Drohne richtig versichern

Drohne richtig versichern – Drohnenhaftpflichtversicherung - Drohnenkaskoversicherungen

Uwe

Uwe Redler

Redakteur

Drohnen begeistern Technikbegeisterte einer jeden Altersklasse. Sie befriedigen den Spieltrieb und haben so einiges zu bieten. Bei all dem Spaß , den das Steuern einer Drohne macht, gibt es jedoch auch Pflichten. Eine davon ist, die Drohne zu versichern.

Die Versicherungspflicht bei Drohnen

Wird mit der Drohne eine Person verletzt, ein Sachschaden verursacht oder sogar ein Verkehrsunfall oder ähnliches begründet, kann dies schnell sehr teuer für den Drohnenhalter werden.

Um hier für Sicherheit zu sorgen, gibt es die Versicherungspflicht für Drohnen. Hier sollte jeder Bürger ob mit oder ohne eine Drohne das BGB kennen.

Im § 823 BGB steht folgendes: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

 

Das bedeutet für jeden Bürger, dass er in unbegrenzter Höhe und zwar mit seinem aktuellen und künftigen Vermögen haftet. Kurze gesagt: Fügen Sie einer Dritten Person einen Schaden zu haften Sie ein Leben lang für den Schaden und zwar in unbegrenzter Höhe.

Welche Versicherung für Drohnen?

Die richtige Versicherung für Drohnen nennt sich Drohnen-Haftpflichtversicherung. Bei manchen Anbietern wird diese Versicherungsart auch als Luftfahrt-Haftpflichtversicherung betitelt.

In seltenen Fällen bieten einige Versicherer auch den Einschluss vom „Risiko Drohne“ in die private Haftpflichtversicherung mit an.

Doch es gibt noch eine weitere Versicherung, die im Bereich des Drohnenflugs sinnvoll ist: Die Kaskoversicherung, sprich die Drohnenkaskoversicherung.

Welche Risiken sind versichert?

Die Haftpflichtversicherung für Drohnen übernimmt:

Sachschäden

Personenschäden

Vermögensschäden

Die Kaskoversicherung haftet für:

Eigenschäden

Die Haftpflichtversicherung ist jedem Bürger bekannt. Genau wie die KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung ist gleichzusetzten mit der KFZ-Vollkaskoversicherung.

Die richtige Drohnenversicherung - was ist zu beachten?

Verwendungszweck: Wird die Drohne privat oder gewerblich genutzt? Die Tarife richten sich unter anderem nach der Verwendungsart des Fluggeräts.

Drohnenanzahl: Auch die Anzahl der Drohnen beeinflusst die Beitragshöhe der Versicherung.

Fahrerkreis: Ebenfalls wichtig ist die korrekte Angabe des Fahrerkreises. Wird die Drohne nur vom Halter selbst gesteuert oder sind auch Dritte dazu berechtigt?

Spezielles: Ist die Teilnahme an Wettbewerben beabsichtigt, sollte dies bei Vertragsabschluss angegeben werden. Auch für Indoorflüge oder andere spezielle Einsätze wird die Aufnahme in den Versicherungsvertrag empfohlen.

Geltungsbereich: Die Versicherungstarife richten sich unter anderem auch nach dem Geltungsbereich. Hier hat der Drohnenhalter die Wahl zwischen Europa und weltweit.

Deckungssumme: Last but not least: die Deckungssumme. Sie bezeichnet die Höhe des Schadensbetrags, für welchen die Drohe maximal versichert ist.

Wichtig auf dem Weg zur Drohnen-Versicherung

informieren

vergleichen

Preis

Die Entscheidung für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung sollte gut durchdacht sein. Informationen einzuholen und die verschiedenen Versicherungsanbieter und ihre Leistungen zu vergleichen ist dabei essenziell.

Dabei sollte sich die endgültige Entscheidung keinesfalls ausschließ lich nach dem Preis, also der Beitragshöhe richten. Viel wichtiger sind die Leistungen, die für das Geld geboten werden.

Drohnen-Haftpflichtversicherung - was noch

Neben der Haftpflichtversicherung für Fluggeräte/Drohnen empfiehlt sich der Abschluss einer Kasko-Versicherung. Mit dem Gesamtpaket an Haftpflicht- und Kaskoversicherung ist der Drohnenhalter rundum abgesichert. Für Fremd- sowie für Eigenschäden.

Wissenswertes zum Thema Drohnen

Neben der Versicherungspflicht gibt es noch ein paar weitere Vorschriften und Gesetze im Bereich der Drohnen:

kein Flug auß erhalb der Sichtweite

Keine Flughöhe über 100 m

Kennzeichnungspflicht der Fluggeräte

Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen gilt ab einem Gewicht von 250g.  Denn nur so kann bei Unfällen oder Schäden, der Halter der Drohne ausfindig gemacht werden. Die Beschriftung muss neben dem Namen auch die Anschrift des Halters beinhalten. Die Kennzeichnung muss dauerhaft und feuerfest sein. Eine Möglichkeit ist die Drohne mit einer gravierten Aluminium-Plakette zu versehen.  Ab Oktober 2017 ist dieses gesetzlich geregelt.

Ab einem Gewicht von 2kg je Drohne müssen Sie als  Bedienter dieser eine sogenannten Kenntnis- oder Flugkundenachweis haben. Dieser kann jeder Verbraucher beim Luftfahrt-Bundesamt oder einem Luftsportverband beantragen.

Wie Sie bereits jetzt schon sehen, ändert sich der Markt, sprich die Regeln und Gesetzte sehr schnell und eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne ist ein absolutes Muss. Gerne helfen wir Ihnen bei der suche nach der passenden Versicherung. Egal ob es um eine Haftpflicht oder einen Kaskodrohnenversicherung geht.

Sprechen Sie uns an oder starten Sie noch heute Ihren Vergleich! Wir als unabhängige Finanzberater sind Speziallisten auf unserem Gebiet und helfen Ihnen in sämtlichen Versicherungstechnischen Fragen gerne und unverbindlich weiter.

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