Uwe Redler
Redakteur
Wer eine Risikolebensversicherung abschließ t hat in der Regel das Ziel, seine „Lieben“ und deren materielles Leben so ideal wie möglich abzusichern. Eine gute Variante für den Hinterbliebenenschutz ist die Risikolebensversicherung.
Die Versicherungssumme wird an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt. Fällt die Summe höher als die obligatorische Steuerfreisumme aus, lässt der Fiskus nicht lange auf sich warten. Denn auch das Erbe aus der Risikolebensversicherung muss versteuert werden.
Die Erbschaftssteuer kann das Erbe und ebenso die Leistungen der Risikolebensversicherung merklich mindern. Zwar steht jeder unbeschränkt steuerpflichtigen Person ein Freibetrag zu, auf den keine Steuer anfällt. Darüber hinaus muss aber Erbschaftssteuer bezahlt werden.
Andere Personen, wie zum Beispiel Geschäftspartner oder Freunde, die in der Steuerklasse I veranlagt sind, haben einen Freibetrag von 100.000 Euro. Alle anderen Personen, die in Steuerklasse II oder III beim Finanzamt gemeldet sind, können nur 20.000 Euro steuerfrei erben.
So ist es gerade für alle diejenigen, die über die Freibeträge hinauskommen, bezüglich ihrer Risikolebensversicherung interessant zu wissen, dass ein kleiner Trick im Vertragsabschluss der Versicherung bares Geld bzw. Erbschaftssteuer spart.
Wie also bei Risikolebensversicherungen Steuern vermeidbar sind, sollte für jeden Risikoversicherungsinhaber interessant sein.
Eine Risikolebensversicherung ist eine preiswerte Variante, Hinterbliebene vor finanziellen Einbuß en zu schützen, wenn Sie plötzlich versterben sollten. Damit das auch so bleibt, sollten Sie darauf achten, mit einer Risikolebensversicherung Steuer vermeiden zu können.
Gerade für unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften bedeutet die Erbschaftssteuer oft eine erhebliche Schmälerung der finanziellen Absicherung. In einem solchen Fall sind lediglich 20.000 Euro steuerfrei.
Die Lösung scheint auf den ersten Blick zwar etwas teurer zu sein, wird im Ernstfall aber das Erbe maß.gebend beeinflussen.
Wer schon eine Lebensversicherung hat, weiß , dass es allgemein gängig ist, als Versicherungsnehmer auch automatisch die versicherte Person zu sein. Selbstverständlich zahlen Sie auch die fälligen Beiträge selber und die Police ist in Ihrem Versicherungsordner.
Bei dieser Variante wird im Ernstfall aber auch eine Erbschaftssteuer fällig werden, denn in der Police sind die Hinterbliebenen als Begünstigte eingetragen, was unweigerlich bedeutet, alles was hinsichtlich der Versicherungssumme über dem Freibetrag liegt, muss mit dem Finanzamt abgerechnet werden.
Um bei einer Risikolebensversicherung Steuern vermeiden zu können, müssen Sie eine „ Über-Kreuz-Absicherung“ forcieren.
Konkret heiß t das, Sie schließ en eine Risikolebensversicherung für Ihren Partner ab und tragen sich selbst als Begünstigten ein. Andersherum wird Ihr Partner dasselbe für Sie tun.
Bei dieser sogenannten Risikolebensversicherung über Kreuz, zahlen Sie faktisch für Ihre eigene Absicherung. Falls Ihr Partner verstirbt, sind Sie Beitragszahler und Versicherungsnehmer gleichzeitig.
Das heiß t, Sie erben nichts. Sie bekommen lediglich eine Versicherungssumme ausbezahlt, und die ist steuerfrei.
Schließ lich haben Sie ja den Hinterbliebenenschutz für sich selbst eingezahlt.
Gerade bei größ eren Besitzständen ist diese Form der Risikolebensversicherung um Steuern zu vermeiden interessant. Die Freibeträge reichen in solchen Fällen oft nicht aus, um alle Vermögensgegenstände abgabenfrei an die erbberechtigten Hinterbliebenen zu übergeben.
Gut zu wissen ist auch, dass mit dieser Variante nicht nur bei Risikolebensversicherungen Steuern vermieden werden können, auch Erbschleicher können umgangen werden. Da die Versicherungsleistung nicht mehr als Erbschaft gilt. Somit entfallen auch eventuelle Pflichtanteile an andere Erben.
