Redakteur
Vielen deutschen Bausparkassen werden ihre längsten und treusten Kunden zu teuer. Sie kündigen deren Versicherungen oder versuchen, ihnen andere Verträge aufzuschwatzen. Falls Ihnen auch eine Kündigung ins Haus geflattert ist oder der Besuch eines Vertreters ansteht, sei Ihnen gesagt: Sie können sich dagegen wehren und die Tricks der Bausparkassen durchschauen.
13 der 20 Bausparkassen in Deutschland kündigen momentan vorzeitig ihren Kunden.
Und zwar denjenigen, die ihr Darlehen nach zehn Jahren noch nicht in Anspruch genommen haben. Mit den Kündigungen wird nun nicht mehr gewartet, bis die Kunden 100 % der Bausparsumme erreichen. Zu den Bausparkassen, die sich auf so rabiate Weise von langjährigen Kunden trennen, gehören beispielsweise Teile der Landesbausparkassen (LBS), Wüstenrot, Deutscher Ring, Alte Leipziger, Postbank, Aachener Bausparkasse oder Signal Iduna.
Bei der BHW, Badenia, LBS Saar, Debeka und Schwäbisch Hall sind die Langzeitsparer momentan noch sicher, während die LBS Schleswig-Holstein-Hamburg sowie Baden-Würtemberg noch in diesem Jahr ebenfalls entsprechende Kündigungen verschicken wollen.
Betroffen sind die Kunden, die ihren Bausparvertrag als Sparanlage betrachten. Übrigens häufig auf Anraten des Verkäufers, der genau mit den hohen Zinsen gelockt hat, die den Sparern heute zum Verhängnis werden. Das heiß t, diese Bausparkassenkunden haben seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreife Bausparverträge, ohne den Kredit in Anspruch zu nehmen. Der Zinssatz bei den alten Verträgen liegt heute häufig bei drei bis vier Prozent. Wer heutzutage einen Bausparvertrag abschließ t, erhält nur noch magere 0,25 Prozent. Es ist also kein Wunder, dass die „alten“ Bausparer den Versicherungen ein Dorn im Auge sind.
Als Sündenbock muss mal wieder die Niedrigzinspolitik der EZB herhalten. Dabei ist das Problem von den Bausparkassen hausgemacht: Bausparverträge wurden und werden auch immer noch als Geldanlage angepriesen. Den Finanzexperten musste dabei von Anfang an klar sein, dass eine Geldanlage mit festem Zinssatz risikobehaftet ist, wenn die Zinsen sinken. Gleichzeitig war wohl die Gier größ er als die Angst vorm Risiko – denn die Herausgabe höher verzinster Kredite hat enorme Gewinne eingebracht – welche massenweise in die Taschen der Eigentümer der Bausparkassen geflossen sind.
Und nun hat der Kunde – seine Schuldigkeit getan und nun kann er gehen.
Mit teilweise miesen Tricks versuchen die Bausparkassen, Sie als langjährigen Kunden loszuwerden.
Fallen Sie nicht darauf herein!
So versuchen einige der Bausparkassen, Sie mit Sonderzahlungen, Alternativangeboten oder Prämien zu ködern. Hiermit sollten Sie äuß erst vorsichtig sein. Denn es ist ja nur logisch, dass die Bausparkassen Ihnen nichts anbieten werden, was genauso viel Geld einbringt wie die bisherigen hoch verzinsten Altverträge. Schließ lich wollen diese ja künftig Geld sparen und nicht etwa an Sie verlieren. Auch Sonderzahlungen oder Prämien werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unter den Zinsvorteilen der bisherigen Verträge liegen.
Es gibt einige Bausparkassen, die ihren Mitarbeitern Extraprämien versprechen, wenn diese so einen hoch verzinsten alten Vertrag in einen Niedrigzinstarif umwandeln. Wenn Sie der glückliche Besitzer eines solchen Altvertrages sind, kann es also durchaus zu häufigeren Anrufen und Vertreterbesuchen kommen. Bleiben Sie standhaft und gehen Sie nicht auf die Versprechungen ein.
Auch die sogenannten Schlichtungsstellen bzw. der Ombudsmann der jeweiligen Bank bzw. Bausparkasse sind mit Vorsicht zu genieß en. Zwar ist die Überprüfung Ihres Bausparvertrages dort kostenlos. Dennoch besteht die nicht unerhebliche Gefahr, dass sich diese Stellen auf die Seite der jeweiligen Bausparkasse schlagen. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ sage ich da nur.
Solange Sie als Bausparer das Darlehen nicht beanspruchen, sondern weiter von den hohen Zinsen profitieren, gucken die Bausparkassen also in die Röhre. Und das ist auch rechtlich völlig in Ordnung – davon sind zumindest viele Experten überzeugt. Eine Kündigung ist demnach nur rechtmäß ig, wenn das Baudarlehen seit mindestens 10 Jahren voll angespart ist, also der Bausparvertrag in dieser Zeit zu 100 Prozent angespart wurde. Manche sehen hier zumindest eine rechtliche Grauzone.
Die Rechtslage ist auf jeden Fall mehr als umstritten und Sie müssen sich das Vorgehen der Bausparkassen nicht gefallen lassen. Flattert eine Kündigung ins Haus oder wird diese angedroht, widersprechen Sie vorsorglich selbst oder mithilfe eines Rechtsanwaltes. Das sollte u.a. in Ihrem Schreiben enthalten sein:
Nummer und bisher angesparte Summe des Bausparvertrages sowie der Hinweis, dass diese unterhalb der vereinbarten Bausparsumme von ... Euro liegt.
Sie widersprechen, da aus § 489 Abs. 1, Nr. 2 BGB kein Kündigungsrecht abgeleitet werden kann.
Sie widersprechen, da aus § 489 Abs. 1, Nr. 2 BGB kein Kündigungsrecht abgeleitet werden kann.
Von den Bausparkassen wird bei einer Kündigung meist das Urteil des Landgerichts Mainz (AZ. 5 O 1/14) genannt. Halten Sie dagegen, dass Ihnen Ihr Vertrag auch als Geldanlage verkauft wurde. Denn es ist eine Tatsache, dass viele Bausparversicherungen beim Abschluss genau mit diesen hohen Zinssätzen geworben haben – und teilweise heute noch werben.
Zudem können Sie das Urteil des OLG Stuttgart (AZ. 9 U 151/11) nennen. Hier wurde argumentiert, dass eben kein Kündigungsrecht besteht, solange Sie als Kunde noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen können.
Pochen Sie auf Vertragstreue und drohen Sie mit Schadensersatz, falls die Bausparkasse vorhat, Ihr Guthaben zinslos auf einem Zwischenkonto anzulegen.
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