Redakteur
Eine Erkrankung belastet nicht nur die Gesundheit und das Gemüt, sondern nach einiger Zeit auch den Geldbeutel. Zumindest dann, wenn nicht vorgesorgt wurde.
Durch Krankengeld: Keine Lohneinbuß en trotz Krankschreibung und auch trotz Virus wie Corona.
Arbeitnehmer haben bei Erkrankung mit einhergehender Arbeitsunfähigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Und dies für die Dauer von 6 Wochen.
Bei gesetzlich Versicherten leistet im Anschluss daran die Krankenkasse Krankengeld. Dieses ist jedoch niedriger als das Gehalt. Es entstehen finanzielle Einbuß en.
Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld. Es kommt zu finanziellen Engpässen.
Selbstständige trifft es noch härter, denn sie erhalten keine Lohnfortzahlung. Verdienstausfälle sind so im Krankheitsfall vorprogrammiert.
Krankentagegeld und Krankengeld werden oft verwechselt. Dabei sind sie grundverschieden.
Das Krankengeld ist eine Sache der gesetzlichen Krankenkassen. Privat versicherte Personen erhalten kein Krankengeld.
Krankentagegeld wird von der privaten Krankenversicherung gezahlt.
Eine Krankentagegeldversicherung bietet finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall sowie auch in gesetzlichen Zeiten des Mutterschutzes. Denn sie leistet dann einen vertraglich vereinbarten Betrag und gleicht so das fehlende Einkommen aus. Das Krankentagegeld ist steuerfrei sowie abgabenfrei.
Die Auszahlungsdauer des Krankentagegelds richtet sich nach der Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Eine Leistungshöchstdauer gibt es im Krankheitsfall nicht.
Die Tagessatz-Höhe ist individuell wählbar und wird im Versicherungsvertrag festgehalten.
An sich kann jeder eine Krankentagegeldversicherung abschließ en. Doch für wen ist sie wirklich lohnend? Die Antwort darauf findet sich in zwei Faktoren:
ob angestellt...
oder selbstständig
Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer eine sechswöchige Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Im Anschluss daran leistet die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist das Krankengeld rund 20 % niedriger als der normale Nettoverdienst.
Es ist somit für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht unbedingt notwendig, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließ en. Sie empfiehlt sich jedoch, um die 20 %igen Einkommenseinbuß en auszugleichen.
So mancher Tarifvertrag bestimmt, dass Arbeitgeber das Krankengeld ihrer Arbeitnehmer bis zum Nettolohn aufstocken müssen. In diesem Fall ist eine Krankentagegeldversicherung nicht notwendig.
Sind Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, haben sie die Wahl, ob sie mit oder ohne Krankengeld versichert sein möchten. Die Entscheidung spiegelt sich auch in der Beitragshöhe wider. So ist der Krankenversicherungsbeitrag ohne Krankengeld niedriger.
Wurde Krankengeld mitversichert, erhält der Selbstständige genau wie ein Arbeitnehmer nach sechswöchiger Erkrankung Krankengeld. Die Höhe dessen beläuft sich auf 70 % des regulären Einkommens. Es gibt zudem die Möglichkeit, als Selbstständige das Krankengeld bereits ab der vierten Krankheitswoche zu erhalten. Der Tarif ist jedoch teurer und bindet den Selbstständigen für drei Jahre an die Krankenkasse.
Da jedoch selbst dann eine einkommenslose Zeit von vier Wochen überstanden werden muss, ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für gesetzlich versicherte Selbstständige essenziell.
Selbstständige, privat versicherte Personen können bereits bei Eintritt in ihre Krankenversicherung die Krankentagegeldversicherung mit abschließ en. Doch es kann auch ein anderer Anbieter gewählt werden. Ein Muss ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nicht, doch wird es definitiv angeraten. Sonst kann eine Erkrankung schnell existenzbedrohend werden.
Für Beamte zahlt ihr Dienstherr auch im Falle der Erkrankung die Bezüge weiter. Und dies ohne Frist. Krankentagegeld macht für Beamte somit keinen Sinn.
Das Krankentagegeld wird in der Regel ab dem 43. Krankheitstag gezahlt. Seine Höhe wird bei Vertragsabschluss vereinbart und kann frei gewählt werden. Am besten ist es, eine Aufstellung zu erstellen, in welcher alle monatlichen Ausgaben aufgeführt sind. All diese Kosten müssen durch Krankengeld und/oder Krankentagegeld abgesichert sein. Bei Selbstständigen sollten in der Aufstellung auch die laufenden Betriebsausgaben enthalten sein.
Bei Angestellten: Nettolohn minus Krankengeld = benötigtes Krankentagegeld
Bei Selbstständigen:
Das Krankentagegeld wird als Tagessatz angegeben. Um diesen zu ermitteln, muss der Gesamtbetrag der Kosten durch 30 geteilt werden.
Möchten Angestellte bereits während des Krankengeldbezugs auch Krankentagegeld erhalten, um die Differenz zwischen Krankengeld und Einkommen zu verringern, ist dies natürlich auch möglich.
Die Leistung der Krankentagegeldversicherung ist zeitlich unbegrenzt. Sie endet erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr besteht. Also entweder, wenn die Arbeit wieder angetreten werden kann oder aber, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Gerade bei dieser praktischen Versicherung ist es wichtig, gut zu vergleichen. Denn ein Anbieterwechsel kann hier negative Folgen haben. Denn viele Tarife werden unter Berücksichtigung von Altersrückstellungen kalkuliert, um so die höheren Beiträge im Alter zu minimieren. Wird der Vertrag wegen eines gewünschten Anbieterwechsels gekündigt, gehen die Altersrücklagen fast vollständig verloren. Es ist somit wichtig, sich mit den unterschiedlichen Angeboten gut zu beschäftigen und somit bestenfalls gleich den für einen selbst idealen Versicherungsanbieter zu finden.
Besonders diese Faktoren sollten bei Vertragsabschluss beachtet werden:
Das Einkommen wird sich während des Berufslebens erhöhen. An diese Veränderung sollte die Krankentagegeld-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden können. Und dies einmal pro Jahr ohne darauffolgende Wartezeit und ohne prozentuale Begrenzung.
Dabei sollten jedoch das Maximum der versicherbaren Tagessätze nicht auß er Acht gelassen werden.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Leistung der Versicherung während der Reha. Denn nicht jeder Versicherungsanbieter zahlt während dieser Zeit. Oder wenn, dann nur unter sehr strengen Voraussetzungen.
So leisten manche Krankentagegeld-Versicherungen nur, wenn die Reha direkt nach dem Krankenhausaufenthalt angetreten wird. Andere zahlen nur, wenn der Reha eine längere Arbeitsunfähigkeit vorausgegangen ist. Oftmals wird auch eine schriftliche Zusage vor Rehabeginn verlangt.
Eine wirklich gute Krankentagegeld-Versicherung leistet auch während einer Rehamaß nahme und das bereits nach zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit und ohne Begrenzungen oder andere Bedingungen.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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