Praxisversicherung – Ausfallschutz – Ein Muss für jeden Arzt

Praxixversicherung

Als Arzt ist eine eigene, gut ausgestattete Praxis nicht nur ein muss, sondern auch der Stolz des Arztes.

Die in den Praxisräumen vorhandenen Einrichtungsgegenstände und Apparaturen sind für die Ausübung der Arbeit eines Arztes notwendig und für den Patienten von großem Nutzen. Die Geräte sind von hohem Wert und nicht so einfach schnell zu ersetzen. So kann es bei Schäden durchaus zu Praxisschließungen oder Verdienstausfällen kommen.

Um dies zu verhindern empfiehlt sich der Abschluss einer Praxisversicherung.


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Was ist eine Praxisversicherung?

Bei der Praxisversicherung handelt es sich um eine spezialisierte Betriebsinhaltsversicherung. Sie sichert die hochwertigen medizinischen Apparate einer Arztpraxis ab und hilft so, finanzielle Engpässe und Folgeschäden jeglicher Form zu vermeiden.  

Die Praxisversicherung ist somit eine wichtige Absicherung, auf die kein in einem Heilberuf freiberuflich oder selbstständig tätiger verzichten sollte.

 

Im Versicherungsschutz einer Praxisversicherung enthalten sind unter anderem Dinge wie:

  • medizinische Geräte

  • Behandlungsapparate

  • Behandlungsliegen

  • Büroausstatung

  • Waren

  • Vorräte des medizinischen Bereichs

 

Wie hoch ist der Deckungswert der Praxisversicherung?

Der Deckungswert der Praxisversicherung passt sich den vorhandenen Gegebenheiten der zu versichernden Praxis an. Es gibt also keine statistischen Deckungswerte oder Versicherungssummen.   Gerade Orientierung an der Einrichtung erlaubt einen effizienten Ausgleich sowie eine schnelle Regulierung des Schadens.

So ist sichergestellt, dass es im Schadensfall zu keiner Praxisschließung kommen muss und somit kein Verdienstausfall droht.

Eine Sicherheit, die sich Praxisinhaber definitiv leisten sollten. Sie haben Fragen zur Deckungssumme? Wir als unabhängiger Finanzberater beraten Sie gerne.
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Praxisversicherungen – was ist abgedeckt?

Eine Praxisversicherung leistet bei:

  • Einrichtungsschäden

  • zerstörter Einrichtung

 

Dabei abgedeckt sind Schäden durch:

  • Feuer und daraus entstandene Folgeschäden

  • Blitzschlag

  • Einbruchdiebstahl

  • Sturm und Hagel

  • Kabelbrand

  • Leitungswasser

  • Rohrbruch

  • Vandalismus

  Doch nicht nur das Eigentum der Arztpraxis wird durch die Praxisversicherung geschützt. Je nach Versicherungsvertrag sind auch Schäden an Mietgegenständen mit versichert.  
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Die Erweiterungen der Praxisversicherung

Die Praxisversicherung ist flexibel, sie lässt sich durch zahlreiche Komponenten erweitern. So ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz nicht nur den realen Einrichtungswert umfasst, sondern auch vermögenswerte Leistungen.  

Darunter fallen beispielsweise:

  • Verdienstausfall des Praxisinhabers

  • Lohnfortzahlungskosten im Falle einer notwendigen vorübergehenden Schließung

  • Kompensationsleistungen für Betriebskosten bei Unterbrechung des Praxisbetriebs

 

Aber auch die Erstattung von entgangenem Gewinn kann in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden.

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Ebenfalls durch Erweiterung mitversichert werden können:

  • Autoinhalt

  • Elektronikversicherung

  • Gebäudeversicherung

  • Transportversicherung

  • Unfallversicherung

 

Autoinhalt:

bei Hausbesuchen stets im Auto: Arzttasche, Arzneimittel, medizinische Geräte und mehr.

 

Elektronikversicherung:

hiermit sind die komplexe Medizintechnik abgesichert, auch bei Bedienungsfehlern.

 

Gebäudeversicherung:

ob gestohlenes Praxisschild, zerstörte Fensterscheiben oder auch Graffitis, hier hilft die Praxisversicherung. Sofern der Baustein Gebäudeversicherung mit in den Versicherungsschein aufgenommen wurde.

 

Transportschaden:

dies macht vor allem Sinn, wenn Hausbesuche unternommen werden. Werden medizinische Instrumente, die Arzttasche oder Arzneimittel während des Transports beschädigt oder wird gestohlen, leistet die Praxisversicherung.

 

Unfallversicherung:

die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur minimalen Schutz und greift zudem ausschließlich bei Arbeitsunfällen. Für Unfälle während der Mittagspause oder bei Umwegen bedarf es einer zusätzlichen Unfallversicherung. Als Baustein der Praxisversicherung schützt die Unfallversicherung nicht nur den Praxisinhaber, sondern auch seine Mitarbeiter.

 

Abschluss einer Praxisversicherung – das ist zu beachten

Beim Abschluss einer Praxisversicherung für eine Arztpraxis sollten folgende Komponenten nicht fehlen:

 

  • Praxisinhaltsversicherung

  • Praxisausfallversicherung

  • Haftpflichtversicherung

  • Rechtsschutzversicherung

  • Strafrechtsschutz

 

Praxisinhaltsversicherung:

kommt für Schäden an der Praxiseinrichtung auf und schützt so vor negativen Auswirkungen auf den Praxisbetrieb.

 

Praxisausfallversicherung:

leistet im Falle des Ausfalls des Praxisbetriebs. Sie schützt so vor finanziellen Problemen durch vorübergehende Praxisschließung und den dennoch weiterlaufenden Gehaltskosten, Sozialleistungen, Mietkosten und Betriebskosten.

 

Haftpflichtversicherung:

leistet bei Schäden betreffend der Behandlungsbereiche, der Verkehrsfläche, der Praxiszufahrt und der Zugangswege.

 

Rechts- und Strafrechtsschutzversicherung:

deckt die grundlegenden Bedürfnisse einer Arztpraxis nach Rechtsschutz ab und leistet bei Rechtsauseinandersetzungen sowie bei Schutz von Rechtsgütern.

 

Fazit

Schäden am Praxisinventar, etwaige Praxisschließlungen und ähnliches können schnell die Existenz bedrohen. Aus diesem Grund ist eine Praxisversicherung für Ärzte, Heilpraktiker und andere freiberuflich oder selbstständig in einem Heilberuf tätige ein unverzichtbarer Schutz gegen viele Gefahren.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen als unabhängiger Finanzberater zur Seite.

Rufen Sie uns einfach an. Tel 0800 – 77 77 33 77

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