Zahnzusatzversicherung – So vergleichen Sie richtig!

Zahnzusatzversicherung: Ein gewinnendes Lächeln für Ihren Geldbeutel

Zur Kasse bitte!

Wenn der Zahnarzt für ein gepflegtes Lächeln sorgt, leidet meistens das Sparbuch oder das Girokonto. Sicher, gesunde Zähne sind ein Muss, aber eben keine Selbstverständlichkeit. Dabei geht es garnicht so sehr darum, ob Mann, Frau oder Kind gelernt hat wie Zähne wirklich gepflegt werden.

Die Zahnprophylaxe ist seit Jahrzehnten Bestandteil der Bildungsarbeit in Schulen und Kindergärten und auch bei den älteren Generationen ist das Bewusstsein für eine gute Mundhygiene deutlich gestiegen.

Nichtsdestotrotz brauchen auch die „Beißerlein“ immer wieder ein bisschen extra Zuneigung. Der Zahn kann trotz penibler Pflege zum Beispiel abbrechen. Oder altersbedingt ausfallen. Auch eine Entzündung im Zahnfleisch, weil Sie sich zum Beispiel eine Fischgräte eingebissen haben ist schmerzhaft und erfordert die Dienste eines Zahnarztes.

Letzten Endes ist es völlig irrelevant warum Ihr Besuch beim Zahnarzt mit einer Behandlung einhergeht, selbst die professionelle Zahnreinigung ist mit Kosten für Sie verbunden!

 

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für diese Behandlung meistens keine Kosten, auch wenn dadurch Ihre Zähne länger erhalten bleiben können. Was die Wenigsten wissen, eine gute, ergänzende Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 Prozent der Zahnarztrechnung für eine Zahnreinigung.

Somit kann eine Zahnzusatzversicherung jährlich rund 180 Euro Ersparnis einbringen, außerdem können Sie im Notfall, zum Beispiel bei Zahnverlust oder Bruch, auf einen guten Versicherungsschutz zurückgreifen der Sie dann finanziell unterstützt.

Je früher eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, umso günstiger lassen sich die Beiträge für einen umfassenden Schutz gestalten. Deshalb sollten Sie bereits für Ihre Kinder über eine passende Zahnzusatzversicherung nachdenken.

 

Zahnzusatzversicherung - Schutz des Geldbeutels
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Ergänzender Kostenträger über Zahnzusatzversicherung für teure Behandlungen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen geringen Teil der zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen. Den Restbetrag müssen Patienten selber tragen, wenn sie keine Zahnzusatzversicherung haben. Eine Zahnzusatzversicherung, dient dazu die Lücke zwischen gesetzlich übernommenen Leistungen und den tatsächlich anfallenden Kosten beim Zahnarzt zu schließen.

Vor Abschluss der Versicherung ist grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung notwendig. Somit können Antragssteller auch abgelehnt werden, Sie sollten immer bei der Wahrheit bleiben, wer flunkert verliert im Zweifel seinen Versicherungsschutz.

 

Zahnzusatzversicherung: Was übernimmt die gesetzlichen Krankenversicherungen?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen normalerweise rund 50 Prozent der Kosten von zahnärztlichen Regelversorgungen. Durch ein besonderes Bonusprogramm, können Versicherte eine Kostenübernahme bis zu 65 Prozent ab dem elften Jahr im Bonusprogramm erreichen. Dafür müssen sie einmal jährlich zur obligatorischen Vorsorgeuntersuchung und ihr Bonusheft sorgfältig führen.

Der Festzuschuss wird allerdings nur dann gewährt wenn es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Regelversorgung handelt.

 

Das heißt, keine Implantate, Inlays oder Kunststofffüllungen. Außerdem reichen maximale 65 Prozent Kostenübernahme (nach wohlgemerkt 11 Jahren regelmäßigen zahnarztbesuchen im Rahmen des Bonusprogrammes) bei einer aufwendigen Zahnbehandlung nicht aus.

Effektiv beträgt der Festzuschuss dann nicht mehr 50-65 %, sondern oftmals nur noch knapp 20 Prozent. Ohne Zahnzusatzversicherung für viele schlichtweg nicht leistbar.

 

Welche Leistungen sind bei einer Zahnzusatzversicherung lukrativ?

Auch bei einer Zahnzusatzversicherung ist es notwendig die einzelnen Leistungen genau zu vergleichen. Grundsätzlich gibt es drei Hauptleistungsmerkmale, die eine gute Zahnzusatzversicherung ausmachen.

Damit der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sich für Sie lohnt, ist es wichtig, dass diverse Standardleistungen abgedeckt werden.

  • Die professionelle Zahnreinigung, nicht immer übernehmen gesetzliche Krankenkassen eine Zahnreinigung. Diese notwendige und kostspielige Prophylaxe gegen spätere Erkrankungen des Zahnfleisches und der Zähne sollte unbedingt im Tarif der Zahnzusatzversicherung enthalten sein.

  • Zahnersätze, je nach Tarif werden bei der gesetzl. Krankenkasse 50 bis 65 Prozent erstattet. Bei einer Rechnung über mehrere tausend Euro, ist das jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Zahnzusatzversicherung, sollte grundsätzlich Inlays aus Edelmetall sowie Verblendungen aus Keramik bei Kronen und Brücken, in ihrem Leistungsstandart haben.

  • Implantate, sind in den meisten Zahnzusatzversicherungen ebenfalls mit Maximalbeträgen versichert.

