Uwe Redler
Redakteur
Das Thema Berufsunfähigkeit ist ein notwendiges. Ein guter Grund, sich diese wichtige Versicherung einmal genauer anzusehen. Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt, darunter auch die LV1871. Nun stellt sich die Frage: Die LV1871 Berufsunfähigkeitsversicherung, wie gut ist sie wirklich?
Als unabhängige Versicherungsmakler kennen wir zahlreiche Versicherer mit all ihren Stärken und Schwächen. Auch die LV1871 ist uns natürlich bestens bekannt. Und genieß t zudem bei uns einen guten Ruf. Kein Wunder, verfügt dieses Versicherungsunternehmen über eine hohe Qualität in Bezug auf ihre Tarife und erfüllt zudem auch alle Must-haves einer hervorragenden BU-Versicherung. Auch durch ihre steten inhaltlichen Verbesserungen ist die LV1871 immer ganz vorn mit dabei.
Die Laufzeit einer BU-Versicherung beträgt meist mehrere Jahrzehnte. Während dieser Zeit geschehen zahlreiche Veränderungen. In Ihrem Leben, in der Welt und auch den Wert des Geldes betreffend. Letzteres beeinflusst zudem den Wert Ihrer BU-Rente. Diesem Wertverlust können Sie mithilfe einer Nachversicherungsgarantie und einer Beitragsdynamik entgegensteuern.
Doch wie sieht es aus, wenn Sie bereits Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen? Auch dann können Sie für einen konstanten Rentenwert sorgen. Durch die sogenannte Leistungsdynamik, welche eine Rentensteigerung im Leistungsfall garantiert. Und genau diese Möglichkeit erhalten Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 schon seit längerer Zeit. Wenn auch gegen einen höheren Beitrag.
Ab Januar 2022 gibt es jedoch eine Neuerung: Die erhöhte Leistung bleibt Ihnen auch dann erhalten, wenn Sie berufsunfähig waren, es nicht mehr sind, aber es später wieder werden.
Bei der LV1871 BU-Versicherung gilt Ihr zuletzt ausgeübter Beruf als versichert. So weit, so gut. Doch was, wenn Sie aus Ihrem Beruf ausscheiden und etwa Hausfrau oder Hausmann werden?
Ein Must-have einer jeden guten Berufsunfähigkeitsversicherung: im Leistungsfall sollte die Tätigkeit inkl. ihrer Lebensstellung bewertet werden, welche Sie vor Ihrem Ausscheiden aus dem Beruf ausgeübt haben. Dieses Must-have erfüllt die LV1871 in ihrer BU-Versicherung.
Sollten Sie sich im Mutterschutz befinden oder aber in der gesetzlichen Elternzeit, so besteht im Leistungsfall die Möglichkeit, dass Sie sowohl Ihren vorherigen Beruf als auch Ihre aktuelle Haushalts-Tätigkeit prüfen lassen. Die LV1871 bewertet dabei stets die für Sie vorteilhaftere Tätigkeit.
Doch wie ist die Situation, wenn Sie nicht nur zeitlich begrenzt, sondern dauerhaft Hausfrau bzw. Hausmann sein möchten? Dieser Fall wird von der Versicherung als Berufswechsel gewertet. Sie sind dann mit Ihrer Tätigkeit als Hausmann bzw. als Hausfrau versichert.
Mit dem Wechsel zur dauerhaften Hausfrauen- bzw. Hausmann-Tätigkeit geht allerdings auch Ihre vorherige Lebensstellung inkl. Ihrem damaligen Einkommen verloren. Ein Nachteil vor allem dann, wenn Sie in Ihrem Beruf sehr gut verdient haben.
Gleich vorweg: die Teilzeitklausel der LV1871 ist eine der besten auf dem Versicherungsmarkt.
Reduzieren Sie, etwa aufgrund der Pflege von Angehörigen oder Erziehungszeit, Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 30 Stunden, so finden diese zusätzlichen Tätigkeiten bei der Leistungsprüfung Berücksichtigung. Und dies sowohl im Angestelltenverhältnis als auch auf selbstständiger Basis.
Sind Sie selbstständig tätig und werden berufsunfähig, kann Ihre BU-Versicherung prüfen, ob durch eine Umorganisation Ihres Betriebes Ihre Arbeitsleistung erhalten bleiben könnte. Doch es gibt Ausnahmen bei der Golden BU:
Diese Ausnahme gilt für Sie, sofern Sie über eine akademische Ausbildung verfügen und mindestens 90 % Ihrer Arbeit planerisch, organisatorisch, kaufmännisch oder leitend ist.
