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Beteiligung an Bewertungsreserven soll entfallen

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Sie haben eine Lebens- / Rentenversicherung, dann sollte Sie dieses Vorhaben der Regierung mehr als interessieren.

Sie lieber Kunde, ja genau Sie sollen künftig weniger bekommen, als Ihnen eigentlich zu steht.  Unsere Bundesregierung folgt wie so oft den Plänen des GDV’s und will Ihr Recht auf Beteiligung an den Bewertungsreserven einschränken. Wie? Ganz einfach, mit einem Gesetz.

Herr Dr. Alexander Erdhard eröffnete diesjährige Jahrespressekonferenz des GDV’s mit den Worten „Die Branche befindet sich in einem schwierigen und herausfordernden Umfeld“.

Warum dieser Ton? Was ist da nur los?

Laut dem GDV belasten die Reserven die aktuelle Verzinsung. Die Niedrigzinspolitik macht auch den Lebensversicherern zu schaffen und damit die Versicherer sich berappeln können, muss hier was getan werden. Schließlich kommt bald Solvenzy II und genau hier liegt der Kern.

Mehr zu Solvenzy II finden Sie hier.

Bandit in black mask isolated on white

Zur Zeit müssen an die Kunden, deren Verträge auslaufen oder vorzeitig beendet werden,  50% der Bewertungsreserven ausgeschüttet werden. Selbstverständlich belastet dieses die Masse.

Herr Erdhard betont, dass die Mitgabe der Bewertungsreserven den laufenden Verträgen 0,4 Prozent laufender Verzinsung kostet.

Hier bleibt festzuhalten, dass Kunden deren Verträge dieses Jahr auslaufen vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Ablaufleistung, sprich die Ausschüttung würde dann geringer ausfallen.

Sagen Sie mal, lieber Kunde, finden Sie es gerecht? Sie sollen einfach weniger bekommen und Sie können nichts, aber auch gar nicht dagegen tun?

Der GDV versucht diese klare Feststellung zu beschwichtigen, indem dieser sagt, dass es nicht darum geht  die Ausschüttung der Bewertungsreserven zu drücken, sondern um die Korrektur der vergangener Fehler in der Formel zur Berechnung der Ausschüttung zu beheben.

Und die Bundesregierung? Was hat diese nun tatsächlich vor?

Diese wollen die Beteiligung an den Bewertungsreserven nahezu gänzlich abschaffen, damit die Versicherer entlastet werden. Diese leiden, wie bereits erwähnt an der Niedrigzinsphase und haben Probleme ihre Garantieversprechen zu erfüllen. Die „Altverträge“ belasten die Versicherungen der Art massiv, dass diese mit Hinblick auf die Zukunft wohl keinen anderen Ausweg sehen.

Stiftung Warentest schreibt dazu: „Um Geld für die alten Garantien zu haben, drücken die Versicherer bereits die garantierten Leistungen für neu abgeschlossene Verträge. Jetzt sollen auch Leistungen für alte Verträge gekürzt werden, die demnächst zur Auszahlung kommen. Die Versicherer sagen, das Geld gehe der Versichertengemeinschaft nicht verloren. Es bleibe vielmehr für die Kunden, die noch einige Jahre Beiträge zahlen müssen. Dagegen sagt die Juristin Astrid Wall­raben­stein: „Der Gewinn­anteil, der an die Versichertengemeinschaft fließt, soll dort gar nicht ausgeschüttet werden, sondern für künftige Generationen verbleiben.“ Ihr Fazit: „Für den Kunden heißt das: Er sieht die Gewinne aus seinen Beiträge nie.“

Beschlossen ist es zwar noch nicht, doch aus Erfahrung wissen wir doch möglicherweise alle, dass fast alles, was vorher intensiv diskutiert und vom GDV empfohlen auch beschlossen wird. Die Entscheidung soll noch dieses Jahr fallen.

Wir dürfen gespannt sein.