unabhaengiger-finanzberater cropped-Icon

Ob nun eine Hochzeit, ein Konzert, eine Sportveranstaltung, ein Kongress oder eine Messe. Egal ob kleiner Event oder Groß veranstaltung, viel zu schnell kann etwas passieren. Und die finanziellen Folgen des Schadens können für Sie als Veranstalter existenzbedrohend sein. Sie benötigen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, denn nur sie schützt Sie umfassend vor den Kosten eines Schadens.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Was für einen Event Sie auch immer veranstalten, es ist sehr wichtig, dass Sie sich absichern. Mit einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung erhalten Sie genau den Versicherungsschutz, welchen Sie als Veranstalter*in brauchen. Denn die finanziellen Folgen eines Schadens, egal wie klein die Veranstaltung auch ist, sind stets sehr hoch. Und ohne diese wichtige Versicherung müssen Sie sie aus eigener Tasche bezahlen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie diese Absicherung wirklich brauchen? Dann stellen Sie sich folgende Szenarien vor:

Sie veranstalten ein Konzert. Dabei stürzt ein Besucher über ein Stromkabel, welches nicht ausreichend gesichert am Boden verlegt war. Der Besucher verletzt sich und fordert deshalb von Ihnen Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Bei einer von Ihnen veranstalteten Feuer- Show wurde der Sicherheitsabstand zu gering bemessen. Dadurch wurde aufgrund von Funkenflug das Eigentum eines Veranstaltungsbesuchers beschädigt. Dieser fordert nun Schadensersatz von Ihnen.

Oder Sie sind Veranstalter*in eines Sport- Events, zu dem auch ein kleiner Marathon gehört. Es ist heiß, die Sonne brennt, doch es gibt zu wenig zu trinken für die Läufer. Die Folge: ein Teilnehmer erleidet einen Hitzeschock, denn er ist dehydriert. Auch hier werden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegenüber Ihnen geltend gemacht.

Bei einem von Ihnen veranstaltetem Sommerfest gibt es ein leckeres Buffet. Doch dieses steht in der Sonne und verdirbt dadurch sehr schnell. Infolgedessen kommen einige Besucher Ihres Sommerfestes mit einer Lebensmittelvergiftung ins Krankenhaus. Für ihre Behandlungskosten und ihre Ausfallkosten werden Sie als Veranstalter*in haftbar gemacht.

Sie sehen, es kann viel passieren. Denn auch wenn alle Beteiligten sehr genau und gewissenhaft arbeiten, kann es dennoch viel zu leicht zu einem Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden kommen. Und die finanziellen Folgen davon sind teuer und können schnell Ihre Existenz bedrohen. Denn Sie als Veranstalter*in sind haftbar für jegliche Schäden, die bei Ihrer Veranstaltung geschehen.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor diesen Kosten und auch vor etwaigen unberechtigten Forderungen.

Deshalb ist diese Versicherung sinnvoll

Als Organisator*in oder Veranstalter*in eines Events empfehlen wir Ihnen dringend, sich gegen jegliche Schaden-begründete Forderungen umfassend abzusichern. Denn egal, was passiert, als Veranstalter*in sind Sie stets für alle Schäden, die auf Ihrer Veranstaltung geschehen, vollumfänglich haftbar. Ohne eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung müssen Sie an Sie gestellte Forderungen aus eigener Tasche bezahlen. Möchten Sie das wirklich? Und vor allem: haben Sie genug Erspartes, um die teils horrenden Forderungen zu begleichen?

Vor allem Personenschäden können schnell existenzbedrohend hohe Kosten mit sich bringen. Denn hier geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern auch um Behandlungskosten und den Ersatz von Verdienstausfall und vielem mehr.

Zudem ist das Vorhanden sein einer Veranstalterhaftpflichtversicherung auch oft Voraussetzung für die Veranstaltungs-Genehmigung durch Behörden und auch für die Anmietung von Locations.

Die abgedeckten Schäden

Ein äuß erst positiver Punkt im Bezug auf diese wichtige Versicherung ist, dass sie prüft, ob gegen Sie gestellte Ansprüche auch wirklich gerechtfertigt sind. Berechtigte Ansprüche werden durch die Versicherung beglichen, unberechtigte Ansprüche werden im Rahmen des passiven Rechtsschutzes abgewehrt. Und das, wenn nötig, auch vor Gericht.

Folgende Schäden sind durch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt:

- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden

Bei berechtigten Forderungen leistet die Versicherung bis zur maximalen Versicherungssumme.

Abgedeckt werden Schäden, welche mit dem Event in direktem Bezug stehen. Und dies unabhängig davon, ob sie während des Events, davor oder auch danach entstehen. Auch der Auf- und Abbau ist mitversichert.

