Redakteur
Die Bausparkasse der Sparkassen, die Kasse, die die Konservativen anspricht.
Die Bausparkasse, die Sicherheit propagiert, die Kasse, die mit Werbeslogans um sich wirft, als sei es die Kasse der Sicherheit in der heutigen Zeit, bricht nun ihre Versprechen.
Oder noch besser finde ich den Werbespruch:
Ja planbar nur in welche Richtung und was hat das mit Zinssicherheit zu tun?
Und wer ist jetzt wirklich der Spieß er?
Die Wüstenrot hat schon Ende 2013 vorgelegt und vielen Ihrer Kunden die versprochenen Zinsen gestrichen. Hier mehr zu dem Beitrag.
Und nun folgt auch die LBS. Sicherheit wird wohl dort sehr groß geschrieben, doch ist das Plakat mit der Sicherheit und Planbarkeit für die Kunden möglicherweise im Schredder gelandet.
Die LBS Bayern kündigt 26.000 Kunden die sichergeglaubten Bausparverträge aus alten Zeiten, um sich von den versprochenen Zinsen zu befreien. Hier könnte ein LBS-Sprecher auch sagen, dass die Kunden schließ lich auch von den Alt-Verträgen befreit wurden und somit sich weniger Gedanken über die Zinsen machen müssen.
Diese doch so hochseriöse Bausparkasse versprach deren Kunden zum Teil eine Verzinsung von 3,5 % p.a. auf das Guthaben und weil die LBS diese selbst nicht mehr generieren kann, werden die Alt-Versprechen revidiert und die Verträge gekündigt.
Zwar beton die LBS, dass es sich nur um LBS Verträge handele, die bereits mehr als 10 Jahre zuteilungsreif seien und diese Kunden das Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Doch frage ich mich, warum diese Versprechen gemacht wurden. Doch nicht um Kunden zu locken, oder?
Nun bietet die LBS den Kunden an, das Guthaben zu überweisen oder nach heutigen zinsgünstigen Konditionen, Pardon, aktuell gültigen Konditionen, anzulegen. Liebe LSB, bitte zeigt mir den Kunden, der nach solch einem Versprechen, sein Geld noch bei euch anlegt?
Und weil die LBS einen Schritt weiter plant, hat die Bausparkasse der Sparkassen auch für die Kunden, die auf die Kündigung nicht reagieren, ein zinsloses Zwischenkonto angelegt.
Das Guthaben wird dann einfach mal stillgelegt. So still, dass es nicht einmal wächst.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bestätigte öffentlich, dass dieses kein Einzelfall sei und bedauert zutiefst, dass es noch kein einziges Urteil zu solchen Vorgängen gebe.
Die LBS wiegt sich in ihrer rechtlichen Auffassung und ist fest im Glauben, dass alles rechtens abläuft. Diese sagt, dass die Bausparkasse ein Kündigungsrecht nicht nur bei übersparten Bausparverträgen habe.
Diese hat sogar bei den seit zehn Jahren zuteilungsreifen Verträgen, bei denen kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wurde, ein Kündigungsrecht.
Der Verband der privaten Bausparkassen kennt im Detail nicht die Entscheidungen und die geschäftspolitischen Erwägungen der einzelnen Häuser. Die Entscheidungen liegen in den Händen der einzelnen Häuser.
Kann man den Verband der privaten Bausparkassen auch in der Apotheke kaufen?
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