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Beitrag: Persönliche D&O – die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Uwe

Uwe Redler

Redakteur

4.7 (7)
4.8/5

Mitarbeiter in der Führungsebene eines Unternehmens unterliegen einem hohen Haftungsrisiko. Fehler und Verletzungen der Sorgfaltspflicht führen oft zu hohen Schadensersatzansprüchen.

Die Firmen-D&O greift dabei nicht immer. Es ist deshalb von groß em Wert, eine persönliche D&O zu haben.

Warum eine persönliche D&O?

Angestellte in Führungspositionen handeln zwar weisungsgebunden, jedoch sind sie bei Fehlern und daraus resultierenden finanziellen Schäden des Unternehmens haftbar.

Die Haftung der Führungskraft richtet sich nach dem Grad der Verschuldung. Hier wird unterschieden zwischen: grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Grobe Fahrlässigkeit:

Setzt voraus, dass die übliche Sorgfalt nicht eingehalten wurde und ein möglicher eintretender Schaden nicht erkannt wurde.

Von Vorsatz:

Wird ausgegangen, wenn das Führungsorgan einen möglichen Schaden billigend in Kauf genommen hat.

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Für wen ist eine persönliche D&O sinnvoll?

Der zusätzliche Schutz durch eine persönliche D&O empfiehlt sich für alle Angestellten in Führungspositionen.

 

Ihre Tätigkeit zeichnet sich durch hohe Entscheidungsfreiheit sowie einen groß en Verantwortungsbereich aus. Entscheidungen von Personen, denen einen persönliche D&O empfohlen wird, wirken sich auch finanziell auf das Unternehmen aus.

Zu diesen Personen zählen unter anderem:
  • Geschäftsführer
  • Vorstandsmitglieder
  • Prokuristen
  • Generalbevollmächtigte
  • Datenschutzbeauftragte
  • sowie sonstige leitende Angestellte

Dass Führungskräfte für die finanziellen Folgen ihrer Pflichtverletzungen persönlich haftbar sind, ist nicht durch das Unternehmen bestimmt, sondern vielmehr gesetzlich geregelt.

Firmen D&O im Vergleich

Persönliche D&O – das sollte enthalten sein

In einem guten Versicherungsvertrag sollten bestimmte Punkte enthalten sein.

So zum Beispiel die Übernahme der Kosten für:
So zum Beispiel die Übernahme der Kosten für:
  • vorsorgliche Rechtsberatung
  • rechtliche Beratung bei Firmenstellungnahme oder aufsichtsrechtlicher Sonderuntersuchung
  • Krisenmanagement und damit zusammenhängend für PR-Beratung
  • Reputationsschäden und damit zusammenhängend für PR-Beratung
  • Strafrechtsschutz im Bezug auf Vermögensschäden
  • Gehaltsfortzahlung
  • Abwehrschutz
  • die Abwehr von Zurückbehalt oder Aufrechnung von Gehaltsansprüchen
  • die Durchsetzung von Ansprüchen

Der Selbstbehalt

maximal 1,5 mal seine jährliche Vergütung

10 % des Schadensbetrags

Auch abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Fazit

Die zusätzliche Absicherung durch eine persönliche D&O bietet umfassenden Versicherungsschutz, der auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen bleibt.

Ein weiterer Vorteil der persönlichen D&O ist die Möglichkeit, weitere Personen wie Ehepartner, Lebenspartner, Erben oder andere ebenfalls abzusichern. Wir als unabhängige Finanzberater beraten Sie gerne!

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