Welche Veranstaltungen sind versicherbar?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung bietet Schutz für eine Vielzahl an unterschiedlichen Veranstaltungen. So zum Beispiel für

Konzerte und andere Kulturveranstaltungen

Messen

Konferenzen

Sommerfeste, Herbstfeste etc.

Festumzüge

öffentliche Tanzveranstaltungen

Schulabschlussfeiern

Jubiläen

Sportveranstaltungen

Tier-Shows und vieles mehr

Zusatzbausteine – sichern Sie zusätzliche Risiken umfassend ab

Mit der Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind Sie gut gegen diverse Haftpflichtrisiken Ihrer Events abgesichert. Doch es kann immer wieder vorkommen, dass eine Veranstaltung von Ihnen einen besonderen Schutz benötigt, da sie zusätzliche Risiken birgt. Hierfür gibt es praktische Zusatzbausteine, mit welchen Sie Ihren Versicherungsschutz optimieren können. So zum Beispiel für die Verwendung von Pyrotechnik und vielem mehr.

Sehr gerne informieren wir Sie umfassend über die verschiedenen Zusatzbausteine und helfen Ihnen dabei, Ihre Veranstaltungshaftpflichtversicherung optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Wann die Versicherung leistet… und wann nicht

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung leistet bei

  • Schäden, welche während deiner Veranstaltung entstehen
  • Schäden, welche während des Aufbaus und Abbaus geschehen
  • Umweltschäden
  • Mietsachschäden an für die Veranstaltung genutzten Gebäuden und Räumen
  • Schäden, welche durch Kraftfahrzeuge entstehen, sofern diese lediglich über eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h verfügen

Zudem wehrt die Versicherung unberechtigte an dich gestellte Forderungen ab.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung leistet nicht bei Schäden, welche

  • vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • durch eine bewusste Missachtung von Vorschriften oder Gesetzen verursacht wurden
  • durch Leistungs-Nichterbringung entstanden sind
  • durch Veranstaltungsbesucher herbeigeführt wurden
  • durch versicherungs- und zulassungspflichtige Fahrzeuge verursacht wurden
  • dir selbst entstanden sind

Ebenso leistet die Versicherung nicht

  • für Schäden aufgrund von Verlust oder Diebstahl
  • für Schadensersatzansprüche von deinen mitversicherten Angestellten
  • bei vertraglich übernommener Haftung, welche über deine gesetzliche Haftung hinausgeht
Der Versicherungsbeitrag

Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages richtet sich nach mehreren Faktoren: nach der Art Ihrer Veranstaltung, nach der Veranstaltungs- Größ e, der Mitarbeiter- Anzahl, der von Ihnen gewählten Versicherungssumme, dem von Ihnen gewählten Tarif und den etwaigen Zusatzbausteinen. Auch, ob bei Ihrem Event besondere Risiken vorhanden sind, wie beispielsweise Tiere, Pyrotechnik oder Gastronomie, beeinflusst die Beitragshöhe.

Der Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich innerhalb Deutschlands. Sie veranstalten Events nicht nur in Deutschland, sondern europaweit oder weltweit? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei, Ihre Veranstaltungshaftpflichtversicherung ideal auf Ihre Ansprüche auszurichten.

Die Selbstbeteiligung

Im Schadensfall sind Sie verpflichtet, einen gewissen Betrag im Rahmen Ihrer Selbstbeteiligung selbst zu übernehmen. Ihre Selbstbeteiligung beträgt dabei je Schadensfall bei den meisten Versicherungsanbietern 150,- €.

Deine private Haftpflichtversicherung reicht nicht!

Sie fragen sich, ob Ihre private Haftpflichtversicherung für Schäden bei Ihren Veranstaltungen nicht auch ausreicht? Die Antwort ist ein klares Nein! Ihre private Haftpflichtversicherung greift nicht für Ihre Veranstaltungsschäden.

Fazit

Als Veranstalter haben Sie einen ebenso turbulenten wie auch wundervollen Job. Doch Ihre Tätigkeit birgt auch Gefahren. Verletzt sich beispielsweise ein Besucher bei Ihrem Event, sind hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen die Folge. Und die Kosten davon können existenzbedrohend hoch sein.

Es ist deshalb von groß er Wichtigkeit, dass Sie sich für den Ernstfall absichern. Mit einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Sie leistet für jedwede Schäden, welche mit Ihrem Event zusammenhängen. Und schützt Sie somit vor den finanziellen Folgen eines Schadens.

Sehr gerne beraten wir Sie ausführlich zu dieser wichtigen Veranstalterversicherung und unterbreiten Ihnen auf Wunsch auch gerne ein unverbindliches Versicherungsangebot.

Kontaktieren Sie uns

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.

hold-iphone 1
logo white

Service Team

Ihr Ansprechpartner

info@unabhaengiger-finanzberater.de

Unsere E-Mail

Unsere Hotline

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

bild 2

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht: