Uwe Redler
Redakteur
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist ein beliebtes Instrument der finanziellen Vorsorge für das Alter.
Doch sie hat auch ihre Tücken. Wird der Job gewechselt, lohnt es meist nicht, die Versicherung auf privater Basis weiterzuführen. Auch den Versicherungsvertrag auf den neuen Arbeitgeber weiterlaufen zu lassen, ist meist nicht lohnenswert.
Doch was dann?
Etwa die Altersvorsorgeversicherung kündigen?
Oder die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung privat weiterführen?
Diese Form der Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) erfreut sich groß er Beliebtheit. Bei Arbeitnehmern wie auch bei Arbeitgebern.
Arbeitgeber nutzen diese Versicherungsverträge gern, um ihre Mitarbeiter längerfristig an sich zu binden. Der Vorteil für die Arbeitnehmer: die Versicherungsbeiträge bleiben bis zu einer bestimmten Obergrenze steuerfrei sowie sozialversicherungsfrei.
Die Direktversicherung als Altersvorsorge ist als Rentenversicherung und Lebensversicherung möglich. Oft wird sie auch als Risikolebensversicherung oder auch als Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt.
Während bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung strenge Gesundheitsprüfungen durchgeführt werden, sieht dies bei der BU als Direktversicherung anders aus. Denn bei dieser Versicherungsvariante fällt die Gesundheitsprüfung vereinfacht aus. Oder entfällt bestenfalls sogar ganz.
Dieser Vorteil im Bezug auf die Gesundheitsprüfung ist ein Grund, warum die Direktversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitnehmern so beliebt ist.
Der Nachteil: meist ist eine solche Direktversicherung nur bei größ eren Arbeitgebern möglich.
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Leider nein. Wirklich lohnend ist eine Direktversicherung BU nur bei einer lebenslangen Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber. Denn: Bei einem Jobwechsel, einem Wechsel von Angestelltenverhältnis zu Selbstständigkeit oder auch bei Arbeitslosigkeit kann es zu Problemen kommen.
Direktversicherung BU und Jobwechsel
Jeder Arbeitnehmer hat nach einem Wechsel der Arbeitsstelle wieder Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Aber: diese kann bei jedem Unternehmen anders gestaltet sein. So kann beispielsweise eine Direktversicherung angeboten werden, allerdings ohne die Kopplung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim neuen Arbeitgeber nicht mit der Direktversicherung angeboten, möchte der Arbeitnehmer allerdings die BU als Direktversicherung weiter behalten, muss er diese aus eigener Tasche bezahlen.
Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit
Auch im Falle eins Wechsels aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit und bei Arbeitslosigkeit sieht es nicht anders aus. Auch in diesen Fällen müsste die Berufsunfähigkeit als Direktversicherung privat bezahlt werden.
Jobwechsel oder Kündigung bei fortgeschrittenem Alter
Vor einem besonderen Problem stehen Versicherte, die wegen ihres Alters keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erhalten. Ihnen wird geraten, die Direktversicherung BU trotz Minusgeschäft weiterzuführen.
Denn: bei der privaten Weiterführung der Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung besteht theoretisch die Option, den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung fortzuführen. Diese Möglichkeit sollten Bertroffene allerdings vorab über den Betriebsrat prüfen lassen.
So schön die Theorie klingt, so schwer kann es in der Praxis sein. Denn die Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet, die Direktversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung fortzuführen.
Private Weiterführung der BU als Direktversicherung
So verlockend es vielleicht klingen mag, die Direktversicherung BU privat weiterzuführen, es hat auch seine Nachteile.
Denn die Direktversicherungsbeiträge sind nur bei nicht privater Führung sozialabgaben- und steuerfrei!
Die Folge: In der Auszahlungsphase wird der komplette Krankenversicherungsbeitrag auf die Rente erhoben.
Und das verringert den Auszahlungsbetrag radikal. Auch die staatliche Förderung während der Ansparphase fällt bei privater Fortführung der Direktversicherung weg.
All dies macht die private Führung der Direktversicherung BU äuß erst unattraktiv.
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Über die Lebensversicherung wird Kapital angespart und eine Mindestverzinsung garantiert. Doch bedenkt man die hohen Beiträge zur Krankenversicherung, entsteht hier ein Minusgeschäft. Hinzu kommen auch noch Verwaltungskosten. Diese sorgen für eine zusätzliche Renditeminderung.
Im Hinblick auf die Berufsunfähigkeit sollten bei Jobwechsel, Übergang in die Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit zwei Punkte ein absolutes Muss sein:
Prüfen, ob die Direktversicherung BU vom neuen Arbeitgeber übernommen werden kann.
Beraten lassen
Informationen zu Alternativen bei der Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung einholen
Das Versicherungsunternehmen setzt eine Frist, beginnend mit Ende des Arbeitsverhältnisses. Innerhalb dieser Zeit muss sich der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er den Vertrag privat weiterführen oder stilllegen möchte.
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