlreiche Versicherer mit all ihren Stärken und Schwächen. Auch die LV1871 ist uns natürlich bestens bekannt. Und genießt zudem bei uns einen guten Ruf. Kein Wunder, verfügt dieses Versicherungsunternehmen über eine hohe Qualität in Bezug auf ihre Tarife und erfüllt zudem auch alle Must-haves einer hervorragenden BU-Versicherung. Auch durch ihre steten inhaltlichen Verbesserungen ist die LV1871 immer ganz vorn mit dabei.

Die Leistungsdynamik

Die Laufzeit einer BU-Versicherung beträgt meist mehrere Jahrzehnte. Während dieser Zeit geschehen zahlreiche Veränderungen. In deinem Leben, in der Welt und auch den Wert des Geldes betreffend. Letzteres beeinflusst zudem den Wert deiner BU-Rente. Diesem Wertverlust kannst du mithilfe einer Nachversicherungsgarantie und einer Beitragsdynamik entgegensteuern.

Doch wie sieht es aus, wenn du bereits Leistungen aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung beziehst? Auch dann kannst du für einen konstanten Rentenwert sorgen. Durch die sogenannte Leistungsdynamik, welche eine Rentensteigerung im Leistungsfall garantiert. Und genau diese Möglichkeit erhältst du bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 schon seit längerer Zeit. Wenn auch gegen einen höheren Beitrag.

Ab Januar 2022 gibt es jedoch eine Neuerung: Die erhöhte Leistung bleibt dir auch dann erhalten, wenn du berufsunfähig warst, es nicht mehr bist, aber es später wieder wirst.

Ein Beispiel

  • Beruf: Architekt*in
  • abgesicherte BU-Rente: 3.500,- €
  • vereinbarte garantierte Rentensteigerung: 2 %

Berufsunfähigkeit tritt ein.

BU-Rente:

in den ersten 12 Monaten: 3.500,- €
ab dem 2. Jahr: 3.570,- €
ab dem 3. Jahr: 3.641,40 €
ab dem 4. Jahr: 3.714,23 €
ab dem 5. Jahr: 3.864,- €

Gesundung während des 5. Jahres. Wiedereintritt in den Beruf. Einstellung der Leistung der BU-Versicherung.

5 Jahre später erneute Berufsunfähigkeit.

BU-Rente vor 2022 wäre nun gewesen: 3.500,- €. Aufgrund der Neuregelung ab Januar 2022 der LV1871 beginnt die BU-Rente bei der erneuten Berufsunfähigkeit jedoch wieder mit 3.864,- €.

Ausscheiden aus dem Beruf – Thematik Hausfrau bzw. Hausmann

Bei der LV1871 BU-Versicherung gilt dein zuletzt ausgeübter Beruf als versichert. So weit so gut. Doch was, wenn du aus deinem Beruf ausscheidest und etwa Hausfrau oder Hausmann wirst?

Ein Must-have einer jeden guten Berufsunfähigkeitsversicherung: im Leistungsfall sollte die Tätigkeit inkl. ihrer Lebensstellung bewertet werden, welche du vor deinem Ausscheiden aus dem Beruf ausgeübt hast. Dieses Must-have erfüllt die LV1871 in ihrer BU-Versicherung.

Achtung, Besonderheiten!

Solltest du dich im Mutterschutz befinden oder aber in der gesetzlichen Elternzeit, so besteht im Leistungsfall die Möglichkeit, dass du sowohl deinen vorherigen Beruf als auch deine aktuelle Haushalts-Tätigkeit prüfen lässt. Die LV1871 bewertet dabei stets die für dich vorteilhaftere Tätigkeit.

Doch wie ist die Situation, wenn du nicht nur zeitlich begrenzt, sondern dauerhaft Hausfrau bzw. Hausmann sein möchtest? Dieser Fall wird von der Versicherung als Berufswechsel gewertet. Du bist dann mit deiner Tätigkeit als Hausmann bzw. als Hausfrau versichert.

Mit dem Wechsel zur dauerhaften Hausfrauen- bzw. Hausmann-Tätigkeit geht allerdings auch deine vorherige Lebensstellung inkl. deinem damaligen Einkommen verloren. Ein Nachteil vor allem dann, wenn du in deinem Beruf sehr gut verdient hast.

Die Teilzeitklausel

Gleich vorweg: die Teilzeitklausel der LV1871 ist eine der besten auf dem Versicherungsmarkt.

Reduzierst du, etwa aufgrund der Pflege von Angehörigen oder Erziehungszeit, deine wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 30 Stunden, so finden diese zusätzlichen Tätigkeiten bei der Leistungsprüfung Berücksichtigung. Und dies sowohl im Angestelltenverhältnis wie auch auf selbstständiger Basis.

Keine Umorganisation

Bist du selbstständig tätig und wirst berufsunfähig, kann deine BU-Versicherung prüfen, ob durch eine Umorganisation deines Betriebes deine Arbeitsleistung erhalten bleiben könnte. Doch es gibt Ausnahmen bei der Golden BU:

Diese Ausnahme gilt für dich, sofern du über eine akademische Ausbildung verfügst und mindestens 90 % deiner Arbeit planerisch, organisatorisch, kaufmännisch oder leitend ist.

Berufe, bei welchen auf eine Umorganisation verzichtet wird, sind beispielsweise

  • Rechtsanwälte

  • Steuerberater

  • Notare

  • Wirtschaftsprüfer

  • Architekten

  • Informatiker

  • Ingenieure

  • sowie selbstständige bzw. freiberufliche Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte

Auch wenn dein Unternehmen weniger als 5 Mitarbeiter beschäftigt wird auf eine Umorganisation verzichtet. Wichtig zu wissen ist hier, dass bei der LV1871 Azubis, Werkstudenten, Praktikanten und auch Geschäftsführer nicht zu diesen 5 Personen zählen.

Bei Schülern, Azubis und Studenten ausgezeichnet

Schon lange bietet die LV1871 eine sehr gute Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung an. So auch in 2023. Hier ist nicht nur der Schulalltag selbst abgesichert, sondern auch die Ausstattung des Schulgebäudes sowie der Schulweg im Falle einer Leistungsprüfung berücksichtigt. Zudem wird auf die konkrete Verweisung und abstrakte Verweisung verzichtet.

Auch für Auszubildende ist die BU-Versicherung der LV1871 eine sehr gute Wahl. Hier findet neben der Ausbildung die angestrebte Tätigkeit Berücksichtigung. Das bedeutet, du bekommst eine BU-Rente, wenn du als Azubi berufsunfähig wirst. Du also die Ausbildung beenden kannst, aber niemals in diesem Beruf arbeiten wirst. Hinzu kommt, dass du bereits ab Ausbildungsbeginn die Lebensstellung innehast, welche du mit Start in dein Berufsleben nach der Ausbildung haben wirst.

Ebenso Studenten profitieren von den guten BU-Tarifen der LV1871. Denn sobald sie die zweite Hälfte ihrer Regelstudienzeit erreicht haben, erhalten sie die Lebensstellung, welche sie nach dem Studium im Berufsleben haben werden.

Die Nachversicherungsgarantie

Die BU-Versicherung muss in jedem Fall so gestaltet werden, dass sie jederzeit optimal zu deinem Bedarf passt. Jetzt und auch in einigen Jahren. Der wichtigste Vertragsbestandteil dafür ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie.

Die LV1871 verzichtet dabei nicht nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung, sondern zudem auch auf eine Risikoprüfung. So stellen etwaige Verschlechterungen deines Gesundheitszustandes, neue Hobbys oder ein Berufswechsel kein Problem bei einer Erhöhung dar.

