Persönliche D&O – die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

D&O Versicherung Persönlich

 

Mitarbeiter in der Führungsebene eines Unternehmens unterliegen einem hohen Haftungsrisiko. Fehler und Verletzungen der Sorgfaltspflicht führen oft zu hohen Schadensersatzansprüchen.

Die Firmen D&O greift dabei nicht immer. Es ist deshalb von großem Wert, eine persönliche D&O zu haben.

 

Warum eine persönliche D&O?

Angestellte in Führungspositionen handeln zwar weisungsgebunden, jedoch sind sie bei Fehlern und daraus resultierenden finanziellen Schäden des Unternehmens haftbar.

 

Die Haftung der Führungskraft richtet sich nach dem Grad der Verschuldung. Hier wird unterschieden zwischen:

grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Grobe Fahrlässigkeit:

setzt voraus, dass die übliche Sorgfalt nicht eingehalten wurde und ein möglicher eintretender Schaden nicht erkannt wurde.

 

Von Vorsatz:

wird ausgegangen, wenn das Führungsorgan einen möglichen Schaden billigend in Kauf genommen hat.

 

Hilfreich ist im Schadensfall eine Unternehmens D&O.

 

Sie schützt in gewissem Umfang. Doch nicht jedes Unternehmen besitzt eine Firmen D&O. Und selbst wenn eine Unternehmens D&O vorliegt, ist die Führungskraft nicht immer umfassend darüber abgesichert. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Zum Beispiel:

  • es gab bereits Schadensfälle, wodurch die jährliche Versicherungssumme ausgeschöpft ist

  • Versicherungsbeiträge wurden nicht gezahlt, der Versicherungsschutz ruht


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Für wen ist eine persönliche D&O sinnvoll?

Der zusätzliche Schutz durch eine persönliche D&O empfiehlt sich für alle Angestellten in Führungspositionen.

 

Ihre Tätigkeit zeichnet sich durch hohe Entscheidungsfreiheit sowie einen großen Verantwortungsbereich aus. Entscheidungen von Personen, denen einen persönliche D&O empfohlen wird, wirken sich auch finanziell auf das Unternehmen aus.

 

Zu diesen Personen zählen unter anderem:

  • Geschäftsführer

  • Vorstandsmitglieder

  • Prokuristen

  • Generalbevollmächtigte

  • Datenschutzbeauftragte

  • sowie sonstige leitende Angestellte

 

Dass Führungskräfte für die finanziellen Folgen ihrer Pflichtverletzungen persönlich haftbar sind, ist nicht durch das Unternehmen bestimmt, sondern vielmehr gesetzlich geregelt.


Firmen D&O im Vergleich
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Persönliche D&O – das sollte enthalten sein

In einem guten Versicherungsvertrag sollten bestimmte Punkte enthalten sein.

So zum Beispiel die Übernahme der Kosten für:

  • vorsorgliche Rechtsberatung

  • rechtliche Beratung bei Firmenstellungnahme oder aufsichtsrechtlicher Sonderuntersuchung

  • Krisenmanagement und damit zusammenhängend für PR-Beratung

  • Reputationsschäden und damit zusammenhängend für PR-Beratung

  • Strafrechtsschutz im Bezug auf Vermögensschäden

  • Gehaltsfortzahlung

  • Abwehrschutz

  • die Abwehr von Zurückbehalt oder Aufrechnung von Gehaltsansprüchen

  • die Durchsetzung von Ansprüchen

 


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Der Selbstbehalt

Die persönliche D&O versichert den Selbstbehalt des Versicherungsnehmers für den Fall, dass ihm kein Versicherungsschutz aus der Firmen D&O zusteht.

 

Zum Beispiel aufgrund eines Selbstbehalts gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG oder aus anderen Gründen.

 

Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt:

  • maximal 1,5 mal seine jährliche Vergütung

  • 10 % des Schadensbetrags

 

Auch abweichende Vereinbarungen sind möglich.

 

 

Fazit

Die zusätzliche Absicherung durch eine persönliche D&O bietet umfassenden Versicherungsschutz, der auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen bleibt.

Ein weiterer Vorteil der persönlichen D&O ist die Möglichkeit, weitere Personen wie Ehepartner, Lebenspartner, Erben oder andere ebenfalls abzusichern. Wir als unabhängige Finanzberater beraten Sie gerne!

 

Sie haben noch Fragen zum Thema persönliche D&O?   –   Telefon: 0800 – 77 77 33 77

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