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Deckmantel „Finanzaufsicht“ – zum Schaden der Anleger

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Vielleicht haben Sie schon einmal von der Bafin gehört oder gelesen oder diese von einem Finanzdienstleister sogar als Referenz genannt bekommen. Vorsicht! Hier muss ich Sie warnen. Lassen Sie sich nicht vom „offiziell“ und wichtig klingenden Namen der dem Bundesfinanzminister unterstellten „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (= Bafin) täuschen.

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 Worum sollte sich die Bafin kümmern?

Zuerst einmal klären wir, was eigentlich die Aufgaben der Bafin sind. Sie ist zusammen mit der Deutschen Bundesbank zuständig für die Bankenaufsicht. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Die besonderen Aufgaben der Bafin liegen in der Zulassung, Schließung und Überwachung von Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten sowie von Versicherungen. Zudem erlässt die Bafin Regeln für die Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen sowie zur Risikobegrenzung – sollte sie jedenfalls tun. Dazu kommen wir gleich.

Laut den gesetzlichen Vorschriften gehört effektiver Verbraucherschutz NICHT zu den Aufgaben der Bafin. Dennoch widmet sie sich nach eigenen Worten dem Verbraucherschutz, beantwortet entsprechende Fragen und geht Beschwerden über Versicherer, Banken und Finanzdienstleistern nach. Heißt es zumindest. Denn was genau dabei passiert, behält die Bafin lieber für sich und pocht auf ihre Verschwiegenheitspflicht.

Informationspflicht wird umgangen

Genau jene sogenannte Verschwiegenheitspflicht ist allerdings mehr als strittig. Rechtsanwälte und Verbraucherschützer kämpfen seit Jahren dagegen an – und erzielten 2006 einen Teilerfolg. So klagte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) erfolgreich gegen die Auskunftsverweigerung der Bafin. Zu Recht waren die Verbraucherschützer der Meinung, dass eine Finanzmarktaufsicht nur funktionieren kann, wenn Unternehmen auch mit einer Bestrafung bei unseriösen Praktiken rechnen müssen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main stellte im Januar 2008 sinngemäß fest, dass die Bafin nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich auskunftspflichtig ist. Würde diese Informationspflicht wegfallen, hätten Verbraucher noch geringere Chancen, Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Zudem wäre die vorbeugende Wirkung ansonsten verfehlt.

Nur leider hatten sich Verbraucherschützer zu früh gefreut. Denn kurzerhand wurde das Informationsfreiheitsgesetz vom Bundesrat eingeschränkt. So ist die Bafin nach wie vor nicht zu umfassenden Informationen verpflichtet, selbst wenn sie dem Verbraucherschutz dienen. Beispielsweise gilt das für Geschäftsgeheimnisse, die nicht veröffentlicht werden dürfen. Was darunter zu verstehen ist, darüber darf die Bafin selbst entscheiden – wie „praktisch“.

Bafin trägt Mitschuld an finanziellem Ruin vieler Anleger

Leider hat die Geheimnistuerei der Bafin schon vielen Geldanlegern große finanzielle Verluste gebracht, von höchstwahrscheinlich persönlichen schlimmen Schicksalen mal ganz zu schweigen. Hierfür einige Beispiele:

  • Ein Gutachten der Bafin zu den Machenschaften der Bausparkasse Badenia sowie des Strukturvertriebs Heinen & Biege wurde erst nach DREI Jahren öffentlich. Sie sei zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen, so die Begründung der Behörde. Die Folge: Tausende Anleger investierten ihr Geld aufgrund falscher Versprechungen in Schrottimmobilien. Hätte die Bafin ihr Wissen früher offengelegt, hätte man viele Geschädigte vor dem finanziellen Ruin retten können.
  • Ähnliches mussten Anleger erleben, die bei der Privatbank Reithinger in die sogenannten Deutschlandfonds investiert hatten. Nachdem die Ausschüttungen ausblieben, gingen sie vor Gericht. Allerdings gelang es den Anlegern erst nach zähen jahrelangen Prozessen und unter mühsamer Beschaffung von Beweisunterlagen, vereinzelte Urteile gegen die betrügerischen Drahtzieher zu erringen. Wenn die Bafin ihre Erkenntnisse öffentlich gemacht hätte, wären die Betroffenen viel früher entschädigt worden.
  • Auch im Vorfeld der Finanzkrise hätte die Bafin die Überschuldung einzelner Banken viel früher erkennen und die Reißleine ziehen müssen. In manchen Fällen hat die Aufsichtsbehörde angeblich keine Beanstandungen feststellen können, während unabhängige Wirtschaftsprüfer laut Spiegel-Online zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen waren. Auch der Fast-Ruin von staatlichen Landesbanken geht mit auf das Konto der Bafin. Dem Steuerzahler – also auch Ihnen – kostete die Unfähigkeit der Aufsichtsbehörde jedenfalls dreistellige Milliardenbeiträge.

Bafin-Zertifizierung ist eine Farce

Lassen Sie sich bitte auch nicht von Hochglanzbroschüren bestimmter Finanzdienstleister blenden, die mit „Bafin-geprüft“ oder „Bafin-zertifziert“ werben. Denn auch hier leistet die Aufsichtsbehörde nur halbe Arbeit, wenn überhaupt.

Die Bafin ist dafür zuständig, die Prospekte von freien Anbietern von Finanzdienstleistungen zu zertifizieren. Das hört sich doch gut an oder? Eine „offizielle“ Bundesanstalt überprüft den Anbieter – danach können Sie auf Nummer sicher gehen. Bloß nicht! Denn wissen Sie, was die Bafin hauptsächlich „zertifiziert“? Nur die formalen Angaben wie Firmensitz, satzungsgemäßer Unternehmenszweck und Gesellschaftskapital. Damit ist in der Regel die „Überwachung“ abgeschlossen. Wenn es einmal sinnvoll wäre, verstärkt zu überwachen, dann versagen unsere Behörden.

Denn überprüft wird nicht, ob die inhaltlichen Angaben richtig sind – das ist schon mal der erste Skandal in meinen Augen. Aber noch weniger wird geschaut, ob die Vita des Anbieters, der dahinter steckt, überhaupt seriös ist, ob er zahlungsfähig ist und das Konzept seiner Kapitalanlage in sich schlüssig ist. Das müssen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Das nennt sich dann Zertifizierung! Ich persönlich würde mich schämen, mit so etwas auch noch zu werben.

Schwarze Schafe bleiben ungeschoren – Anleger haben das Nachsehen

Insgesamt zeigen mir die jetzigen Praktiken einmal mehr, dass die „Großen“ geschützt werden mit fadenscheinigen Begründungen und einer Behörde, die das Wort „Aufsicht“ im Namen völlig zu Unrecht trägt. Die Verbraucher haben das Nachsehen und müssen, wenn sie geschädigt worden, mühselig Beweise zusammentragen.

Meiner Meinung nach muss es Aufgabe einer Finanzaufsichtsbehörde wie der Bafin sein, unseriösen Praktiken von Vornherein einen Riegel vorzuschieben. Wenn das nicht passiert, können entsprechende „schwarze Schafe“ im Finanzbereich hemmungslos agieren und die Banken ihre riskanten Geldanlagen weiterhin auf Ihre Kosten praktizieren, ohne Angst vor den Folgen haben zu müssen.

Die mangelnde Transparenz der Märkte erfordert es meines Erachtens, der Bafin den Auftrag zu erteilen, die Öffentlichkeit vor Ereignissen wie einer Finanzkrise zu warnen. Sobald der Aufsichtsbehörde Informationen über gravierendes Fehlverhalten von Anbietern vorliegen, müssen sie dies öffentlich kundtun. Nur dann macht eine Behörde wie die Bafin überhaupt Sinn. Ansonsten dient sie nach meiner Auffassung nur als Deckmantel für eine angeblich sichere und seriöse Geldpolitik der Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister.

Wichtig

Außerdem sollten Prüfberichte zumindest vor Gericht zur
Anwendung kommen dürfen. Sonst haben geschädigte Anleger noch über viele Jahre kaum eine Chance, den Prozess für sich zu entscheiden – selbst wenn sie im Recht sind. Hier müssen also Verbraucherschützer und seriöse Finanzdienstleister an einem Strang ziehen und mit den Gesetzgebern noch einige
„Hühnchen rupfen“.

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