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Allianz mit Index Select vs. Verbraucherzentrale / Die nächste Klage

Black Box oder ausgeklügelter Vorsorgeplan: Wenn Verbraucherschützer die Allianz verklagen,…

sollten Versicherungsnehmer hellhörig werden.

 

Niedrigzinsen vs. Börsenhoch, Altersvorsorge vs. Kapitallebensversicherung, Sparbuch vs. Aktienfond!

 

So manche Werbezeile liest sich für anlegefreudige Sparfüchse, wie die Europameisterschaft im freien Ringen. Für jede Gewichtsklasse ist was dabei. Und jede Gesellschaft, die ihren höchstpersönlichen Favoriten an den Mann bringen will, wirbt auf allen erdenklichen Foren für ihr Produkt.

 

Als Kunde bleibt es Ihnen überlassen, wer der bessere Anlagepartner ist. Und Sie müssen sich dann darauf verlassen, dass das Angepriesene hält was es verspricht. Dank der immer noch anhaltenden Niedrigzinsphase sind Tagesgeldkonten und Sparbücher selber auf den Weg in den Ruhestand.

 

Als sinnvolle Investition scheint nur noch eine Anlage in aktiengebundene Fonds beziehungsweise Versicherungen zu sein. Generell ist auch diese Anlagemöglichkeit keine neuzeitliche Erscheinung. Vorsorgeversicherungen, die mit einem Teil ihres Geldes an der Börse wirtschaften sind den meisten Verbrauchern bekannt. Gewinnausschüttungen, Überschussbeteiligungen, alles Begriffe, die jeder Anleger schon mal gehört hat.

Als Laie verlassen wir uns darauf, dass die Berater von Allianz & Co uns erklären was mit unserem Geld passiert und uns rechtzeitig informieren, wenn sich etwas ändert oder Anlagekonzepte überdacht werden sollten.

 

Soweit, so gut! Oder doch nicht?

Wenn Sie jetzt ins Grübeln geraten sind, sollten Sie sich unbedingt Ihre Vorsorgeversicherungen anschauen, oder besser von uns unabhängigen Finanzberatern prüfen lassen.

Denn das Pferdchen auf das Sie gesetzt haben, könnte in der aktuellen Finanzmarktlage gewaltig hinken.

 

 

VZZH verklagt Allianz um Verbraucher zu schützen

Die Hamburger Verbraucherzentrale hat nach mehreren Ermahnungen den Versicherungskonzern Allianz verklagt! Bereits seit Jahren bemängelt die Verbraucherzentrale Hamburg nun beim beliebten Altersvorsorgeprodukt der Allianz dass Internetwerbung und vertragliche Tatsachen nicht übereinstimmen und selbst Experten größte Schwierigkeiten hätten, die Geschäftsidee und den Vorteil von Index Select für den Anleger nachzuvollziehen.

 

„Sicher, chancenreich und wandlungsfähig! So wirbt die Allianz für ihre sogenanntes Vorsorgekonzept Index Select“, leitet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage ihre Aufklärungsversuche bezüglich dieser Altersvorsorge ein.“ Die Beteiligung an der Wertent­wicklung des Eurostoxx 50 bietet hervorragende Chancen für die Vorsorge, schreibt der Versicherer auf seiner Internetseite. Verluste seien ausgeschlossen und Anleger hätten die volle Flexibilität. Wir haben die Allianz Deutschland AG wegen der Werbung für das Finanzprodukt zunächst abgemahnt und nun verklagt, denn wir halten die Art und Weise der Darstellung für irreführend und unlauter“, ist weiter das Fazit der VZHH.

 

Aufgabe einer Verbraucherzentrale ist es Produkte auf Verbraucherfreundlichkeit zu testen. Außerdem achten die Experten der Verbraucherzentrale darauf, dass Anbieter mit ihrem Produkt auch das halten können was sie in der Werbung versprechen.

 

Damit stößt die VZHH (Verbraucherzentrale Hamburg) bei der Allianz auf größtes Unverständnis.

