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Wohngbeäudeversicherung und der Wert von 1914

Wenn die Versicherung nach dem Wert 1914 fragt

Stolzer Besitzer einer Immobilie zu sein ist nicht nur ein schönes Gefühl, es bringt auch einiges an Verantwortung mit. Gut dass es für diverse Risiken, mit denen Hausbesitzer rechnen müssen immer eine passende Versicherung gibt.

Wenn Sie einzelne Wohngebäudeversicherungen vergleichen, oder der Versicherungsmakler gerade zu Besuch ist, um Sie über die entsprechenden Absicherungsmöglichkeiten zu informieren, werden Sie meistens nach dem Wert 1914 gefragt.

 

Der Wert 1914, ist auch als Gebäudeversicherungswert 1914 bekannt.

Er wird als Bemessungsgrundlage, für die Höhe der Versicherungssumme, und die damit verbundenen Beiträge einer Wohngebäudeversicherung verwendet.

Somit ist der Wert 1914 ein wichtiges Berechnungssystem für eine umfassende finanzielle Absicherung ihrer Immobilie.

 

Als fiktiver Rechenwert bildet der Wert 1914 eine einheitliche Grundlage zur Ermittlung des Gebäudeneubauwerts, was gerade bei älteren Häusern, von denen keine Baukosten mehr vorhanden sind, notwendig ist. Das Jahr 1914 dient dabei als Basis.

 

Warum?

1914 war das letzte Jahr in Deutschland in dem drei wichtige Faktoren, zur Berechnung eines stabilen Baupreiswertes gegeben waren.

  • 1.

    Die Baupreise waren stabil und damit aussagekräftige.

  • 2.

    Die D-Mark als gültige Währung war goldgedeckt.

  • 3.

    Außergewöhnlich hohe Baupreissteigerungen gab es nicht.

 

Würden Versicherungen, als Berechnungsgrundlage spätere Jahre benutzen, müssten Versicherungsnehmer mit wesentlich höheren Beiträgen rechnen. Der Wert 1914 sorgt also für ein faires Preis-Leistungsverhältnis.

 

Das heißt, mit dem Wert 1914 wird festgesetzt was der Bau eines Wohnhauses 1914 gekostet hätte. Diese Summe wird dann mit dem aktuellen Baupreisindex, auf einen aktuellen Baupreis umgerechnet.

So erhält der Versicherungsmakler, beziehungsweise unabhängige Finanzberater einen der Immobilie und Ihrem Baujahr entsprechenden Wert, der dann in der Wohngebäudeversicherung als Versicherungssumme angesetzt werden kann. Der Vorteil, Sie als Versicherungsnehmer gehen so das Risiko nicht ein unterversichert zu sein.

 

Tipp! Wenn Sie sich im Vorfeld über die Höhe ihrer Versicherungssumme schlau machen wollen, können Sie mit folgender Formel, die benötigte Summe selbst berechnen

Wert 1914 = Neubauwert ÷ (Baupreisindex ÷ 100)

 

Wert 1914 (Wohngebäudeversicherung) Verkehrswert und Neubauwert sind nicht dasselbe!

Beim Neubauwert handelt es sich um den Betrag, den Sie benötigen würden, um bei einer völligen Zerstörung Ihrer Immobilie, das Haus im gleichen Zustand wieder aufzubauen.

Wenn es zum Beispiel niederbrennt oder es nach einem Sturm abrissreif ist.

Der Neubauwert, welcher mit Hilfe des Wertes 1914 eruiert werden konnte, ist vor allem für Versicherungen von Bedeutung. Dieser hat aber nichts mit dem Verkehrswert der Immobilie zu tun.

Der Verkehrswert ist der Betrag, der für Ihr Gebäude bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielt werden könnte.

Neubauwert (festgesetzt durch den Wert 1914) und Verkehrswert liegen oft weit auseinander.

 

Zum Beispiel, kann es gängig sein, dass Sie für ein großes und hochwertiges Haus in ungünstiger Lage beispielsweise nur einen Verkehrswert von 280.000 Euro haben, während sich der Neubauwert aufgrund der Größe und Ausstattung auf 350.000 Euro beläuft.

Würde in diesem Fall der Verkehrswert als Versicherungswert für die Versicherung angegeben werden, bestünde eine massive Unterversicherung. Im Ernstfall könnten Sie Ihre Immobilie nicht in der ursprünglichen Form wieder aufbauen.

In einem solchen Szenario wird die Bedeutung des Werts 1914 einmal mehr deutlich.

 

Lag zum Beispiel 2002 der Gebäude-Neubauwert bei 250.000 Euro und Sie benötigen den Neubauwert für 2017 (die Baupreise sind deutlich gestiegen, die Baubranche boomt seit Jahren) ist das ohne weiteres durch die Umrechnung des Werts 1914 möglich.

Da der Neubauwert kontinuierlich steigt, ist die exakte Ermittlung des Neubauwerts für Wohngebäudeversicherungen sehr wichtig. Deshalb werden die Versicherungssummen aller Gebäudeversicherungen jährlich angepasst.

Dank der Anpassung garantieren die Versicherer, dass keine Unterversicherung möglich ist.

 

Auch hier wird der Wert 1914 als Berechnungsgrundlage verwendet und mit dem aktuellen Baupreisindex verrechnet. Aktuell liegt der Baupreisindex für private Wohngebäude im Jahr 2017 bei 115,4.

Ist der Wert 1914 für eine Immobilie ermittelt, bleibt diese Summe als Konstante für alle weiteren Berechnungen stehen. Der Wert 1914 verändert sich also für Ihre Wohngebäude nicht mehr.

 

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Der Wert 1914: Welche Faktoren beeinflussen die Versicherungssumme noch?

Neben dem Wert 1914, beeinflussen fünf weiter Faktoren die Versicherungssumme einer Gebäudeversicherung.

  • Um welche Art der Immobilie handelt es sich beim zu versicherten Gebäude (Wohnhaus, Werkstatt…)?

  • Was und wie viele Nebengebäude, wie etwa Garagen oder Gartenhäuser müssen mitversichert werden?

  • Wie wurde das Gebäude gebaut? Fertigbauweise, Massivhaus…?

  • Wie hochwertig ist die Ausstattung der zu versichernden Immobilie?

  • Wie viele Quadratmeter Wohnfläche sind vorhanden?

Im Wert 1914, können diese Aspekte nicht grundsätzlich festgehalten werden. Dafür gibt es zu viele individuelle Kriterien beim Gebäudebau. Trotzdem sind Form, Ausstattung, Bauweise und Größe der Immobilie maßgebliche Faktoren für eine adäquate Versicherung Ihres Hauses.

Schließlich tangieren Sie auch die Baukosten. Ein Wiederaufbau sollte schließlich auch mit derselben Qualität durchgeführt werden können, wie der ursprüngliche Bau.

 

Wohngebäudeversicherung und der Wert von 1914: Was tun, wenn es keinen Wert 1914 gibt?

Wenn Ihr Haus nach 1914 gebaut wurde, beziehungsweise davor, ist im Regelfall noch kein Wert 1914 für Ihre Immobilie bestimmt worden. In solchen Fällen genügt es bei jüngeren Bauten, den Neubauwert anzugeben, Ihr unabhängiger Finanzberater oder Versicherungsmakler kann anhand dieser Daten den Wert 1914 für Ihr Gebäude bestimmen.

Ist die Immobilie vor 1914 erbaut worden, wird der fiktive Wert 1914 für eine Immobilie, die der Ihrer entsprechen könnte verwendet. Oder ein Bausachverständiger bestimmt einen entsprechenden Neubauwert.

Wenn bereits eine Gebäudeversicherung bestanden hat, lässt sich in der Wert 1914 in der Regel aus der alten Police übernehmen.

 

Was ist der gleitende Neuwertfaktor?

Versicherungen verwenden neben dem Wert 1914 auch einen sogenannten gleitenden Neuwertfaktor zur Berechnung der Versicherungsbeiträge und der Versicherungssumme.

Dieser gleitende Neuwertfaktor wird jährlich von Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet und basiert auf dem Baupreisindex sowie dem Tariflohnindex für das Baugewerbe.

Dieser Faktor, ist im Gegensatz zum wert 1914 für die Gebäudeversicherer nicht bindend, er dient als Orientierungshilfe und kann daher angepasst werden.

 

Zwar wird die Lohnentwicklung bereits im Baupreisindex berücksichtigt, die meisten gemeldeten Schadensfällen im Bereich der Wohngebäudeversicherungen sind aber keine Totalschäden, sondern Teilschäden. Sprich Fenster gehen zu Bruch oder ein Rohrschaden, hier fallen die Lohnkosten stärker ins Gewicht. Deshalb wird der Tariflohnindex für das Baugewerbe beim gleitenden Neuwertfaktor noch einmal mit 20 Prozent berücksichtigt.

 

Wollen Sie eine realistische Versicherungssumme für ihre Wohngebäudeversicherung bestimmen lassen, verwendet Ihr unabhängiger Finanzberater oder Versicherungsmakler folgende Berechnungsformel an:

Prämienhöhe = Wert 1914 × gleitender Neuwertfaktor × Beitragssatz

 

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Wohngebäudeversicherungen immer vergleichen und genau auf den Wert von 1914 achten

Grundsätzlich ist es immer ratsam Versicherungen zu vergleichen!

 

Konditionen und Versicherungssummen unterscheiden sich oft deutlich. Gerade bei Wohngebäudeversicherungen kommt zu allen anderen Faktoren auch noch der gleitende Neuwertfaktor dazu. Da Versicherungen, den gleitenden Neuwertfaktor entsprechend anpassen können, tangiert dieser Wert die Prämienhöhe maßgeblich. Der gleitende Neuwertfaktor wird nicht veröffentlicht, so müssen Versicherungsnehmer grundsätzlich Ihre Versicherungsangebote gut vergleichen.

 

Vergleichen Sie das Kleingedruckte, die Versicherungssumme und die zu leistenden Beiträge. Das sind Fakten die Sie auch als Laie eindeutig erkennen können. Wer sich mit unterschiedlichen Versicherungspolicen und deren Inhalte nicht so gerne auseinandersetzen möchte, sollte sich grundsätzlich an den unabhängigen Finanzberater wenden.

 

Ratsam ist es auch, sich einmal jährlich mit seiner Wohngebäudeversicherung auseinanderzusetzen. Der gleitende Neuwertfaktor wird jedes Jahr neuberechnet, somit tangiert das in der Anpassung ihrer Versicherungsbeiträge auch Sie. Ob es sinnvoll ist dann einen neuen Anbieter zu suchen, sollten Sie genau abwägen (Kündigungsfristen und Vertragswesen beachten) beziehungsweise auch hier auf den fachkundigen Rat Ihres unabhängigen Finanzberaters setzen.

 

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