Risikolebenversicherung – Erbschaftssteuer umgehen

Risikolebensversicherung – wenn der Fiskus miterben will!

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt hat in der Regel das Ziel seine „Lieben“ und deren materielles Leben so ideal wie möglich abzusichern. Eine gute Variante für den Hinterbliebenenschutz ist die Risikolebensversicherung.

 

Die Versicherungssumme wird an den Bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt. Fällt die Summe höher wie die obligatorische Steuerfreisumme aus, lässt der Fiskus nicht lange auf sich warten. Denn auch das Erbe muss versteuert werden.

Die Erbschaftssteuer kann das Erbe und ebenso die Leistungen der Risikolebensversicherung merklich mindern. Zwar steht jeder unbeschränkt steuerpflichtigen Person ein Freibetrag zu auf den keine Steuer anfällt. Darüber hinaus muss aber Erbschaftssteuer bezahlt werden.

Für Ehe- und Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder bei 400.000 Euro.

 

Andere Personen, wie zum Beispiel Geschäftspartner oder Freunde, die in der Steuerklasse I veranlagt sind, haben einen Freibetrag von 100.000 Euro. Alle anderen Personen, die in Steuerklasse II oder III beim Finanzamt gemeldet sind können nur 20.000 Euro steuerfrei erben.

 

So ist es gerade für alle diejenigen, die über die Freibeträge hinauskommen mit ihrer Risikolebensversicherung interessant zu wissen, dass ein kleiner Trick im Vertragsabschluss Bares spart.

Wie also bei Risikolebensversicherungen Steuern vermeidbar sind sollte für jeden Risikoversicherungsinhaber interessant sein.

 

Mit schlauen Vertragsabschluss Steuern vermeiden bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist eine preiswerte Variante Hinterbliebene vor finanziellen Einbußen zu schützen, wenn Sie plötzlich versterben sollten. Damit das auch so bleibt, sollten Sie darauf achten mit einer Risikolebensversicherung Steuer vermeiden zu können.

Gerade für unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften bedeutet die Erbschaftssteuer oft eine erhebliche Schmälerung der finanziellen Absicherung. In einem solchen Fall sind lediglich 20.000 Euro steuerfrei.

Die Lösung scheint auf den ersten Blick zwar etwas teurer zu sein, wird im Ernstfall aber das Erbe maßgebend beeinflussen.

 

Steuer vermeiden, mit „Über- Kreuz- Absicherung“!

Wer schon eine Lebensversicherung hat, weiß dass es allgemein gängig ist als Versicherungsnehmer auch automatisch die versicherte Person zu sein. Selbstverständlich zahlen Sie auch die fälligen Beiträge selber und die Police ist in Ihrem Versicherungsordner.

Bei dieser Variante wird im Ernstfall aber auch eine Erbschaftssteuer fällig werden, denn in der Police sind die Hinterbliebenen als Begünstigte eingetragen, was unweigerlich bedeutet alles was an der Versicherungssumme über dem Freibetrag liegt muss mit dem Finanzamt abgerechnet werden.

Um bei einer Risikolebensversicherung Steuern vermeiden zu können, müssen Sie eine „ Über-Kreuz-Absicherung“ forcieren.

Konkret heißt das, Sie schließen eine Risikolebensversicherung für Ihren Partner ab und trage sich selbst als Begünstigten ein. Anders herum wird Ihr Partner dasselbe für Sie tun.

 

Fazit:

Bei dieser sogenannten Risikolebensversicherung über Kreuz, zahlen Sie faktisch für Ihre eigene Absicherung. Falls Ihr Partner verstirbt, sind Sie Beitragszahler und Versicherungsnehmer gleichzeitig.

Das heißt Sie erben nichts, Sie bekommen lediglich eine Versicherungssumme ausbezahlt und die ist steuerfrei!

 

Schließlich haben Sie ja den Hinterbliebenenschutz für sich selbst eingezahlt.

Gerade bei größeren Besitzständen ist diese Form der Risikolebensversicherung um Steuern zu vermeiden interessant. Die Freibeträge reichen in solchen Fällen oft nicht aus, um alle Vermögensgegenstände abgabenfrei an die erbberechtigten Hinterbliebenen zu übergeben.

Gut zu wissen ist auch, dass mit dieser Variante nicht nur bei Risikolebensversicherungen Steuern vermieden werden können, auch Erbschleicher können umgangen werden. Da die Versicherungsleistung nicht mehr als Erbschaft gilt, somit entfallen auch eventuelle Pflichtanteile an andere Erben.

Versicherungsnehmer sollten diesen kleinen Trick der Kreuzkonstellation um bei Risikolebensversicherungen Steuern vermeiden zu können nicht ungeprüft auf ihre Situation übertragen. Das beispielsweise Gebühren für den doppelten Vertragsabschluss anfallen können, die dann die Kosten einer Risikolebensversicherung eventuell in die Höhe treiben könnten. Daher sollten Sie im Vorfeld mit dem unabhängigen Finanzberater sprechen, um eine Risikolebensversicherung in der Form abzuschließen, die auch zu Ihrem aktuellen Leben passt.