Was die Nachversicherung betrifft, so gibt es zweierlei Möglichkeiten:

  • Nachversicherung mit bestimmtem Ereignis
  • Nachversicherung ohne bestimmtes Ereignis

Nachversicherung mit bestimmtem Ereignis

In den Versicherungsbedingungen sind bestimmte Ereignisse festgehalten, aufgrund derer du deine BU-Leistung erhöhen kannst. Und dies um bis zu 50 % deiner aktuellen BU-Rentenhöhe. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze, welche – je nach Beruf – bei 3.000,- € liegt. Den Eintritt eines Ereignisses musst du allerdings innerhalb von 12 Monaten an die Versicherung melden.

Nachversicherungsfähige Ereignisse können sein:

 

  • Heirat

  • die Geburt eines Kindes

  • Tod des Ehe- oder Lebenspartners

  • Abschluss des Studiums

  • Gehaltserhöhung

  • Aufnahme eines Kammerberufs auf selbstständiger Basis

  • und vieles mehr

Wichtig zu wissen: Eine Gehaltserhöhung alleine reicht bei der LV1871 für eine Nachversicherung leider nicht aus. Es muss zugleich eine Beförderung erfolgt sein oder du musst den Arbeitgeber gewechselt haben. Zudem muss die Gehaltserhöhung mindestens 10 % betragen.

Nachversicherung ohne bestimmtes Ereignis

Eine Erhöhung ohne ein bestimmtes Ereignis ist bei der LV1871 prinzipiell alle 3 Jahre möglich. Zumindest, wenn während dieser Zeit keine Erhöhung aufgrund eines bestimmten Ereignisses erfolgt ist.

Pro Monat beträgt die Erhöhung maximal 250,- €. Zudem gilt nach der Erhöhung eine Wartezeit von 3 Jahren. Während dieser Frist bist du nur im Bezug auf eine unfallbedingte Berufsunfähigkeit abgesichert.

Die Zukunftsgarantie der LV1871

Dank der LV1871 BU-Zukunftsgarantie haben Auszubildende, Schüler und auch Studenten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung, ihrer Schule oder ihres Studiums sehr viele Möglichkeiten für die Erweiterung ihres Versicherungsschutzes. Und auf die Beiträge wirkt sich die Zukunftsgarantie ebenfalls positiv aus.

Durch die Zukunftsgarantie kann beispielsweise eine Beitragsdynamik ohne erneute Risikoprüfung oder eine Arbeitsunfähigkeitsklausel ebenfalls ohne erneute Risikoprüfung dem BU-Vertrag hinzugefügt werden. Zudem kann innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Schul-/Ausbildungs-/Studiums-Abschluss eine Beitragsüberprüfung beantragt werden. Denn es kann gut sein, dass der Versicherungsbeitrag im neuen Beruf günstiger wird.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder des Studiums kann zudem die BU-Rente auf das Doppelte erhöhen. Doch Achtung, auch hier gilt die Obergrenze von 3.000,- €.

Überprüfung der Ausschlussklausel

Vorerkrankungen führen oft dazu, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne Einschränkungen bzw. Ausschlüsse möglich ist.

Die LV1871 bietet bei ihrer BU-Versicherung hier eine Besonderheit. Betrifft die Ausschlussklausel folgende Bereiche

  • Wirbelsäule
  • Gelenke
  • Sehnen
  • Fußdeformitäten
  • Frakturen (ohne Gelenke)
  • Sehstörungen unter 8 Dioptrien
  • Allergien

dann kannst du innerhalb von 12 Monaten, nachdem du erstmals deinen Beruf aufgenommen hast, eine Klausel-Überprüfung beantragen. Natürlich gibt es keinerlei Garantie für die Löschung der Klausel, doch die Chance besteht.

