D&O Versicherung – Die Vermögensschadenhaftpflicht für Ihr Unternehmen

Firmen DundO D&O Unternehmen

 

Jedes Unternehmen hat sie: Führungsorgane. Sie vertreten das Unternehmen nach außen und lenken dessen Geschicke. Oftmals hoch angesehen, werden die speziellen Probleme bzw. das Risiko der Führungsebene eines Unternehmens jedoch oft übersehen: die Haftung.

Um hier umfassend abgesichert zu sein, bedarf es einer Firmen D&O – D&O Director’s & Officer’s.ö

 

Was ist eine Firmen D&O?

Bei der D&O Versicherung für Unternehmen handelt es sich um eine spezielle Variante der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie versichert Ansprüche des Unternehmens gegen seine Führungskräfte.


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Warum eine Firmen D&O?

Die Haftungsfrage und daraus resultierende Inanspruchnahme der Führungsorgane eines Unternehmens, einer Stiftung oder eines Vereins ist ein komplexes Thema. Die Entscheidungen der Führungsebene stehen oft auf dem Prüfstand. Ein hoher Druck für die Verantwortlichen. Schließlich müssen sie gleichermaßen die Regeln des Unternehmens befolgen wie auch ihrer Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Unternehmensentwicklung erfüllen.

 

Der Haftungsumfang von Führungsorgane ist gesetzlich geregelt. Demnach haften Geschäftsführer und Co. bei Fehlern mit ihrem gesamten Privatvermögen.

 

Genau aus diesem Grund sind viele Unternehmen der Meinung, keine Firmen D&O zu benötigen. Doch ist es wirklich so einfach?

 

Nein! Denn:

  • Haftungsstreitigkeiten ziehen sich oftmals über lange Zeit hin

  • selbst wenn ein Urteil vorliegt, bedeutet dies nicht, dass die Führungskraft auch wirklich zahlen kann

 

Bis Mitglied der Führungsebene seiner Haftungsverpflichtung nachkommen kann und ob er es jemals tun wird, ist also mehr als fraglich. Umso besser, wenn eine Unternehmens D&O vorliegt.

 

Bei der Unternehmens D&O handelt es sich um eine Vermögensschadenversicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen der Führungsorgane.

 


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Versichert sind Streitigkeiten bezüglich:

  • Innenhaftung

  • Außenhaftung

 

Die Innenhaftung:

betrifft alle Forderungen, die das Unternehmen an seine Führungsorgane stellt.

 

Die Außenhaftung:

umfasst Forderungen von Dritten wie beispielsweise anderen Firmen, Behörden, Geschäftspartnern, Lieferanten oder auch Mitarbeitern.

Die Versicherung leistet, wenn das Führungsmitglied seine Sorgfaltspflicht verletzt. Jedoch nur dann, wenn die Pflichtverletzung:

  • unwissentlich

  • nicht mit Vorsatz

  • nicht grob fahrlässig

 

geschehen ist.


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Der Versicherungsschutz der Unternehmens D&O

Um im Schadensfall umfassend geschützt zu sein, sollten im Versicherungsvertrag einige wichtige Punkte enthalten sein.

 

So zum Beispiel:

  • Übernahme der Kosten für die Abwehr von Ansprüchen (außergerichtlich wie auch gerichtlich)

  • Strafrechtsschutz

  • PR-Kosten

  • Abdeckung der kompletten Tätigkeit der Führungsorgane

  • Versicherungsschutz auch für Tochterunternehmen

  • Nachhaftung

  • Versicherungsschutz weltweit

  • Rückwärtsversicherung

 

Als unabhängige Versicherungsmakler und Finanzberater beraten wir Sie gerne zu allen Punkten und begleiten Sie so auf Ihrem Weg zur idealen Firmen D&O.

 

Fazit

Eine Fehlentscheidung, eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. So etwas kann schnell passieren und die finanziellen Folgen für das Unternehmen wiegen oft schwer.

Die Firmen D&O bewahrt das Unternehmen vor diesen finanziellen Folgen und gewährleistet so das Fortbestehen der Firma. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Form einer Firmen D&O ist somit ein unerlässlicher Schutz für jedes Unternehmen.

 

Sie haben noch Fragen zum Thema persönliche D&O?   –   Telefon: 0800 – 77 77 33 77

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