 

 

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Vor- und Nachteile im Blick!

Gerade wer mit einer Risikolebensversicherung Steuern vermeiden will, sollte alle Vor-und Nachteile für sich prüfen.

Die Vorteile einer „ Über–Kreuz-Absicherung“ sind:

  • Verträge können individuell gestaltet werden

  • Unverheiratete Paare vermeiden den Erbschaftssteuerfreibetrag

  • Versterben beide versicherte Personen, wird die Versicherungssumme der beiden Verträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt, so sind zum Beispiel Kinder immer noch ideal abgesichert

Die Nachteile einer „ Über-Kreuz- Absicherung“:

  • Zwei einzelne Risikolebensversicherungsverträge können teurer als eine Partnerversicherung sein, weil die Versicherungssummer 2 Mal zur Verfügung steht

  • Die Änderung der „versicherten Person“ ist bei einer Trennung schwieriger umzusetzen, als in einer Partnerversicherung

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Steuern bei der Risikolebensversicherung vermeiden – Welche Schritte sind notwendig?

Wie bei jedem Versicherungsabschluss sind auch beim Risikolebensversicherung Steuer vermeiden, ein paar Regeln einzuhalten.

Grundsätzlich gilt, die Versicherungsanbieter müssen genau verglichen werden, dabei kann Ihnen der unabhängige Finanzberater helfen.

 

Um bei einer Risikolebensversicherung Steuern vermeiden zu können, müssen Sie sich also an einen bestimmten Ablauf halten. So kann eine „Über-Kreuz -Absicherung“ lückenlos in Ihrer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.

 

Die Vorgehensweise beim Risikolebensversicherung Steuer vermeiden, sieht folgende Schritte vor:

  • Versicherungssumme und Laufzeit müssen bestimmt werden.

  • Im ersten Antrag „Person A“, also Sie, als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigten und Beitragszahler eintragen und „Person B“, sprich Ihren Partner, als versicherte Person angeben.

  • Im zweiten Antrag „Person B“, also Ihren Partner, als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigten und Beitragszahler eintragen, „Person A“, sprich Sie, werden versicherte Person.


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Kinder als Bezugsberechtigte bei einer Risikolebensversicherung

Etwas komplizierter wird es, wenn Minderjährige in einer über Kreuz Risikolebensversicherung mit eingetragen sind. Hier funktioniert diese Variante der Risikolebensversicherung nicht ganz so einfach.

 

Minderjährige die plötzlich eine entsprechend hohe Geldsumme zur Verfügung haben, aber keinen erziehungsberechtigten Erwachsenen mehr haben, werden vom Vormundschaftsgericht betreut. Was bedeuten kann, dass das Kapital für die Kinder erst dann zur Verfügung steht, wenn diese Volljährig sind. Möchten Sie also unbedingt für Ihren Nachwuchs vorsorgen, und innerhalb einer Risikolebensversicherung Steuern vermeiden, schreiben Sie den Versicherungsvertrag um sobald Ihre Sprösslinge das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dabei sollten Sie daran denken, dass hier eventuell eine Schenkung vorliegen könnte, die eventuell Schenkungssteuer relevant ist. Allerdings übertrifft kaum eine Risikolebensversicherung den für die Schenkungssteuer relevanten Freibetrag.

 

Was passiert bei der Auszahlung wenn Schulden vorhanden sind?

Oft werden Risikolebensversicherung als Sicherheit für Baufinanzierungen oder Hauskäufe verwendet. Gerade für junge Familien ist eine Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan eine gute Absicherung. Hatte der Verstorbene auch anderweitig Schulden wird die Versicherungssumme ausgezahlt und fließt in den Nachlass. Generell heben sich Plus und Minus in einem solchen Fall auf, die Versicherungssumme dient erst einmal zur Tilgung. Ist das Geld aus der Risikolebensversicherung aufgebraucht, gibt es grundsätzlich keine erbschaftssteuerliche Konsequenzen.

 

Bei der Risikolebensversicherung auf Preis-Leistungsverhältnis achten!

Grundsätzlich unterscheiden sich die Leistungen der Anbieter nicht besonders. Dafür liegt in den zu entrichtenden Beiträgen ein deutlicher Unterschied.

Deshalb sollten Sie die einzelnen Anbieter gut miteinander vergleichen. Für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro können Sie bereits Policen abschließen, die mit neun Euro im Monat eine solide Absicherung bieten. Manche Versicherer verlangen fast das Doppelte.

 

Generell ist es bei Risikolebensversicherungen immer ein guter Ansatz sich mit dem unabhängigen Finanzberater an einen Tisch zu setzen, dieser kennt die wichtigsten Inhalte einer Risikolebensversicherung, hilft dabei die Police auf Ihre aktuelle Lebenssituation abzustimmen und kennt die nötigen Tricks um mit einer Risikolebensversicherung Steuern vermeiden zu können.

 

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