Krankenversicherung für Lehrer – Das gilt zu beachten
Der Beruf des Lehrers ist äußerst beliebt. Nur wenige andere Berufe erlauben es, die schönste Zeit des Schullebens, die Ferien, auch im Erwachsenenalter und im Berufsalltag weiter genießen zu können. Zudem ermöglicht der Lehrberuf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und eröffnet so ein großes Lehrspektrum. Doch wie bei jedem Beruf ist auch für Lehrer eine Krankenversicherung zwingend notwendig.
Doch was gibt es bei der Krankenversicherung für Lehrer alles zu beachten? Und welche Möglichkeiten gibt es?
Krankenversicherung für Lehrer – gesetzlich oder privat?
Im deutschen Gesundheitssystem gibt es zwei verschiedene Arten der Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung überzeugt durch eine Vielzahl an verschiedenen Anbietern. Jedoch ist das Leistungsgebot zu über 90 % bei jedem Versicherungsanbieter gleich. Geschuldet den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.
Die Beitragsberechnung der GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung errechnet den monatlichen Beitrag anhand des Einkommens des Versicherten. Der allgemeine Beitragssatz (15,5 %) bildet dabei die Grundlage. Die Folge: je höher das Einkommen, desto höher der Beitrag zur Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung für Lehrer (PKV):
Die private Krankenversicherung bietet hingegen die Möglichkeit, sich einen absolut individuellen Leistungsumfang zu sichern. Und somit eine Krankenversicherung, die exakt auf die eigenen Bedürfnisse ausgerichtet ist.
Die Beitragsberechnung der PKV
Der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag der privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem gewählten Leistungsumfang und ist Einkommensunabhängig.
Ich bin Lehrer – welche Krankenversicherung brauche ich?
Sieht man sich die Vorteile und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung an, tendiert man schnell zur PKV. Doch Stop! Es gibt noch mehr, was bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung beachtet werden sollte.
Zum Beispiel:
Beamtenverhältnis ja oder nein?
Für Lehrer, welche nicht verbeamtet, sondern angestellt sind, besteht eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Vorschrift besteht, bis das Einkommen des angestellten Lehrers eine bestimmte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Verbeamtete Lehrer haben die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Der Dienstherr bezuschusst etwaige Krankheitskosten mit der sogenannten Beihilfe. Lehrer profitieren jedoch nur dann von der Beihilfe, wenn sie sich für die private Krankenversicherung entschieden haben. In diesem Fall sollte der gewünschte Versicherungsumfang stets mit der Beihilfe des Dienstherrn abgestimmt sein, um eine möglichst optimale Absicherung zu erreichen.
Krankenversicherung für Lehrer – ich kann ja jederzeit wechseln, oder?
Ob GKV oder PKV, diese Entscheidung sollte wohl durchdacht sein. Fällt die Wahl auf die private Krankenversicherung, ist ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr möglich.
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV hingegen ist jederzeit möglich. Zumindest in der Theorie, wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht.
Fazit
An der Krankenversicherung führt in Deutschland kein Weg vorbei. Auch nicht für Lehrer. Es bleibt lediglich die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung.
Wichtig ist, eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen und das Für und Wider jeder Versicherungsart genau abzuwägen. Nur so findet man als Lehrer die ideale Krankenversicherung. Am besten Sie fragen einen unabhängigen Finanzberater. Tel. 0800 – 77 77 33 77
Als unabhängige Versicherungsmakler stehen wir Ihnen gerne bei der Wahl der Krankenversicherung zur Seite. Wir kennen die Lehrerlaufbahn und beraten zielsicher und kompetent.