Karriere-Garantie-Nachversicherung

Die BU-Versicherung der LV1871 enthält auch eine Karriere-Garantie-Nachversicherung bis zu einem Maximum von 6.000,- €. Allerdings gibt es diese Möglichkeit ausschließlich für Angestellte.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel und ihre Besonderheiten

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ermöglicht es dir, selbst dann eine BU-Rente zu bekommen, wenn du nur arbeitsunfähig, aber noch nicht berufsunfähig bist. Die Arbeitsunfähigkeit muss dafür mindestens 6 Monate lang durchgehend bestehen.

Die Rente aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ist jedoch beschränkt auf 24 Monate. Eine Verlängerung auf 36 Monate ist dann möglich, wenn du vor Ablauf der 24 Monate einen BU-Leistungsantrag stellst und die Versicherung noch keine Entscheidung gefällt hat. Der Antrag muss allerdings spätestens 3 Monate vor Ablauf der 24-Monats-Frist bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.

Die LV1871 bietet bei ihrer Arbeitsunfähigkeitsklausel noch eine Besonderheit: bereits ab einer Krankschreibungsdauer von 6 Wochen musst du für deine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Beiträge mehr zahlen.

Die Kosten der LV1871 BU-Versicherung

Natürlich sind bei der Wahl deiner Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem die Versicherungsbedingungen, die Gesundheits- bzw. Risikoprüfung sowie zusätzliche Optionen wie Leistungsdynamik oder Arbeitsunfähigkeitsklausel wichtig. Doch auch der Beitrag stellt ein Auswahlkriterium dar.

Es ist nicht möglich, eine allgemein gültige Aussage zur Beitragshöhe zu machen. Zu viele Faktoren spielen dabei eine Rolle, vor allem deine persönliche Situation. Doch wir können dir hier ein paar Beispiele nennen:

Beispiel 1:

  • Beruf: Student*in
  • Alter: 29 Jahre
  • gewünschte BU-Rente: 2.000,- €
  • Laufzeit: bis zum 67. Lebensjahr
  • Beitrag: 79,24 € pro Monat (Tarifbeitrag 120,60 €)

Beispiel 2:

  • Beruf: Medienfachwirt*in
  • Alter: 32 Jahre
  • gewünschte BU-Rente: 1.650,- €
  • Laufzeit: bis zum 67. Lebensjahr
  • Beitrag: 89,98 € pro Monat (Tarifbeitrag 136,34 €)

Beispiel 3:

  • Beruf: Business Analyst*in
  • Alter: 33 Jahre
  • gewünschte BU-Rente: 2.000,- €
  • Laufzeit: bis zum 67. Lebensjahr
  • Beitrag: 90,49 € pro Monat (Tarifbeitrag 137,10 €)

Fazit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 ist definitiv eine gute Wahl. Für selbstständige Ärzte aller Art sowie für freiberufliche bzw. selbstständige Akademiker im Bürobereich ist vor allem die Umorganisationsklausel dieser Versicherung sehr interessant und birgt große Vorteile.

Doch auch Schüler, Auszubildende und Studenten sind mit der BU-Versicherung der LV1871 bestens beraten. Zum einen sind die Gesundheitsfragen bis zu einer Rentenhöhe von 1.500,- € für junge Leute stark vereinfacht. Zum anderen kann aufgrund der guten Nachversicherungsmöglichkeiten der Versicherungsschutz bis zu 6.000,- € pro Monat erhöht werden. Und das ohne erneute Risikoprüfung.

Die Beiträge der LV1871 BU-Versicherung sind zwar aufgrund der aktuellen Rechnungszinssenkung gestiegen, doch das Preis-Leistungs-Verhältnis ist dennoch auch weiterhin sehr gut.

Bei all dem positiven gibt es natürlich auch bei der LV1871 Berufsunfähigkeitsversicherung noch Mankos. Wie beispielsweise bei der mangelnden Betrachtung von hohen Einkommensklassen oder bei der Anrechnung von Versorgungswerken.

Nichtsdestotrotz ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 eine klare Empfehlung, über welche wir gerne mit dir sprechen möchten. Du hast noch Fragen? Wir beantworten sie dir.

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