Berufsunfähigkeitsversicherung für den Piloten-Beruf
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten?
Vor Abschluss der BU: Versicherungsklauseln sorgsam prüfen
Das A und O bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten ist die genaue Prüfung der Klauseln. Besonders wichtig: die regelmäßige Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen muss in den Versicherungsbedingungen erfasst sein.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Piloten ist diese Sonderform bzgl. der Versicherungsbedingungen in der Regel automatisch enthalten. Dennoch sollte dies geprüft werden.
Vorsicht vor Fallstricken
Piloten müssen beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auf einige Fallstricke achten.
Die Meinungen der Ärzte
Geht es um den Versicherungsfall, ist die Meinung des Arztes gefragt. Oder besser gesagt der Ärzte. Denn meist beauftragt in einem solchen Fall die Fluggesellschaft einen Mediziner, das Versicherungsunternehmen jedoch einen anderen.
Probleme sind hier vorprogrammiert, wenn beispielsweise der Arzt des Versicherers Flugtauglichkeit attestiert, der Arzt der Fluggesellschaft jedoch nicht.
Die Verweisklausel
Manche Versicherungen führen eine sogenannte Verweisklausel in ihren Verträgen. Diese erlaubt es den Versicherungsgesellschaften, berufsunfähige Piloten auf andere Tätigkeiten hin zu verweisen. Einen Versicherungsvertrag mit dieser Klausel sollte nicht abgeschlossen werden, denn:
Verträge mit Kapitallebensversicherungszwang
Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt den Abschluss einer Kapitallebensversicherung? Vorsicht! Dies kann zu finanziellen Nachteilen führen, da die Versicherungsbedingungen meist ungünstig sind.
Piloten und eine Berufsunfähigkeitsversicherung – Schwierigkeiten vorprogrammiert
Die Bestimmungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen für Piloten sind streng. Bei manchen Vorerkrankungen wird manchmal sogar die Versicherung verweigert. Und das unabhängig davon, ob die Vorerkrankung sich auf die Flugtauglichkeit auswirkt oder nicht.
Die beste Möglichkeit für Piloten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können ist die Wahl von Versicherern, welche mit Luftfahrtunternehmen zusammenarbeiten. Diese Versicherungsunternehmen kennen die speziellen Merkmale des Pilotenberufs und wissen, damit umzugehen. Diese Versicherungen sind es auch, die eine sogenannte Loss of Licence-Versicherung anbieten.
Loss of Licence – besonderer Versicherungsbedarf für Piloten
Als Pilot ist die regelmäßige Vorlage eines medizinischen Attests betreffend der Flugtauglichkeit Pflicht. Attestiert der Arzt Fluguntauglichkeit, ist der Verlust der Pilotenlizens die Folge. Das bedeutet: dem Piloten ist die Ausübung seines Jobs verboten, bis ein neues Attest ihn für wieder flugtauglich befindet.
Doch was, wenn die Fluguntauglichkeit von Dauer ist? Dann heißt es womöglich, einen anderen Beruf zu finden. Was bleibt ist ein finanzieller Verlust.
Genau aus diesem Grund gibt es für Piloten eine Berufsunfähigkeitsversicherung, welche eine spezielle Klausel beinhaltet: die Lost of Licence-Klauses.
Extra-Tipp: Rechtschutzversicherung für Loss of License
Nicht selten zeigen sich Schwierigkeiten, wenn es zum Versicherungsfall, der Berufsunfähigkeit komm. Zumindest, wenn die Loss of Licence, also der Verlust der Fluglizenz der Grund dafür ist.
Oft heißt es dann, es wäre die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt worden, indem die Fragen zum Gesundheitszustand nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden wären.
Es hilft dann nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. Doch die Kosten eines Rechtsstreits gegen eine Versicherung sind hoch. Zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten eine Rechtsschutzversicherung – natürlich bei einem anderen Versicherungsunternehmen – abzuschließen, sorgt diesem Problem vor.
Fazit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten ist eine wichtige Investition und Absicherung. Mit Genauigkeit bei Vertragsabschluss und Kenntnis über mögliche Fallstricke hierbei, steht einer soliden Absicherung gegen Berufsunfähigkeit jedoch auch bei Piloten nichts im Wege. Wir als unabhängige Finanzberater stehen Ihnen mir Tat und Rat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an.
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