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Mitarbeiter in der Führungsebene eines Unternehmens unterliegen einem hohen Haftungsrisiko. Fehler und Verletzungen der Sorgfaltspflicht führen oft zu hohen Schadensersatzansprüchen.
Die Firmen-D&O greift dabei nicht immer. Es ist deshalb von groß em Wert, eine persönliche D&O zu haben.
Angestellte in Führungspositionen handeln zwar weisungsgebunden, jedoch sind sie bei Fehlern und daraus resultierenden finanziellen Schäden des Unternehmens haftbar.
Die Haftung der Führungskraft richtet sich nach dem Grad der Verschuldung. Hier wird unterschieden zwischen: grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Setzt voraus, dass die übliche Sorgfalt nicht eingehalten wurde und ein möglicher eintretender Schaden nicht erkannt wurde.
Wird ausgegangen, wenn das Führungsorgan einen möglichen Schaden billigend in Kauf genommen hat.
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Der zusätzliche Schutz durch eine persönliche D&O empfiehlt sich für alle Angestellten in Führungspositionen.
Ihre Tätigkeit zeichnet sich durch hohe Entscheidungsfreiheit sowie einen groß en Verantwortungsbereich aus. Entscheidungen von Personen, denen einen persönliche D&O empfohlen wird, wirken sich auch finanziell auf das Unternehmen aus.
Dass Führungskräfte für die finanziellen Folgen ihrer Pflichtverletzungen persönlich haftbar sind, ist nicht durch das Unternehmen bestimmt, sondern vielmehr gesetzlich geregelt.
Firmen D&O im Vergleich
In einem guten Versicherungsvertrag sollten bestimmte Punkte enthalten sein.
maximal 1,5 mal seine jährliche Vergütung
10 % des Schadensbetrags
Auch abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Die zusätzliche Absicherung durch eine persönliche D&O bietet umfassenden Versicherungsschutz, der auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen bleibt.
Ein weiterer Vorteil der persönlichen D&O ist die Möglichkeit, weitere Personen wie Ehepartner, Lebenspartner, Erben oder andere ebenfalls abzusichern. Wir als unabhängige Finanzberater beraten Sie gerne!
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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