Große und kleine Anwartschaft für Polizeibeamte – Krankenversicherung für Polizisten

Anwartschaft für Polizeibeamte

Für einen absehbaren Zeitraum wird vom Polizeibeamten die private Krankenversicherung nicht benötigt (Bundesland abhängig). Jedoch sollte ein Polizeibeamter den Zeitraum, in dem er die freie Heilfürsorge erhält, eine kleine oder große Anwartschaft abschließen.

Wann wird eine Anwartschaft benötigt?

Durch die Anwartschaftsversicherung garantiert sich der Polizeibeamte eine Anwartschaft auf einen späteren Versicherungsschutz. Durch die Anwartschaft erhält er das Recht, zu den zum Abschlusszeitpunkt vorliegenden Bedingungen bei der gewählten Versicherung zu einer späteren Zeit versichert zu werden.

Eine Anwartschaft ist also nötig, wenn der Polizeibeamte:

  • aufgrund einer kurzzeitigen Versicherungspflicht, einer Familienversicherung, während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder aufgrund eines Auslandsaufenthalts seinen Versicherungsvertrag umwandeln muss

  • freie Heilfürsorge bekommt und bei Beginn des Ruhestands beihilfeberechtigt wird

 

Es gibt zwei Arten der Anwartschaft:

  • die große Anwartschaft

  • die kleine Anwartschaft


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Die große Anwartschaftsversicherung

Durch die große Anwartschaftsversicherung wird der Polizeibeamte, wenn er in die private Krankenversicherung eintritt, so behandelt, als wäre er in den vorangegangenen Jahren bereits krankenversichert gewesen.

Bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung werden das Eintrittsalter wie auch der Gesundheitszustand des Beamten sozusagen eingefroren. Kehrt der Polizeibeamte später in die Vollversicherung zurück, muss er keine Gesundheitsfragen mehr beantworten. Die Versicherungsbeiträge der Vollversicherung sind lediglich so hoch, wie er sie zu Beginn der Anwartschaft gezahlt hätte.

Ein weiterer Vorteil der großen Anwartschaftsversicherung: sein damaliges Alter spielt keine Rolle. Es werden Alterungsrückstellungen berücksichtigt und somit günstige, stabile Beiträge im Pensionsalter ermöglicht.

Aufgrund der Altersrückstellungen sind die Beiträge der großen Anwartschaftsversicherung höher als die der kleinen Anwartschaft. Besonders geeignet ist die große Anwartschaft für Personen, welche über für einen langen Zeitraum Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Kurz gesagt: durch die große Anwartschaft steigt der Polizeibeamte auch im hohen Alter so in die Versicherung ein, als wäre er bereits die ganze Zeit über aktiv dort versichert gewesen.

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Die kleine Anwartschaftsversicherung

Bei dieser Variante der Anwartschaft wird lediglich der Gesundheitszustand des Polizeibeamten eingefroren. Er muss zwar Gesundheitsfragen beantworten, dies allerdings lediglich bei der Antragstellung und nicht mehr später, wenn er wieder in die Vollversicherung zurückkehrt.

Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung gibt es keine Altersrückstellungen und somit günstigere Beiträge.

Diese kleine Variante ist empfehlenswert, wenn nur mit wenigen Jahren Heilfürsorgebezug gerechnet werden muss. Zum Beispiel für Polizeianwärter, die ausschließlich für die Dauer ihrer Ausbildung über die Heilfürsorge versorgt werden.

Ein Wechsel von der kleinen Anwartschaft zur großen Anwartschaft ist jederzeit möglich.

 

Fazit

Jede Variante der Anwartschaft hat ihre Vor- und Nachteile.

Große Anwartschaft

Vorteile der großen Anwartschaft

  • niedrige Beiträge in der Vollversicherung

  • keine neue Gesundheitsprüfung bei Aktivierung der Vollversicherung

 

Nachteile der großen Anwartschaft

  • aufgrund Altersrückstellungen hoher Beitrag während der Anwartschaftszeit

 

Kleine Anwartschaft

 

Vorteile der kleinen Anwartschaft

  • niedriger Beitrag für die Laufzeit der Anwartschaft

  • keine neue Gesundheitsprüfung bei Aktivierung der Vollversicherung

 

Nachteile der kleinen Anwartschaft

  • Eintrittsalter ist ausschlaggebend für den Beitrag bei Rückkehr zur Vollversicherung

Die kleine Anwartschaft ist meist nur für die Ausbildungsdauer des Polizeibeamten zu empfehlen. Sobald die Ausbildung abgeschlossen ist, empfiehlt sich definitiv die große Anwartschaftsversicherung. Denn nur bei dieser Variante wird das hohe Eintrittsalter bei der Ermittlung des Beitrages nicht zugrunde gelegt.

 

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