Uwe Redler
Redakteur
So müssen sich Feuerwehrleute versichern
Sich für eine Laufbahn als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau zu entscheiden, ist sicherlich ein mutiger und auch ausgesprochen groß herziger Schritt. In der Regel sind gerade Mitglieder der Feuerwehr, diejenigen, die bei vielen Unfällen, unwetterbedingten Katastrophen zu jeder Uhrzeit ausrücken müssen, um Menschen, Tiere und Gebäude zu retten oder zu sichern.
Dabei spielt es in erster Rolle keine Bedeutung, ob die Brandmeister/in diesen Einsatz aus beruflichen Gründen absolvieren oder als FFW (Freiwillige Feuerwehr), sie versuchen dabei alle offiziellen Fachkräfte zu unterstützen und den schlimmsten Schaden zu verhindern. Gerade Menschen, die in Berufen oder Ehrenämtern stecken, die dazu dienen der Gesellschaft Schutz zu bieten, neigen dazu, sich selbst nicht immer umfassenden zu schützen.
Klar, der Feuerwehrmann, oder seine Kollegin wissen genau, was im Ernstfall zu tun ist, dafür wurden sie ausgebildet. Aber was ist mit dem Schutz ihrer eigenen Person, ihrer finanziellen und materiellen Absicherung, wenn ein Einsatz die eigene Gesundheit als Tribut fordert? Was braucht ein Brandmeister, Feuerwehrbeamter oder freiwilliger Feuerwehrmann/Frau als eigene Schutzmaß nahme?
Genau, Feuerwehrleute benötigen unter anderem eine Feuerwehr Dienstunfähigkeitsversicherung.
Versicherungen vergleichen
ist eine der wichtigsten Absicherungen für Mitglieder der Feuerwehren. Feuerwehrleute gehören mit ihren Aufgaben zu den Berufen, die die höchsten physischen und psychischen Belastungen aushalten müssen. Die Gefahr selbst bei einem Einsatz verletzt zu werden, oder einfach an seine Grenzen zu kommen und einstweilen nicht mehr zum Dienst antreten zu können beziehungsweise diesen tatsächlich quittieren zu müssen, dieses Risiko liegt bei der Feuerwehr wesentlich höher als in anderen Berufen.
Eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Dienstunfähigkeitsklausel (DU), schützt in solchen Fällen vor finanziellen Schaden. Gerade, wenn Familie vorhanden ist oder noch Kredite abbezahlt werden müssen, ist der Verlust eines Einkommens besonders schmerzlich.
Zwar werden die meisten Feuerwehrleute bei attestierter Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherren unterstützt, müssen aber bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst mit enormen Einkommenseinbuß en rechnen.
Auß erdem sollten gerade Berufsanfänger in diesem Bereich damit rechnen, ohne eine Feuerwehr Dienstunfähigkeitsversicherung, im schlimmsten Fall ohne finanzielle Unterstützung klarkommen zu müssen.
Dienstzeit und Dienstgrad sind immer maßgebend für die spätere Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Je jünger der Feuerwehrmann/Frau, umso geringer die staatlichen Rentenansprüche. Die Feuerwehr Dienstunfähigkeitsversicherung hilft, Versorgungslücken zu schließ en.
„Ich werde Feuerwehrmann!“ Um als Fachmann in Sachen Brandschutz, Unfallopferrettung usw. aktiv werden zu können, gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Die freiwillige Feuerwehr
in jeder Kommune gibt es Abteilungen der Feuerwehr, die vorwiegend mit ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt sind. Genauso wie die Berufs-beziehungsweise Werksfeuerwehr durchlaufen freiwillige Floriansjünger eine Ausbildung und können so künftig die Berufsfeuerwehr bei Einsätzen unterstützen.
2. Die Berufsfeuerwehr, Floriansjünger,
die hauptberuflich als Feuerwehrmann/Frau tätig sein wollen, können nach ihrer Ausbildung eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einschlagen oder einen Beamtenstatus erreichen. Damit genieß en sie die gleichen Vorteile, wie Beamte oder Angestellte aus anderen Berufsgruppen.
Da Beamte grundsätzlich der Fürsorgepflicht ihrer Dienstherren unterstellt sind, müssen diese auch keine gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Nach Dienstende werden Beamte nachversichert, das heiß t der Arbeitgeber zahlt die anfallenden gesetzlichen Beiträge in die Renten- und Pflegekasse für die geleisteten Dienstjahre nachträglich ein.