Versicherungsnehmer sollten den Ansatz der Kreuzkonstellation zur Steueroptimierung bei Risikolebensversicherungen nicht ohne vorherige Prüfung auf ihre persönliche Situation anwenden. Es ist wichtig zu beachten, dass beim doppelten Vertragsabschluss möglicherweise zusätzliche Gebühren anfallen, die die Gesamtkosten einer Risikolebensversicherung erhöhen könnten. Daher empfiehlt es sich, vorab mit einem unabhängigen Finanzberater zu sprechen, um eine Risikolebensversicherung abzuschließen, die optimal zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Nehmen Sie Kontakt auf!
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Verträge können individuell gestaltet werden
Unverheiratete Paare vermeiden den Erbschaftssteuerfreibetrag
Versterben beide versicherte Personen, wird die Versicherungssumme der beiden Verträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt, so sind zum Beispiel Kinder immer noch ideal abgesichert
Zwei einzelne Risikolebensversicherungsverträge können teurer als eine Partnerversicherung sein, weil die Versicherungssummer 2 Mal zur Verfügung steht
Die Änderung der „versicherten Person“ ist bei einer Trennung schwieriger umzusetzen, als in einer Partnerversicherung
Unabhängiger Finanzberater
Unabhängiger Versicherungsmakler
Wie bei jedem Versicherungsabschluss sind auch beim Abschluss der Risikolebensversicherung einige Regeln einzuhalten, insbesondere um unnötige Steuern zu vermeiden. Grundsätzlich gilt, die Versicherungsanbieter müssen genau verglichen werden, dabei kann Ihnen der unabhängige Finanzberater helfen.
Versicherungssumme und Laufzeit der Riskikolebensversicherung müssen bestimmt werden.
Im ersten Antrag „Person A“, also Sie als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigten und Beitragszahler eintragen und „Person B“, sprich Ihren Partner, als versicherte Person angeben.
Im zweiten Antrag „Person B“, also Ihren Partner, als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigten und Beitragszahler eintragen, „Person A“, sprich Sie, werden versicherte Person.
Vertrag Nr.1
Vertrag Nr.2
Versicherungsnehmer
=
Person A
Versicherungsnehmer
=
Person B
Versicherte Person
=
Person B
Versicherte Person
=
Person A
Beitragszahler
=
Person A
Beitragszahler
=
Person B
Bezugsberechtigt
=
Person A
Bezugsberechtigt
=
Person A
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Etwas komplizierter wird es, wenn Minderjährige in einer über Kreuz Risikolebensversicherung mit eingetragen sind. Hier funktioniert diese Variante der Risikolebensversicherung nicht ganz so einfach.
Minderjährige, die plötzlich eine entsprechend hohe Geldsumme zur Verfügung haben, aber keinen erziehungsberechtigten Erwachsenen, werden vom Vormundschaftsgericht betreut. Was bedeuten kann, dass das Kapital für die Kinder erst dann zur Verfügung steht, wenn diese volljährig sind. Möchten Sie also unbedingt für Ihren Nachwuchs vorsorgen, und innerhalb einer Risikolebensversicherung Steuern vermeiden, schreiben Sie den Versicherungsvertrag um, sobald Ihre Sprösslinge das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Dabei sollten Sie daran denken, dass hier eventuell eine Schenkung vorliegen könnte, die eventuell Schenkungssteuer relevant ist. Allerdings übertrifft kaum eine Risikolebensversicherung den für die Schenkungssteuer relevanten Freibetrag.
Oft werden Risikolebensversicherung als Sicherheit für Baufinanzierungen oder Hauskäufe verwendet. Gerade für junge Familien ist eine Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan eine gute Absicherung. Hatte der Verstorbene auch anderweitig Schulden, wird die Versicherungssumme ausgezahlt und fließ t in den Nachlass. Generell heben sich Plus und Minus in einem solchen Fall auf, die Versicherungssumme dient erst einmal zur Tilgung. Ist das Geld aus der Risikolebensversicherung aufgebraucht, gibt es grundsätzlich keine erbschaftssteuerliche Konsequenzen.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Leistungen der Anbieter nicht besonders. Dafür liegt in den zu entrichtenden Beiträgen ein deutlicher Unterschied.
Deshalb sollten Sie die einzelnen Anbieter gut miteinander vergleichen. Für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro können Sie bereits Policen abschließ en, die mit neun Euro im Monat eine solide Absicherung bieten. Manche Versicherer verlangen fast das Doppelte.
Generell ist es bei Risikolebensversicherungen immer ein guter Ansatz sich mit dem unabhängigen Finanzberater an einen Tisch zu setzen, dieser kennt die wichtigsten Inhalte einer Risikolebensversicherung, hilft dabei die Police auf Ihre aktuelle Lebenssituation abzustimmen und kennt die nötigen Tricks um mit einer Risikolebensversicherung Steuern vermeiden zu können.
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