Uwe Redler
Redakteur
So müssen sich Feuerwehrleute versichern
Feuerwehrleute sind ähnlich wie Polizisten und Soldaten, zumindest wenn Sie Hauptberuflich die Tätigkeit eines Feuerwehrmannes/frau ausüben einem Dienstherrn unterstellt. Der Vorteil meistens sind die absolut zuverlässigen Arbeitgeber, der Job ist Ihnen also sicher. Auß erdem haben Sie die Möglichkeit in den Beamten Status gehoben zu werden.
Somit sind Feuerwehrmänner und -frauen grundsätzlich in der freien Heilfürsorge versichert, solange diese den Beruf ausüben können. Diese Heilfürsorge gehört aber weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung.
Die freie Heilfürsorge ist ausschließ lich für die Berufsgruppen, deren Beruf als besonders risikoreich eingestuft wird und ersetzt eine ergänzende Krankenversicherung für die Feuerwehr nicht. Die freie Heilfürsorge übernimmt alle entstehenden Kosten bei einer Erkrankung in ungefähr dem gleichen Umfang, wie die gesetzliche Krankenversicherung.
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Heilfürsorge bedeutet für Sie als Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau, einen unentgeltlichen Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten durch Ihren Dienstherrn zu haben, falls sie krank werden.
Sonderleistungen sind dienstherren- bzw. verordnungsabhängig, können also von Arbeitgeber und Bundesland variieren. Anders ist es bei Bundeswehrfeuerwehrbeamten, diese sind beihilfeberechtigt, wie die anderen Beamten auch.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift der Bundesländer und nach Ihrem Familienstand. Kinderlose Feuerwehrmänner/-frauen erhalten einen Beihilfebemessungssatz von 50% der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten.
Das heiß t konkret, sie müssen 50% der Krankheitskosten selbst tragen oder über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung Feuerwehr absichern. Ausnahmen bilden hier nur die Bundesländer Hessen und Bremen.
Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es gravierende Unterschiede. Ein Feuerwehrbeamter in Baden-Württemberg erhält die Heilfürsorge. Derselbe Beamte in Nordrhein-Westfalen ist jedoch beihilfeberechtigt.
Auch die Familienmitglieder eines Feuerwehrbeamten, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. Im Regelfall beträgt der Beihilfebemessungssatz 80% für berücksichtigungsfähige Kinder und 70% für berücksichtigungsfähige Ehepartner.
Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen, hier sollten die Beihilfesätze bei den jeweiligen Dienstherren abgefragt werden.
Für die restlichen Kosten sollten Feuerwehrbeamte eine Krankenversicherung Feuerwehr abschließ en.
Der Anspruch auf Heilfürsorge besteht immer für einen begrenzten Zeitraum und endet nach Beendigung der Ausbildung oder Änderung der Tätigkeit, spätestens aber mit Eintritt in den Ruhestand.
Dann besteht ein Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherren, was allerdings eine Feuerwehr Krankenversicherung nicht ersetzt.
Die Heilfürsorge übernimmt auch nicht für alle medizinisch Notwendigen Leistungen die Kosten, zum Beispiel sind Sehhilfen und Zahnersätze ausgeschlossen.
Da hilft nur eine private Vorsorge durch eine Krankenversicherung Feuerwehr. Ebenso sind Familienmitglieder von der Heilfürsorge ausgeschlossen. Ehepartner und Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe.
Die Heilfürsorge gewährleistet in den meisten Fällen eine umfassende Gesundheitsvorsorge, dazu gehören:
Die ärztliche Behandlung im Krankheitsfall, einschließ lich psychologische Betreuung
Während Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspflegers
zahnärztliche Behandlungen, Zahnersätze werden meistens nur teilweise oder garnicht übernommen, hier sollte unbedingt eine private Krankenversicherung Feuerwehr in Form einer Zusatzversicherung für Zahnersatz in Betracht gezogen werden.
Notwendige Behandlung im Krankenhaus
Erforderliche Rehabilitationsmaß nahmen
Versorgung mit Medikamenten, Verbandsmitteln und Heil- beziehungsweise Hilfsmitteln
Behandlung im Ausland, wenn nötig
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Dienstunfähigkeits-Versicherung: Ein Muss
Für die Heilfürsorge gelten gewisse Grundregeln, die den Floriansjünger im Krankheitsfall absichern.
Sie sind Heilfürsorgeberechtigt, wenn:
Sie als Beamter eingestellt sind. Angehörige sind nicht abgesichert, hier besteht die Möglichkeit zur Beihilfe oder es muss eine separate Krankenversicherung Feuerwehr abgeschlossen werden.
Heilfürsorge bekommen in der Regel nur Beamte, die im aktiven Dienst sind! Spätestens nach dem aktiven Dienst muss eine Krankenversicherung für Feuerwehrleute geplant sein.
Im Rahmen der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten der erstattungsfähigen Aufwendungen im Krankheitsfall bis zu 100 Prozent.