Grundsätzlich gilt in solchen Fällen jedoch dasselbe wie in allen anderen Berufen: Die gesetzlichen Renten- und Pflegegelder werden nicht ausreichen, um ein finanziell weitgehend sorgenfreies Leben bei Dienstunfähigkeit führen zu können.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrleute, Feuerwehrbeamte, schützt Sie vor finanziellen Einbuß en, sollte der Fall eintreten, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst quittieren zu müssen.
Versicherungen vergleichen
Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte - Ein Muss
Eine Dienstunfähigkeit ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
Feuerwehrmänner/Frauen werden dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Kräfteverfall oder Gebrechen) als Feuerwehrbeamter nicht tätig sein können, das kann sowohl physische, als auch psychische Gründe haben.
Abhängig von Einkommen und Dienstzeit können Ruhegehälter, die über den Dienstherren bezogen werden, entsprechend gering ausfallen. Daher sollten grundsätzlich alle Mitglieder einer Feuerwehr zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung Feuerwehr abschließ en.
Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe, die innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Diensttätigkeit dienstunfähig werden, laufen Gefahr, vom Dienstherren keine finanzielle Absicherung zu erhalten. Deshalb ist es für junge Feuerwehrbeamte besonders wichtig, eine zuverlässige Dienstunfähigkeitsversicherung Feuerwehr möglichst frühzeitig abzuschließ en. Eine Feuerwehr Dienstunfähigkeitsversicherung leistet grundsätzlich die vereinbarte Rente ein Leben lang.
Der Teufel steckt im Kleingedruckten! Wer als Feuerwehrbeamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließ en möchte, sollte das Kleingedruckte genau prüfen.
Grundsätzlich müssen Sie auf eine G-26 Absicherung achten, denn nur so können Sie sich sicher sein, dass der Anbieter bei einer Dienstunfähigkeit auch tatsächlich die Rentenansprüche leistet. Damit diese spezielle Klausel bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung auch zweifelsfrei richtig formuliert ist, sollten Sie auf folgenden Wortlaut achten:,
“ist die versicherte Person Beamter im öffentlichen Dienst, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.”
Alle anderen Formulierungen lassen dem Versicherer die Möglichkeit, eventuell nicht zahlen zu müssen.
Da gerade Vertragsregularien ein heikler Punkt bei wichtigen Versicherungen, wie der Dienstunfähigkeitsversicherung ist, sind Sie immer gut beraten damit, sich die Hilfe des unabhängigen Finanzberaters zu sichern. So wie Feuerwehrmänner-/frauen Fachleute zum Beispiel für Brände sind, so kennt der unabhängige Finanzberater die Stolperfallen im Versicherungsvertrag und schützt seinen Mandanten vor falschen Absicherungen.
Versicherungen vergleichen
Berufsfeuerwehren, werden in ihren Einsätzen häufig von der freiwilligen Feuerwehr unterstützt. Als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr sind sie den gleichen Risiken ausgesetzt, wie Feuerwehrbeamte.
In diesem Fall steht aber kein Arbeitgeber im Hintergrund, der Ihnen zumindest teilweise einen Versicherungsschutz gewährt, sollten Sie aufgrund eines Einsatzes dienstunfähig werden. Auch hier gilt der Feuerwehrmitglieder brauchen als Absicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung für die Feuerwehr.
Deshalb sollten Sie beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung Ihr Ehrenamt immer mit angeben, denn das Risiko, durch Ihr “Hobby” dienstunfähig zu werden, ist deutlich höher als bei anderen Freizeitaktivitäten.
Kommt es zum Versicherungsfall, kann der Anbieter die Rentenzahlung verweigern, falls Sie ihre Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr zuvor verschwiegen haben! Um eine geeignete Feuerwehr Dienstunfähigkeitsversicherung für freiwillige Feuerwehrleute zu finden, sollten Sie sich mit dem unabhängigen Finanzberater in Verbindung setzen, beziehungsweise darauf achten, dass die DU-Klausel für Feuerwehrleute im Versicherungsschutz enthalten ist.
Auch ein Wechsel zur Berufsfeuerwehr ist aus Versicherungssicht dann unkompliziert, Sie sind in diesem Fall ja schon gut abgesichert.
Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Finanzberater weiter.
Montag bis Donnerstag:
09:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr