Zweifelhafte AGB’s der Sparkassen – unzulässige Bereicherung?

zweifelhafte-agb's-dersparkassen

Zweifelhafte AGB’s der Sparkassen

Mit geänderten Geschäftsbedingungen wollen sich die Sparkassen weiterhin die Vermittlungsprovisionen für Finanzprodukte sichern. Wenn Sie als Kunde nicht damit einverstanden sind, müssen Sie den neuen AGB widersprechen – und sollten sich gleichzeitig nach einer neuen Depotbank umschauen.

Sparkasse

Gesetzwidrige und gefährliche Geschäftspraktiken

Es ist schon lange gängige Praxis, dass die Sparkassen die erhaltenen Provisionen von Fondsanbietern nicht an Kunden weitergeben. Dies wollen sie nun auch in ihren geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufnehmen. Wenn Sie als Kunde nicht fristgerecht widersprechen, bestätigen Sie die neue Klausel und verzichten damit auf Geld, das Ihnen normalerweise zusteht.

Das hat die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Sie sind der Meinung, dass die Sparkassen massiv in ein bestehendes Vertragsverhältnis eingreifen und von gesetzlichen Regeln abweichen. Das ist sehr vorsichtig ausgedrückt. Im Klartext handeln die Geldinstitute meiner Meinung nach gegen das Gesetz – und zwar auf Kosten ihrer Kunden. Ein Verhalten, für das Otto-Normal-Bürger garantiert vor Gericht landen würde.

Es sollte jedem einleuchten, dass Bankberater nicht unabhängig beraten können, wenn sie für ihre Tätigkeit eine Provision kassieren. Vielmehr werden sie in den meisten Fällen die Produkte „empfehlen“, welche für sie die höchste Gewinnbeteiligung versprechen. Das ist nicht nur unfair, sondern sogar gefährlich für Sie als Kunde: Denn häufig sind es die riskanten und hochkomplexen Finanzprodukte, welche besonders hohe Provisionen abwerfen. Oder haben Sie das etwa gewusst?

Ein uninformierter Kunde ist ein guter Kunde

UnbekannterVermutlich nicht, denn die Sparkassen und Banken haben bisher vorsorglich ihre Kunden lieber gar nicht erst darüber informiert und wenn, dann meist so verklausuliert oder unvollständig, dass viele aufgegeben haben, das „Kleingedruckte“ zu lesen. Wäre es anders gelaufen, hätten sich vermutlich viele Sparkassenkunden verkniffen, die riskanten Lebensversicherungsfonds zu kaufen, gegen die sie nun klagen.

Auch bei vielen anderen Geldhäusern ist die Einbehaltung der Provisionen schon lange üblich – das geben die entsprechenden Bundesverbände unverblümt zu. Man ist dort sogar überzeugt davon, auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, auch wenn eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch aussteht. Bei den Banken glaubt man lediglich, dass noch unklar ist, wie die Kunden über diese Praktiken zu informieren seien. Wenn das deren einzige Sorge ist, muss man sich mit Sorge fragen, ob man in den Vorständen überhaupt noch einen Gedanken an das sauer verdiente Geld der Anleger verschwendet.

Nicht ohne Grund werden die Vermögensschäden für Vorsorgesparer in Deutschland jährlich auf 20 bis 30 Milliarden geschätzt. Verantwortlich dafür machen Verbraucherschützer vor allem die undurchsichtigen Produkte und eine schlechte Finanzberatung im Zusammenhang mit provisionsgebundener Beratung und Verkauf. Durch die neue Taktik der Geldinstitute ist eine transparentere Finanzberatung in weite Ferne gerückt

„Kostenlose“ Beratung auf Kosten der Kunden

Zwar versucht der Gesetzgeber, dem einen Riegel vorzuschieben und die sogenannte Honorarberatung stärker in den Vordergrund zu rücken. Dafür gibt es seit 1. August vorigen Jahres ein entsprechendes Gesetz. Honorar-Anlageberater werden ausschließlich vom Kunden bezahlt und unterliegen bestimmten Anforderungen. So können Sie relativ sicher sein, dass die Beratung unabhängig erfolgt. Im Honorar-Anlageberaterregister finden Sie die entsprechenden Institute, welche die besonderen Ansprüche erfüllen.

 

Doch die Sparkassen beklagen sich, dass dies den meisten Kunden zu teuer wäre und dass viele Teile der Bevölkerung dann auf eine Anlageberatung verzichten müssten. Meiner Meinung nach gibt es berechtigte Zweifel an der Selbstlosigkeit der Banker. Vielmehr scheint mir hier die Angst vor Profitverlust deutlich zu überwiegen.

Zwar ist die Beratung bei den Banken und Sparkassen in den meisten Fällen für die Kunden kostenlos. Finanziert wird das Ganze allerdings auch über Vermittlungsprovisionen für Finanzprodukte – und genau das ist der Knackpunkt. Als Kunde dürfen Sie sehr skeptisch darüber sein, welche Interessen bei den Bankberatern im Vordergrund stehen – Ihre sind es vermutlich am allerwenigsten. Und damit kann von „kostenlos“ auch keine Rede sein, denn Sie bezahlen indirekt über die Provisionen, welche die Banken einbehalten.

Nur unabhängige Beratung schützt Ihr Geld

Verbraucherschützer raten zum Widerspruch gegen die geänderten AGB. Dazu gibt es auch einen entsprechenden Musterbrief. Allerdings wird die Sparkasse darauf höchstwahrscheinlich das Depot des widersprechenden Kunden kündigen. So wie ich das sehe, werden Sie gut damit leben können und künftig sogar mit Ihren Geldanlagen besser fahren als mit diesen zwielichtigen Praktiken.

Ich unterstütze die Forderung, dass die Finanzberatung und der Verkauf bzw. die Vermittlung von Finanzprodukten auf Provisionsbasis schlicht verboten werden muss, so wie es beispielsweise in den Niederlanden und Großbritannien der Fall ist. Zumal die Geldinstitute es immer wieder schaffen, die Offenlegungspflicht für ihre Geldgeschäfte zu umgehen. Sie als Kunde erfahren letztlich nicht, was wirklich mit Ihrem Geld passiert.

Diese Art von Geschäftemacherei hat meines Erachtens nichts mit Kundenservice und schon gar nichts mit unabhängiger Beratung zu tun. Mein Rat an Sie: Beschäftigen Sie sich selbst intensiver mit der Materie, wenn Sie Ihr Geld wirklich sicher anlegen wollen – werden Sie zum mündigen Geldanleger. Und falls Sie dies nicht wollen oder können oder auf Nummer sicher gehen möchten, fragen Sie einen wirklich unabhängigen Finanzberater nach seiner Meinung. Nur so können Sie Ihr Vermögen und damit Ihre finanzielle Zukunft sichern.

Lesen mehr über die Unterschiede zwischen einem Bankberater (m/w), einem Finanzvertrieb und  einem  Honorarberater (m/w)

 

CB-Sticker TF eckig CALLBACK SERVICE