Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – Das sollte ein Arzt wissen

Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Arzt

 

Wie jeder andere Beruf auch, kann auch Ärzten die Berufsunfähigkeit drohen.

Wer nun denkt, die Absicherung durch das Versorgungswerk sei in einem solchen Fall ausreichend, der irrt.

 

Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung macht definitiv Sinn.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung, was ist das?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU genannt, schützt vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit. Je nach Umfang des gewählten Versicherungsschutzes kann durch diese Versicherung im Falle der Berufsunfähigkeit der gewohnte Lebensstandard gehalten oder der Versicherte zumindest grundlegend abgesichert werden.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Arzt

Für Ärzte besteht, ebenso wie wohl für jeden anderen Selbstständigen oder Arbeitnehmer, ein erhebliches Risiko, dass sie ihren Beruf aufgrund einer anhaltenden Erkrankung nicht mehr ausüben können. Kurz gesagt, auch Ärzte können berufsunfähig werden. Eine entsprechende Absicherung ist deshalb auch für den Arzt empfehlenswert.

 

Die Tatsache, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit dem Alter steigt und Ärzte ihre Praxis jedoch oftmals bis weit über das 60. Lebensjahr hinaus betreiben, erhöht die Dringlichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte zusätzlich.


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BU, worauf müssen Ärzte achten?

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung enthält gute und vor allem kundenfreundliche Versicherungsbedingungen. Für Ärzte gilt es, zusätzlich zu den allgemeinen BU-Klauseln vor allem eine bestimmte Klausel zu kennen: die Infektionsklausel.

 

Viel zu oft scheint es so, als wäre eben diese Infektionsklausel der wichtigste Bestandteil einer BU für den Arzt. Kein Wunder, denn schließlich droht dem Arzt eventuell ein Beschäftigungsverbot, sollte er sich mit einer ansteckenden Krankheit infizieren.

 

Dass es im Infektionsfall zu einem Beschäftigungsverbot kommen kann, ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Doch darin steht noch mehr, wie zum Beispiel im § 56 des Infektionsschutzgesetztes. Darin steht, dass jemand, der durch eine Infektion einen Verdienstausfall erleidet, eine Entschädigung in Geld erhält.

 

Ärzte sind somit für den Infektionsfall bereits durch dieses Gesetz finanziell abgesichert. Und ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung allein aufgrund der Infektionsklausel leistet, ist fraglich.

Schaden kann es sicher nicht, die Infektionsklausel in der BU zu haben.


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Doch es gibt noch zahlreiche weitere Punkte, die weitaus wichtiger erscheinen. Zum Beispiel:

  • Höhe des Versicherungsschutzes

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung

  • Nachversicherungsgarantie

  • Meldefristen

  • Dynamiken

  • Auslandsklausel

 

Und natürlich, dass der Versicherungsschutz auch noch richtig ist, wenn der Arzt vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt.

 

Höhe des Versicherungsschutzes

Was den Versicherungsschutz betrifft, sollte darauf geachtet werden, dass der umfassende Schutz bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit beginnt.

 

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Nur wenn der Verzicht auf abstrakte Verweisung im Versicherungsvertrag enthalten ist, kann vermieden werden, dass der Arzt verpflichtet wird, eine andere Tätigkeit als den Arztberuf auszuüben.

 

Nachversicherungsgarantie

Sofer die Versicherungsbedingungen es vorsehen, kann die vereinbarte Rentenhöhe der BU bei Ereignissen wie Jobwechsel, Heirat oder Nachwuchs nachträglich angepasst werden.

 

Meldefristen

Hier muss darauf geachtet werden, dass der Versicherungsvertrag keine Meldefristen enthält. Nur dann kann der Arzt auch nachträglich seine Berufsunfähigkeit melden, Leistungen beantragen und letztendlich auch rückwirkend Leistungen erhalten.

 

Dynamiken

Eine dynamische Anpassung der BU-Rente wird empfohlen, denn sie dient auch zum Inflationsausgleich. Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich bei vereinbarter Dynamik automatisch in regelmäßigen Schritten. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

Auslandsklausel

Nicht selten wird mit dem Gedanken gespielt, den Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlegen und auch dort beruflich Fuß zu fassen. Wichtig dabei ist, dass auch der Vertrag der BU dies erlaubt und der Versicherungsschutz im Ausland weiter besteht.


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Berufsständische Versorgung und BU

In Heilberufen tätige, wie eben Ärzte, sind im berufsständischen Versorgungswerk abgesichert.

 

Die berufsständige Versorgung leistet bei Verlust der Arbeitskraft, also wenn keine ärztliche Tätigkeit mehr ausgeführt werden kann. Dies kann mit einer Berufsunfähigkeit gleichgesetzt werden.

 

Beim Schutz der berufsständischen Versorgung bei Berufsunfähigkeit handelt es sich um eine sogenannte spezialisierte Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, also um eine berufsbezogene Erwerbsunfähigkeitsrente.

 

Die vollständige Berufsunfähigkeit setzt für die berufsständische Versorgung voraus, dass der Arzt seine bisherige Tätigkeit vollständig aufgibt und dadurch sein regelmäßiges Einkommen verliert. Und somit auch seinen bisherigen Lebensstandard.

 

Ein positiver Aspekt dieses Schutzes ist seine Höhe, denn diese liegt deutlich über den Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch sollte stets geprüft werden, ob die Höhe dieser gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer Berufsunfähigkeit wirklich ausreicht.

 

Satzung prüfen!

Die Satzung des Versorgungswerkes sollte unbedingt geprüft werden!!

Meistens erhält der Arzt erste eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk, wenn er vollständig seine Approbation abgibt.

Das bedeutet, dass der Arzt in keinster Weise mehr tätig sein darf. Das Betreiben einer Praxis durch einen angestellten Arzt ist ebenfalls nicht mehr möglich.


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Fazit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jede berufstätige Person wichtig. Auch Ärzte sind vor Burnout, Depressionen, Unfall und anderen Gefahren nicht gefeit und können als Folge berufsunfähig werden. Auch der psychische Druck ihrer verantwortungsvollen Arbeit sollte nicht unterschätzt werden. Schließlich kann in diesem Beruf schon ein kleiner Fehler Leben kosten. Noch dazu leben Ärzte im täglichen Kontakt mit Kranken, was ein zusätzliches Infektionsrisiko darstellt.

 

Ob Medizinstudent oder schon Facharzt, Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Umso wichtiger ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, um das Existenzminimum oder besser noch den gewohnten Lebensstandard zu erhalten, auch wenn nur eine teilweise Berufsunfähigkeit besteht.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, ein Thema, das es in sich hat und nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Eine kompetente Beratung ist hier von großer Wichtigkeit und schützt vor Fehlentscheidungen, die im Falle der Berufsunfähigkeit bereut werden könnten.

 

Als unabhängige Versicherungsmakler und Betreiber der Seite www.unanbhaengiger-finanzberater.de unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg zur idealen Berufsunfähigkeitsversicherung und stehen Ihnen gerne jederzeit bei Fragen zur Verfügung.

 

Sie erreichen uns telefonisch unter: 0800 – 77 77 33 7




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