  • Gerade bei Implantaten muss darauf geachtet werden, dass der teure Knochenaufbau mitversichert ist. Eine Zahnzusatzversicherung sollte mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten tragen.

  • Kieferorthopädie – für alle kieferorthopädisch notwendigen Behandlungen wird ab dem 18. Lebensjahr von der gesetzl. Krankenkasse ausgeschlossen. Bei Kindern werden teilweise die Kosten übernommen.  Durch eine Zahnzusatzversicherung, können Erwachsene kieferorthopädische Behandlungen versichern lassen. Auch bei Kindern, die zum Beispiel eine Zahnspange brauchen ist die Zahnzusatzversicherung eine finanzielle Erleichterung. Diese Leistung ist bei den meisten Zahnzusatzversicherungen optional und muss vom Versicherungsnehmer extra angefragt werden.

 

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Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Aus theoretischer Sicht, kann jeder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Allerdings, ist für die Aufnahme in eine Zahnzusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung notwendig. Daher können, Antragsteller, mit zum Beispiel schlechten Zähnen, abgelehnt werden.

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte bei den Gesundheitsfragen keine falschen Angaben über den Zustand seiner Zähne machen. Die Zahnzusatzversicherung überprüft in den meisten Fällen unmittelbar nach Erhalt der ersten Zahnarztrechnung die vom Versicherten gemachten Angaben.

Im Zweifel verweigern Anbieter von Zahnzusatzversicherungen die Kostenübernahme, sollte beim Abschluss getrickst worden sein.

 

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Wenn die Zähne schon früh in einem schlechteren Zustand sind, viele Plomben im Mund zu finden sind, dann können Sie davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren Kronen, Brücken oder auch ein kompletter Zahnersatz benötigt werden.

 

Aber, gerade der Zahnerhalt oder Zahnersatz ist eine kostspielige Sache und übersteigt bei vielen das zur Verfügung stehende Budget. Deshalb ist eine Zahnzusatzversicherung grundsätzlich eine gute Investition, wenn Sie von vorne herein bereits davon ausgehen können, das über kurz oder lang, die Rechnungen vom Zahnarzt empfindlich hoch werden.

 

Außerdem ist jeder, der keine komplette Prothese braucht oder nur die vorderen Zähne verblendet haben möchte, mit einer Zahnzusatzversicherung gut beraten. Auch wer Kinder hat, die über zwölf Jahre alt sind, sollte eine Zahnzusatzversicherung für diese abschließen, ab diesem Alter übernimmt die Krankenkasse manche zahnärztlich notwendigen Reparaturmaßnahmen am Gebiss Ihres Sprosses nicht mehr oder nur zum Teil.

 

Die Vorsorge, für Zahn und Geldbeutel – Die Zahnzusatzversicherung

Regelmäßige Zahnarztbesuche und Vorsorgemaßnahmen wie die Zahnreinigung helfen spätere teure Behandlungen vorzubeugen. Trotzdem wird Ihr Gebiss in zunehmendem Alter anfälliger. Die dritten Zähne, sind ab einer bestimmten Lebensphase grundsätzlich stete Begleiter jedes noch so eifrigen Zahnarztbesuchers.

Mit einer Zahnzusatzversicherung ist die Anschaffung eines passenden Zahnersatzes in den meisten Fällen kein finanzielles Problem mehr, auch wenn meist ein geringer Eigenanteil übrig bleibt.

 

Zahnzusatzversicherungen mit und ohne Wartezeit

Jeder der eine Zahnzusatzversicherung abschließt sollte sich darüber im Klaren sein, dass er rund 10 bis 15 Prozent selbst übernehmen muss.

Ebenfalls sollten Sie beachten, dass in der Regel eine acht monatige Wartezeit Standard bei den Zahnzusatzversicherungen ist.

Damit soll verhindert werden, dass Patienten, die auf eine teure und langwierige Zahnbehandlung warten, noch kurz vorher eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit sind im Beitrag wesentlich teurer. Einige Zahnzusatzversicherungen verzichten zum Beispiel bei einem Unfall, ohne Mehrkosten, auf die Wartezeit.

Auf Altersrückstellung achten!!

Tarife mit Altersrückstellung sind auf den ersten Blick teurer, da die monatlichen Versicherungsprämien höher sind als bei Tarifen ohne Altersrückstellung. Grundsätzlich wird die Differenz zu Tarifen ohne Altersrückstellung, in der Zahnzusatzversicherung als Reserve verwendet.

Bei Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen, steigen die Beiträge in späteren Jahren. Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung bleiben die Beiträge weitgehend gleich. Wer also in jungen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abschließt, kann von einer Altersrückstellung profitieren.

 

 

Was muss beim Vergleich einer Zahnzusatzversicherung beachtet werden?

Zahnzusatzversicherungen sollten immer Zahnersatz, Implantate, Inlays oder Kieferorthopädie in ihren Tarifen enthalten haben.

Billige Tarife übernehmen teilweise nur 20 Prozent der anfallenden Kosten bei Behandlungen und begrenzen oft die Leistungen nach der Zahnstaffel, deshalb sollten Sie das Kleingedruckte vor Vertragsabschluss genau prüfen.

Eine gute Vergleichshilfe stellt die Waizmann Tabelle dar, hier werden die einzelnen Zahnzusatzversicherungen gelistet, die besonders für den Erhalt der natürlichen Zähne eine Kostenübernahme bei Behandlungen anstreben. Dieser sogenannte Waizmann- Wert, wurde mit Zahnärzten gemeinsam entwickelt.

 

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