Besteht ein Anrecht auf freie Heilfürsorge, so hat dieses nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.
Wenn Sie Anspruch auf Heilfürsorge haben, sind Sie dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließ en.
Auß erdem werden Heilfürsorgeleistungen als sogenannte Sachbezüge auf die Besoldung angerechnet. Der „angemessene Betrag“ beträgt in etwa 1,5 Prozent des Gehaltes eines Beamten und variiert von Bundesland zu Bundesland.
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Während Sie aktiv ihren Dienst als Feuerwehrmann/-frau tun, sind Sie in aller Regel weitgehend durch die Heilfürsorgepflicht Ihrer Dienstherren abgesichert. Eine zusätzliche Krankenversicherung Feuerwehr erfüllt in dieser Zeit lediglich die Funktion eventuelle Versorgungslücken bei Angehörigen oder zusätzliche Leistungen für Sie abzusichern.
Sollten Sie Ihre aktive Dienstzeit beenden oder in den Einzeldienst wechseln, fällt für Sie die Heilfürsorge allerdings weg. Dann haben Sie Anspruch auf Beihilfe von Ihrem Dienstherrn.
Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie 70 Prozent der Krankenkosten nach den Beihilfevorschriften erstattet.
Die restlichen 30 Prozent müssen Sie über eine private Krankenversicherung selbst versichern.
Gerade deshalb sollten sich Feuerwehrleute bereits in aktiven Dienstjahren Gedanken darüber machen, welche Private Krankenversicherung während der Berufstätigkeit und auch danach alle Anforderungen erfüllt um Angehörige und Floriansjünger gut abzusichern.
Gerade in Berufen, die besonders risikoreich sind ist es immer wichtig rechtzeitig Vorzusorgen. Versicherungen können Anträge ablehnen oder mit besonders hohen Beiträgen anbieten, wenn zum Beispiel der Antragssteller offensichtlich krank, beziehungsweise eine Erkrankung voraussehbar ist.
Sichern Sie sich durch eine Anwartschaftsversicherung bereits im Vorfeld ab. Der Vorteil: Wenn die Heilfürsorge nicht mehr greift, werden Sie garantiert ohne erneute Risikoprüfung in die Private Krankenversicherung Feuerwehr aufgenommen, völlig unabhängig von Gesundheitszustand und – wenn gewünscht – auch unabhängig vom Alter.
Ebenso entfällt die obligatorische Wartezeit.
Sie sind also sofort nach der Umwandlung, von der Anwartschaftsversicherung in eine Krankenversicherung, voll versichert. Das gilt auch für Ihre Familienangehörigen.
Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass durch eine Anwartschaftsversicherung die Beiträge der Krankenversicherung Feuerwehr bleiben Zuschlagsfrei auch wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind.
Anwartschaftsversicherungen, werden von privaten Krankenversicherungen angeboten, die sich auf Beamte mit besonderen Berufsbedingungen spezialisiert haben.
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Grundsätzlich müssen Beamte den Höchstsatz bezahlen, deshalb ist die gesetzl. Krankenversicherung nicht unbedingt die richtige Wahl. Allerdings können bei gesetzl. Krankenversicherungen, Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden.
Bei privaten Krankenversicherungen für Feuerwehrbeamte wird pro Familienmitglied abgerechnet. Kinderreiche Feuerwehrmänner/-Frauen sollten sich in diesem Fall tatsächlich Gedanken darüber machen.
Sollten Sie keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben, ist die gesetzl. Krankenversicherung ebenfalls die günstigere Lösung.
Bei Vorerkrankungen beeinflusst der Gesundheitszustand die Höhe der gesetzlichen Beiträge nicht. In der privaten Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte verteuern Risikozuschläge die Prämien deutlich.
Beamte auf Widerruf, sprich Beamtenanwärter, müssen sich zunächst zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzl. Krankenversicherung entscheiden.
Klappt es später nicht mit der Übernahme in das ersehnte Dienstverhältnis, kann ein privat versicherter Anwärter in die gesetzl. Krankenkasse zurückkehren, vorausgesetzt er hat ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder kann in einer Familienversicherung unterkommen.
Ist das nicht möglich, muss eine private Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte innerhalb von sechs Monaten, auf 100 Prozent aufgestockt werden, nur so kann eine weitere Gesundheitsprüfung vermieden werden.
Ehrenamtlich Feuerwehrmänner/-frauen sollten ebenfalls über eine zusätzliche Krankenversicherung nachdenken.
Auch wenn Sie gesetzl. versichert sind, gibt es gesundheitliche Risiken und Erkrankungen, die eine private Vorsorge sinnvoll machen. Viele Leistungen, sind in der gesetzlichen KV nur mit einem Mindestsatz versichert.
Welcher Anbieter Sie vor den Risiken ihres Ehrenamtes am besten schützt kann Ihnen der unabhängige Finanzberater erklären.
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