Berufe, bei welchen auf eine Umorganisation verzichtet wird, sind beispielsweise:
Rechtsanwälte
Steuerberater
Notare
Wirtschaftsprüfer
Architekten
Wirtschaftsprüfer
Informatiker
Ingenieure
sowie selbstständige bzw. freiberufliche Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte
Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 5 Mitarbeiter beschäftigt, wird auf eine Umorganisation verzichtet. Wichtig zu wissen ist hier, dass bei der LV1871 Azubis, Werkstudenten, Praktikanten und auch Geschäftsführer nicht zu diesen 5 Personen zählen.
Schon lange bietet die LV1871 eine sehr gute Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung an. So auch in 2024. Hier ist nicht nur der Schulalltag selbst abgesichert, sondern auch die Ausstattung des Schulgebäudes sowie der Schulweg im Falle einer Leistungsprüfung berücksichtigt. Zudem wird auf die konkrete Verweisung und abstrakte Verweisung verzichtet.
Auch für Auszubildende ist die BU-Versicherung der LV1871 eine sehr gute Wahl. Hier findet neben der Ausbildung die angestrebte Tätigkeit Berücksichtigung. Das bedeutet, Sie bekommen eine BU-Rente, wenn Sie als Azubi berufsunfähig werden. Sie also die Ausbildung beenden können, aber niemals in diesem Beruf arbeiten werden. Hinzu kommt, dass Sie bereits ab Ausbildungsbeginn die Lebensstellung innehaben, welche Sie mit Start in Ihr Berufsleben nach der Ausbildung haben werden.
Ebenso Studenten profitieren von den guten BU-Tarifen der LV1871. Denn sobald Sie die zweite Hälfte ihrer Regelstudienzeit erreicht haben, erhalten Sie die Lebensstellung, welche Sie nach dem Studium im Berufsleben haben werden.
Die BU-Versicherung muss in jedem Fall so gestaltet werden, dass sie jederzeit optimal zu Ihrem Bedarf passt. Jetzt und auch in einigen Jahren. Der wichtigste Vertragsbestandteil dafür ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie.
Die LV1871 verzichtet dabei nicht nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung, sondern zudem auch auf eine Risikoprüfung. So stellen etwaige Verschlechterungen deines Gesundheitszustandes, neue Hobbys oder ein Berufswechsel kein Problem bei einer Erhöhung dar.
Was die Nachversicherung betrifft, so gibt es zweierlei Möglichkeiten:
In den Versicherungsbedingungen sind bestimmte Ereignisse festgehalten, aufgrund derer Sie deine BU-Leistung erhöhen können. Und dies um bis zu 50 % Ihrer aktuellen BU-Rentenhöhe. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze, welche – je nach Beruf – bei 3.000,- € liegt. Den Eintritt eines Ereignisses müssen Sie allerdings innerhalb von 12 Monaten an die Versicherung melden.
Nachversicherungsfähige Ereignisse können sein:
Heirat
die Geburt eines Kindes
Tod des Ehe- oder Lebenspartners
Abschluss des Studiums
Gehaltserhöhung
Aufnahme eines Kammerberufs auf selbstständiger Basis
und vieles mehr
Wichtig zu wissen: Eine Gehaltserhöhung alleine reicht bei der LV1871 für eine Nachversicherung leider nicht aus. Es muss zugleich eine Beförderung erfolgt sein oder Sie müssen den Arbeitgeber gewechselt haben. Zudem muss die Gehaltserhöhung mindestens 10 % betragen.
Eine Erhöhung ohne ein bestimmtes Ereignis ist bei der LV1871 prinzipiell alle 3 Jahre möglich. Zumindest, wenn während dieser Zeit keine Erhöhung aufgrund eines bestimmten Ereignisses erfolgt ist.
Pro Monat beträgt die Erhöhung maximal 250,- €. Zudem gilt nach der Erhöhung eine Wartezeit von 3 Jahren. Während dieser Frist sind Sie nur in Bezug auf eine unfallbedingte Berufsunfähigkeit abgesichert.
Dank der LV1871 BU-Zukunftsgarantie haben Auszubildende, Schüler und auch Studenten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung, ihrer Schule oder ihres Studiums sehr viele Möglichkeiten für die Erweiterung ihres Versicherungsschutzes. Und auf die Beiträge wirkt sich die Zukunftsgarantie ebenfalls positiv aus.