 

Der Konzern beruft sich auf die vor Vertragsabschluss persönlich durchgeführten Beratungsgespräche, in denen Versicherungsexperten den Kunden Rede und Antwort stünden. Das Prinzip des Vorsorgekonzeptes „Index Select“ würde dem Verbraucher also transparent aufgezeigt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg findet im Vorsorgekonzept aber gleich mehrere Kritikpunkte, die nun zur Klage geführt haben.

 

Was genau ist Index Select?

Weil die Gewinnspanne am Aktienmarkt momentan höher ist, wie wenn Guthaben verzinst wird, investieren viele in börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETFs. Diese Fonds sind einfach strukturiert und orientieren sich grundsätzlich am Trend starker Börsenindexe, wie dem DAX oder des Eurostoxx 50. Die Risiken sind breit gestreut und ETFs zu kaufen ist mit verhältnismäßig wenig Kapital möglich. Da der Börsenindex in den letzten Jahren stetig am steigen ist, scheint eine Investition in ETFs grundsätzlich eine lukrative Sache zu sein.

 

Index Select, wird nun von der Allianz, als möglichst rentables Investment in die Altersvorsorge für den Versicherungsnehmer ins Rennen geschickt. Da ETFs grundsätzlich einen guten Ruf haben, ist diese Anlagemöglichkeit auf den ersten Blick eine tolle Sache.

 

Ein kritischer Blick hinter die Kulisse des Index Select macht deutlich, dass nicht Ihr eingezahlter Beitrag für den Handel an der Börse genutzt wird, sondern nur die erwirtschafteten Überschüsse. Aufgrund der Niedrigzinsphase fallen diese aber eher gering aus. Das heißt, die Allianz arbeitet mit Index Select, wie jede andere klassische Lebensversicherung mit Ihrem eingezahlten Kapital lediglich am Geldanlagenmarkt. Somit sind die versprochenen Überschüsse nicht sicher.

Außerdem fließen die Überschüsse nach unserem Verständnis gar nicht direkt in den Eurostoxx 50“, begründet die VZHH ihre Klage weiter. Vielmehr gäbe es komplizierte Optionen, die sich auf den Index beziehen würden. „Wie das genau aussieht, ist für uns selbst nach der Lektüre des Kleingedruckten nicht nachvollziehbar“, erklären die Experten der VZHH.

 

Wie wenn dieses Verwirrung nicht schon genug wäre, deckelt die Allianz jedes Jahr die Wertentwicklung des Index Select künstlich. Mittels eines Cap, sprich einer maximalen Obergrenze, die jährlich neu ermittelt wird. Grundlage des Cap sind die Überschussbeträge der Police. Bei Klage Erhebung lag die Obergrenze bei 3,3 Prozent. Zinsbegrenzung sind in der Finanzdienstleistung generell nicht unüblich, schwierig wird es wenn die Wertentwicklung des Index an der Börse in einem Monat über dem Cap, gibt es auch nicht mehr Gewinn für den Versicherungsnehmer. Werden monatliche Verluste eingefahren, fließen diese in die Renditebetrachtung ein.

 

Wenn sie jetzt ins Grübeln geraten sind, sollten Sie sich unbedingt Ihre Vorsorgeversicherungen anschauen, oder besser von uns unabhängigen Finanzberatern prüfen lassen.

Denn das Pferdchen auf das Sie gesetzt haben, könnte in der aktuellen Finanzmarktlage gewaltig hinken.

 

Fazit:

Auch wenn das Börsenjahr gut war, haben Sie als Verbraucher das Risiko das Ihre Altersvorsorge sich nicht so entwickelt, wie sie könnte, falls die negativen Monate in der Rechnung überwiegen. Denn ihre Gewinnmöglichkeiten sind aufgrund des Cap gedeckelt!

 

So klingt auch das Fazit der Verbraucherzentrale entsprechend ernüchternd, “ Wie die Index Select Rente der Allianz funktioniert und was für Sie als Anleger am Ende tatsächlich rausspringt, ist selbst für Experten nur schwer zu durchschauen. Das Produkt ist eine Black Box. Stecken Sie Ihr Geld lieber in einen direkt Indexfonds. Dann sind Verluste zwar nicht ausgeschlossen, aber Sie profitieren, wenn Sie Ihr Vermögen langfristig anlegen, zumindest direkt von den möglichen Wertsteigerungen an der Börse.“

 

 

Über die Index Select der Allianz haben wir bereits berichtet.
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Verunsicherung führt zu verfrühten Kündigungen oder stilllegen der Policen

Gerade weil der Anspruch an kapitalbildende Altersvorsorgen, wie die Index Select Police der Allianz eine große Erwartungshaltung der Versicherungsnehmer weckt, kommt es häufig zu verfrühtem auflösen der Verträge, wenn die erwartete Rendite plötzlich doch nicht so hoch ist. Schließlich gibt es Vertragsklauseln, die einen Rückkaufswert garantieren beziehungsweise bei Beitragsfreistellung der Verträge einen weiteren Kapitalzuwachs garantieren. Der Grund für die offensichtlich geringen Gewinne in den ersten Jahren, wird von den Versicherungsgesellschaften einfach erklärt, Abschlussprovisionen und Courtagen für die Versicherungsvertreter werden von den Beiträgen abgezogen.

 

Auch hier hat die Verbraucherzentrale Hamburg im August 2011erfolgreich Klage beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.

 

Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG, die die Bedingungen zum Rückkaufswert, der Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungs­verträgen der Gesellschaft regeln, wurden für unwirksam erklärt! Betroffen sind Verträge der Allianz zwischen 1. Juli 2001 und Ende 2007. Offensichtlich sind gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen des Versicherers falsch abgerechnet worden. Den Versicherungsnehmern steht laut Urteil des OLG Stuttgart ein höherer Rückkaufswert beziehungsweise eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu! Außerdem muss ein Stornoabzug erstattet werden.

 

Gegen die Entscheidung hatte die Allianz Lebensversicherungs-AG ursprünglich eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Im Dezember 2012 aber wieder zurückgezogen.

 

Für Sie als Verbraucher ist es jetzt wichtig, alle kapitalbildenden Vorsorgepolicen, die Sie abgeschlossen haben zu überprüfen. Auch beitragsfrei gestellte Verträge, beziehungsweise Policen, die Sie zurückgekauft haben. Nehmen Sie nicht nur Verträge der Allianz ins Visier, prüfen Sie am besten auch die Vertragsklauseln anderer Versicherer, denn die Praxis den Rückkaufswert deutlich zu schmälern ist bei einigen Anbietern ebenfalls Mode.

 

In mehreren Verhandlungen im Herbst 2012 wurde festgestellt, dass durch die Klausel im Kleingedruckten die Kunden „unangemessen benachteiligt“ würden.

 

Zwei weitere Urteile, untermauern die Entscheidung des OLG. So hat der Bundesgerichtshof im September 2013 entschieden, welche Rechtsfolgen sich aus der „materiellen Unwirksamkeit“ der Klauseln ergeben. Demnach beträgt der Mindestrückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsbeendigung die Hälfte der Einzahlungen der Rechnungsgrundlage- inklusive einbehaltener Beiträge, die in den ersten Jahren als Bearbeitungsgebühren, Vertreterprovisionen und Abschlussgebühren verwendet werden-die für die Prämienkalkulation angewendet wurden. Im Versicherungsjargon spricht man in diesem Fall von ungezillmerten Deckungskapital.

 

Das Urteil des OLG Stuttgart gilt zwar nur für Verträge der Allianz. Da andere Versicherer ähnliche Formulierungen verwendet haben, können ehemalige Kunden, die eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung, im Zeitraum 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen haben und vorzeitig ausgestiegen sind, profitieren.

Prüfen sie nach ob Ihre Ansprüche noch nicht verjährt sind. Wenn ja, können Sie von den Gesellschaften die zu wenig erstatteten Beträge einfordern.

 

Als unabhängige Finanzberater, sorgen wir dafür, dass Sie Anlagepolicen, die nach dem Prinzip des Index Select Konzeptes arbeiten erkennen und entsprechend sinnvoll darauf reagieren können.

 

Wo lege ich mein Geld sinnvoll an?
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