Uwe Redler
Redakteur
Der BGH teilte mit, dass es „keinen Anhaltspunkt“ dafür gebe, dass die Art des Abschlusses den EU-Richtlinien widerspräche. Interessant zu wissen ist, dass der Vorgang nicht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg übergeben wird. Dieses wurde nämlich dem Gesetzgeber überlassen.
Warum werden die Verträge überhabt angefochten?
Nun, der Kunde bekam die Versicherungsbedingungen erst mit der Police, das bedeutet nach der Unterschrift seines Vertrages und nicht vorher. Damit wären alle nach diesem Muster geschlossenen Verträge nachträglich unwirksam.
Die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen hatte selbst in der Verhandlung gewarnt, dass eine vermeintlich verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH leicht zum Bumerang werden könnte. Ihrer Ansicht nach wären dann Millionen Versicherungsverträge nicht mehr wirksam. Somit würden Kunden, die an ihren Verträgen festhalten möchten, benachteiligt.
Hier können Sie sich gerne einmal fragen, ob diese Entscheidung wirklich richtig ist. Meiner Meinung nach, wurde hier wieder einmal für die Versicherer geurteilt und nicht für die Millionen benachteiligten Kunden. Wie auch im Jahr 2005.
Der BGH weiß genau, was passieren würde, wenn er den Kunden und den Verbraucherschützern Recht geben würde. Dann nämlich könnte es zu einem gewaltigen Kollaps des Systems führen. Selbst der IWF fordert eine Rettung der Versicherer durch die Politik, weil die niedrigen Zinsen die Lebensversicherer bedrohen. Da käme ein Urteil gegen die Versicherer einem Knockout gleich.
Also ist es so OK wie es ist. Wenn etwas nicht stimmt, dann nur die Stimme des Kunden. Diese wird einfach ignoriert und nicht für voll genommen.
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