Durch die Zukunftsgarantie kann beispielsweise eine Beitragsdynamik ohne erneute Risikoprüfung oder eine Arbeitsunfähigkeitsklausel ebenfalls ohne erneute Risikoprüfung dem BU-Vertrag hinzugefügt werden. Zudem kann innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Schul-/Ausbildungs-/Studiums-Abschluss eine Beitragsüberprüfung beantragt werden. Denn es kann gut sein, dass der Versicherungsbeitrag im neuen Beruf günstiger wird.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder des Studiums kann zudem die BU-Rente auf das Doppelte erhöhen. Doch Achtung, auch hier gilt die Obergrenze von 3.000,- €.
Vorerkrankungen führen oft dazu, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne Einschränkungen bzw. Ausschlüsse möglich ist.
Die LV1871 bietet bei ihrer BU-Versicherung hier eine Besonderheit. Betrifft die Ausschlussklausel folgende Bereiche:
Dann können Sie innerhalb von 12 Monaten, nachdem Sie erstmals Ihren Beruf aufgenommen haben, eine Klausel-Überprüfung beantragen. Natürlich gibt es keinerlei Garantie für die Löschung der Klausel, doch die Chance besteht.
Die BU-Versicherung der LV1871 enthält auch eine Karriere-Garantie-Nachversicherung bis zu einem Maximum von 6.000,- €. Allerdings gibt es diese Möglichkeit ausschließ lich für Angestellte.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ermöglicht es Ihnen, selbst dann eine BU-Rente zu bekommen, wenn Sie nur arbeitsunfähig, aber noch nicht berufsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit muss dafür mindestens 6 Monate lang durchgehend bestehen.
Die Rente aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ist jedoch beschränkt auf 24 Monate. Eine Verlängerung auf 36 Monate ist dann möglich, wenn Sie vor Ablauf der 24 Monate einen BU-Leistungsantrag stellen und die Versicherung noch keine Entscheidung gefällt hat. Der Antrag muss allerdings spätestens 3 Monate vor Ablauf der 24-Monats-Frist bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.
Die LV1871 bietet bei ihrer Arbeitsunfähigkeitsklausel noch eine Besonderheit: bereits ab einer Krankschreibungsdauer von 6 Wochen müssen Sie für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung keine Beiträge mehr zahlen.
Natürlich sind bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem die Versicherungsbedingungen, die Gesundheits- bzw. Risikoprüfung sowie zusätzliche Optionen wie Leistungsdynamik oder Arbeitsunfähigkeitsklausel wichtig. Doch auch der Beitrag stellt ein Auswahlkriterium dar.
Es ist nicht möglich, eine allgemein gültige Aussage zur Beitragshöhe zu machen. Zu viele Faktoren spielen dabei eine Rolle, vor allem Ihre persönliche Situation. Doch wir können Ihnen hier ein paar Beispiele nennen:
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Beispiel 3:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 ist definitiv eine gute Wahl. Für selbstständige Ärzte aller Art sowie für freiberufliche bzw. selbstständige Akademiker im Bürobereich ist vor allem die Umorganisationsklausel dieser Versicherung sehr interessant und birgt groß e Vorteile.
Doch auch Schüler, Auszubildende und Studenten sind mit der BU-Versicherung der LV1871 bestens beraten. Zum einen sind die Gesundheitsfragen bis zu einer Rentenhöhe von 1.500,- € für junge Leute stark vereinfacht. Zum anderen kann aufgrund der guten Nachversicherungsmöglichkeiten der Versicherungsschutz bis zu 6.000,- € pro Monat erhöht werden. Und das ohne erneute Risikoprüfung.
Die Beiträge der LV1871 BU-Versicherung sind zwar aufgrund der aktuellen Rechnungszinssenkung gestiegen, doch das Preis-Leistungs-Verhältnis ist dennoch auch weiterhin sehr gut.
Bei all dem positiven gibt es natürlich auch bei der LV1871 Berufsunfähigkeitsversicherung noch Mankos. Wie beispielsweise bei der mangelnden Betrachtung von hohen Einkommensklassen oder bei der Anrechnung von Versorgungswerken.
Nichtsdestotrotz ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 eine klare Empfehlung, über welche wir gerne mit Ihnen sprechen möchten. Sie haben noch Fragen? Wir beantworten sie Ihnen.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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